Zitat von cena_
Du hast es fast verstanden!
"c) Besteht ein Anspruch auf den Mindestlohn?
Ja. Wer nach dem erfolgreich abgeschlossenem Studium ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt unabhängig davon, wie lang das Praktikum dauert."
Man hat nicht nur Anspruch, sondern es ist gesetzlich Pflicht. Ich durfte sogar Anfang 2015 während meines Studiums ein freiwilliges Praktikum nicht im Jahr 2015 weiterlaufen lassen, weil sie mir dann den Mindestlohn hätten zahlen MÜSSEN.
Leider werden daher mittlerweile die meisten Praktikaplätze nur für Pflichtpraktika vergeben, da diese vom Mindestlohn ausgeschlossen sind.
Meine Intention war eigentlich, dass sich hier jemand meldet, der mehr Ahnung hat und bestimmte Ausnahmen kennt, wie das trotzdem möglich wäre oder paar groovy Tipps hat, wie ich die Zeit sinnvoll nutzen könnte.
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