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Sony Laptop kaputt - Rechtliche Schritte?

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    Sony Laptop kaputt - Rechtliche Schritte?

    Hey,

    und zwar hatte ich vor etwas mehr als zwei Jahren einen Sony VPC-SE 2L9E/B für 1200€ gekauft. Seit dem Kauf gab es nur Probleme: Wifi kaputt, Bluescreens, Lüfter haben überdreht. Ich musste daher etliche Male auf den Laptop verzichten (zwecks Reparatur) und habe ewig lange in Hotlines abgehangen. Nach der dritten Reparatur hat Sony dann die Garantie auf Ende des Jahres verlängert (Dezember 2014). Nun kamen wieder Bluescreens und ich habe den Laptop abermals einschicken müssen, und ich habe kurz um gesagt: "ich will mein Geld wieder, weil der Laptop permament kaputt war und es immer noch ist".

    Sony bietet frecherweise an den Laptop abermals, also zum vierten Mal, zu reparieren oder mir einen sogenannten "Zeitwert" von 375€ zu geben. Die Reparatur ist ein Witz, da ich nicht davon ausgehe, dass es irgendwetwas beheben wird, da bei dem Mainboard (oder was auch immer) einfach der Wurm drin zu sein scheint. Und 375€ für all die Problem die ich hatte und für einen Laptop der 1200€ gekostet hat? Da würde ich ja bei Ebay noch mehr bekommen, z.B. hier ein ähnliches Model:
    http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/sony-vaio-vpcf1-17zoll-topzustand/237277922-278-17135
    Also wenn Sony mir den Laptop für 375€ "abkauft", dann machen die ja sogar noch Gewinn. Denn der Sinn der Garantie ist nicht mir das Gerät für einen "Zeitwert" abzukaufen, sondern mich zu entschädigen für den "Schaden" und die Umstände, die mir durch die permanenten Defekte entstanden sind. Oder verstehe ich das falsch?

    Nun meine Frage: Was kann ich rechtlich tun? Habe ich die Arschkarte gezogen oder steht mir eigentlich mehr zu? Ich habe schon herzlich Tamtam bei allen Hotlines und per Email gemacht, aber Sony sagt einfach "nö".

    #2
    Ist eine gekaufte Sache nicht in Ordnung, kann der Käufer von dem Verkäufer grundsätzlich verlangen, dass die mangelhafte Sache ausgetauscht oder repariert wird. Dieses Recht auf "Nacherfüllung" steht in den §§ 437 Nr. 1, 439 BGB. Bei der Nacherfüllung hat der Käufer die Wahl, entweder Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Umtausch) zu verlangen.

    Der Käufer kann prinzipiell auch die Art derer Nacherfüllung - also Umtausch oder Reparatur - wählen. Ist allerdings eine der beiden Nacherfüllungsvarianten für den Verkäufer unverhältnismäßig teuer, kann er auf die andere Alternative verweisen.

    edit: ich glaube nach dem 3 mal muss der verkäufer entweder cash oder dir einen neuen lappy geben!

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      #3
      Ich bin kein Jurist. Heißt also "cash", dass ich den vollen Preis wiederbekommen sollte, oder einen subjektiv berechneten Zeitwert? Und falls es einen neuen Laptop geben sollte. Sollte der neue dann dasselbe Model sein oder einfach ein Laptop der auf dem selben Level des damaligen Kaufpreises liegt?

      Ich ärger mich halt tierisch und weiß nicht wie ich vorgehen soll.

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        #4
        Es wäre natürlich der volle Preis. Es geht hier um Gewährleistung.
        Inwiefern es aber bei unterschiedlichen Mängeln greift weiß ich leider nicht.

        Schließlich ist hier ja nicht 3 mal die Graka (oder was auch immer) kaputt sondern immer verschiedenes.

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          #5
          Wlan war 3 jedes mal kaputt und ab dem 2. mal auch bluescreens (durchweg) und lüfter sporadisch.

          edit: Aber was kann ich genau tun wenn Sony einfach auf stur schaltet? Ist mein Geld dann weg, außer ich verklage Sony?

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            #6
            3 mal WLAN reicht!

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              #7
              Zitat von Jaegerlie
              Es wäre natürlich der volle Preis. Es geht hier um Gewährleistung.
              Ja? Warum sollte die Gewährleistungsfrist bei über 2 Jahren liegen?

              Zitat von TomTom
              Nach der dritten Reparatur hat Sony dann die Garantie auf Ende des Jahres verlängert (Dezember 2014).
              Sony bietet frecherweise an den Laptop abermals, also zum vierten Mal, zu reparieren oder mir einen sogenannten "Zeitwert" von 375€ zu geben.
              [...] Denn der Sinn der Garantie ist nicht mir das Gerät für einen "Zeitwert" abzukaufen, sondern mich zu entschädigen für den "Schaden" und die Umstände, die mir durch die permanenten Defekte entstanden sind. Oder verstehe ich das falsch?
              Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Sony. Deshalb entscheiden die auch, was in die Garantiebestimmungen rein kommt. Das nur der Zeitwert erstattet wird ist allerdings recht normal. Würde mich wundern, wenn in den Garantiebestimmungen etwas anderes steht.

