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    #16
    Es ist umgekehrt. Du machst dem Verkäufer ein Angebot, den Artikel, zu dem Preis der im Shop angegeben ist, zu kaufen und der Verkäufer kann dieses Angebot annehmen.

    Hier findest du ne recht gute und einfache Beschreibung:
    http://www.mydealz.de/11870/rechtliche-situation-bei-preisfehlern/

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      #17
      Zitat von storm
      Es ist umgekehrt. Du machst dem Verkäufer ein Angebot, den Artikel, zu dem Preis der im Shop angegeben ist, zu kaufen und der Verkäufer kann dieses Angebot annehmen.

      Hier findest du ne recht gute und einfache Beschreibung:
      http://www.mydealz.de/11870/rechtliche-situation-bei-preisfehlern/

      ja stimmt - wenn ich nen werbebrief an mich beschriftet an mich bekommen hätte wäre dass das angebot gewesen und ich hätte ein handy für 267 euro schade.

      wollt auch nur nochmal kurz klar stellen dass ich nen kleinen denkfehler hatte aber EinMalig einfach nur dumm ist.

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        #18
        das ist ne invitatio ad offerendum (einladung zum angebot), das angebot machst du als käufer, die annahme liegt dann beim verkäufer. dem verkäufer fehlt der rechtsbindungswille, deswegen ist das erste kein angebot.

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