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Dreimalige Reperatur ohne Erfolg, Kündigen?

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    Dreimalige Reperatur ohne Erfolg, Kündigen?

    Hallo,
    ein Freund von mir hat nun zum dritten mal ein Problem mit seinem Nokia C6-00. Das Handy war bereits zwei mal zur reperatur eingesendet, jedoch tritt der Fehler nun wieder auf. Hat er die möglichkeit nun seinen Vertrag (Ratenzahlungsvertrag ohne zugehörigen Tarif) zu kündigen, also die Möglichkeit von seinem Kaufvertrag zurückzutreten? Wenn ja gibt es dort Gerichtsurteile die er dem Händler vorlegen kann`?

    Vielen Dank

    #2
    3malige reparatur = immernoch GLEICHER fehler = Wandlung :>

    http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

    HF gl :>

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      #3
      nein, erst nach 3 mal darf er vom kaufvertrag zurück treten!

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        #4
        Zitat von eNd
        nein, erst nach 3 mal darf er vom kaufvertrag zurück treten!
        "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen"
        wurde geändert auf 2x steht auch oben im bgb :)

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          #5
          vom kaufvertrag zurücktreten kann er in keinem fall.

          aber wenn man ein gerät zum 3ten mal in reparatur geben müsste (also wenn der fehler nach der 2ten reparatur immernoch besteht), kann man das gerät wandeln lassen -> wobei das defekte gerät gegen ein neuwertiges gerät gleicher bauart ausgetauscht wird.


          edit: und das auch nur sofern die 2 vorrangegangenen reparaturen beides garantiefälle waren. (es muss auf beiden reparaturbelegen vermerkt sein - müssen vorgelegt werden)

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            #6
            Zitat von ultramegahighskillerkiller
            vom kaufvertrag zurücktreten kann er in keinem fall.

            aber wenn man ein gerät zum 3ten mal in reparatur geben müsste (also wenn der fehler nach der 2ten reparatur immernoch besteht), kann man das gerät wandeln lassen -> wobei das defekte gerät gegen ein neuwertiges gerät gleicher bauart ausgetauscht wird.
            Warum konnte ich denn damals mein Handy zurückgeben und ich wurde ausgezahlt? Der Händler stellt sich halt quer und meint es gibt kein solches Gesetz. Das Handy wurde bereits 2 mal wegen derselben Fehler (keine Benachrichtigungszeichen bei Nachrichten oder anrufen, Display geht sporadisch aus) eingeschick, ohne Besserung. Also warum sollte er nicht auch aus dem Ratenvertrag rauskommen, ist ja ebenso ein Kaufvertrag und er hat ja schließlich keine Mehrleistung inform eines Tarifvertrages? Also what2do? Bei eplus selbst anrufen? Verbraucherschutz?

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