Die
derzeit
geltende
Reisewarnung
ist
ein
Teilelement
des
komplexen
und
vielschichtigen
Instrumentariums
zur
Bekämpfung
der
Corona-Pandemie.
Ihre
weltweite
Verhängung
war
ein
zentrales
Anliegen
der
gesamten
Bundesregierung.
Gerade
die
damit
verbundenen
Auswirkungen
auf
den
Tourismus
und
die
Wirtschaftstätigkeit
im
In-
und
Ausland
sind
ein
noch
anhaltender
und
fortlaufender
Vorgang,
der
nicht
abgeschlossen
ist.
Die
Kriterien,
die
bei
der
Entscheidungsfindung
zugrunde
zu
legen
waren,
werden
auch
bei
künftig
anstehenden
Entscheidungen
über
Reisebeschränkungen
zu
berücksichtigen
sein
und
daher
den
Prozess
von
Diskussion,
Prüfung
und
Bewertung
wesentlich
bestimmen.
Eine
Veröffentlichung
vor
Abschluss
von
Beratungen
über
Reisebeschränkungen
oder deren
Aufhebung
würde
daher
den
Diskussionsprozess
so
erheblich
von
außen
beeinträchtigen
und
erschweren,
dass
die
Beratungen
dazu
in
der
Sache
nicht
mehr
offen
und
ungezwungen
geführt
werden
können
und
eine
rasche
Entscheidungsfindung
i
in
-
beträchtlicher
Weise
behindert
werden
könnte.
Dies
wäre
nachteilig
für
die
Interessen
der
Bundesrepublik
Deutschland.
Kommentar