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                #8
                Dies war Teil der Email von Sony nach dem dritten mal Repair:

                I can also confirm that I have extended the VAIO's warranty's by an additional 6 month. Your new warranty End date will be on the 28th of December 2014.
                Also, If the VAIO has any other Hardware problem after this repair, I can guarantee that we will not be seeking any more repairs and will be discussing further solutions.
                Also die Garantie läuft halt länger. Aber ist diese Verlängerung nun keine "echte"?

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                  #9
                  Ja ne ist klar, nach 3 Jahren Benutzung willst auf einmal dein Geld zurück ^^ natürlich den vollen Preis...... Die gesetzliche Gewährleistung ist schon lange vorbei und wird normalerweise auch nicht direkt mit dem Hersteller verbunden, sondern mit dem Händler, wo du das Gerät gekauft hast.
                  Die "Garantie" von Sony ist eine freiwillige Leistung, die müssen dir gar nichts reparieren/austauschen/zurückzahlen, vor allem nicht den vollen Preis bei 3 Jahre alter Hardware, dass Ding ist einfach nichts mehr Wert.

                  Nimm das Geld, wenn du was neues willst. Ansonsten musste jetzt mit dem Ding leben.

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                    #10
                    Zitat von Raybeez
                    Zitat von Jaegerlie
                    Es wäre natürlich der volle Preis. Es geht hier um Gewährleistung.
                    Ja? Warum sollte die Gewährleistungsfrist bei über 2 Jahren liegen?

                    Zitat von TomTom
                    Nach der dritten Reparatur hat Sony dann die Garantie auf Ende des Jahres verlängert (Dezember 2014).
                    Sony bietet frecherweise an den Laptop abermals, also zum vierten Mal, zu reparieren oder mir einen sogenannten "Zeitwert" von 375€ zu geben.
                    [...] Denn der Sinn der Garantie ist nicht mir das Gerät für einen "Zeitwert" abzukaufen, sondern mich zu entschädigen für den "Schaden" und die Umstände, die mir durch die permanenten Defekte entstanden sind. Oder verstehe ich das falsch?
                    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Sony. Deshalb entscheiden die auch, was in die Garantiebestimmungen rein kommt. Das nur der Zeitwert erstattet wird ist allerdings recht normal. Würde mich wundern, wenn in den Garantiebestimmungen etwas anderes steht.
                    stimmt nicht ganz, sony kann nicht entscheiden was sie dir anbieten. das wäre ja auch mal absoluter schwachsinn. hier greift der kundenschutz bei wiederholten nicht befriedigendem support. der kunde kann entscheiden was er will und das macht auch nur sinn. sonst könnte ja sony einfach immer wieder eine reperatur anbieten und der kunde kriegt nie ein produkt das funktioniert.

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                      #11
                      Zitat von tadL
                      stimmt nicht ganz, sony kann nicht entscheiden was sie dir anbieten. das wäre ja auch mal absoluter schwachsinn. hier greift der kundenschutz bei wiederholten nicht befriedigendem support. der kunde kann entscheiden was er will und das macht auch nur sinn. sonst könnte ja sony einfach immer wieder eine reperatur anbieten und der kunde kriegt nie ein produkt das funktioniert.
                      Aha. Und wo ist das bitte festgelegt ? Erzähl doch bitte kein Stuss, der Kunde kann nur bei der gesetzlichen Gewährleistung "entscheiden" was er will und das auch nicht beim Hersteller, sondern beim Händler, wo das Gerät gekauft wurde.
                      Hier geht es um "Garantie", seitens des Herstellers und hier legt der Hersteller selber fest, was abgedeckt ist bzw. wie Einzelfälle behandelt werden.

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                        #12
                        tadL verwechselt Garantie mit Gewährleistung.

                        Sieht schlecht aus. Hättest besser innerhalb der ersten beiden Jahre auf einen kompletten Austausch bestanden. Aber im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer.
                        Im Endeffekt kannst du froh sein, dass Sony immerhin ein Garantie gegeben hat, sonst würdest du jetzt weder Reparatur noch 375€ angeboten bekommen.

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                          #13
                          Also heißt das, dass diese verlängerte Garantie bis Ende des Jahres kompletter Unsinn ist, sprich mir ganz nichts bringt. Ich hätte beim dritten mal stunk machen sollen und Geld zurückverlangen sollen?

                          Aber was ist denn so ein Laptop etwa wert? Würde ich den bei ebay für mehr als 375€ loswerden (mal ganz ehrlich gefragt)? Denn 375€ erscheint mir persönlich einfach lächerlich (muss ich ganz ehrlich sagen).

                          Daten sind:
                          Intel i7 2640M
                          8GB Ram
                          640 GB Festplatte
                          AMD Radeon HD 6630M
                          15.5 Zoll (1920x1080 Pixel)

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                            #14
                            du bist nach all der zeit verständlicherweise etwas "mad". niemand wird dir für diese hardware mehr als 375 € zahlen. nimm das geld, kauf dir bei bedarf was neues und besteh in zukunft nicht erst nach mehr als 2 jahren auf eine geldrückzahlung.

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                              #15
                              Kann man das
                              http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/sony-vaio-vpcf1-17zoll-topzustand/237277922-278-17135
                              hier nicht als Richtwert nehmen? Da wird ein ähnlicher Sony Laptop (sogar älter als meiner) für 650€ angeboten.

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