Hallo huhu lala,
man könnte fragster aufgrund unerwünschter Äußerungen in Blogs und Kommentaren nach dem Deliktsrecht § 823 ff. BGB verklagen.
Freundliche Grüße
Ingo Lenßen
man könnte fragster aufgrund unerwünschter Äußerungen in Blogs und Kommentaren nach dem Deliktsrecht § 823 ff. BGB verklagen.
Freundliche Grüße
Ingo Lenßen