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    Versandkosten bei Rücksendung

    Hallo,

    ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Ich habe im August 10 ein Headset gekauft, welches mittlerweile 2 Mal ausgetauscht wurde, jetzt aber wieder defekt ist. Ich hab keine Lust wieder ein neues zu bekommen und laut BGB steht mir nach 2 erfolglosen Austauschversuchen ja zu, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Jetzt zu meinen Fragen.

    1. Wenn ich die Ware heute zurückschicke, welche Frist kann/sollte ich zur Rückerstattung setzen? 3 Wochen müssten doch reichen, oder ?

    2. Der Preis für die Ware betrug damals 71,71 €. Dazu kamen 3,99€ Versand, sprich Gesamtpreis 75,70 €. Dazu kommen jetzt noch die Kosten, die ich für die Rücksendung tragen muss, das sind 6,90€. Kann ich vom Verkäufer verlangen mir alle Kosten zurückerstatten zu lassen und wenn nicht, welche der Kosten habe ich selber zu tragen?

    3. Kann ich eigentlich auch verlangen, dass der Verkäufer die Ware abholt, oder bin ich ggfalls dazu verpflichtet einen Paketschein zu kaufen und das Paket auf meine Kosten hinzuschicken?

    Habe eben diese Mail bekommen:

    "Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    bitte füllen Sie unseren Retourenschein aus, legen eine Fotokopie der Rechnung bei und senden Sie den Artikel an uns zurück.
    Die Rücksendekosten sind von Ihnen zu tragen, da der Bestellvorgang älter als sechs Monate ist.
    Der Artikel wird voraussichtlich zum Hersteller, bzw. Servicepartner eingesendet werden."

    Seit wann hat der Käufer nach 6 Monaten die Rücksendekosten zu tragen? Oder geht es darum, dass ich in der Beweislast bin?

    Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus!

    MfG

    #2
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht, dass dir noch der komplette Preis / ein neues Gerät zusteht nach fast 2 Jahren :o

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      #3
      naja das steht außer frage, wenn sie es 2 mal erfolglos repariert/ausgetauscht haben, kann man vom kaufvertrag zurücktreten und den vollen kaufpreis zurückverlangen.

      es geht mir ja auch mehr darum, wie lange die fristen für die rückzahlungen ca. sind und ob der verkäufer verpflichtet ist die versandkosten zu übernehmen, sowohl die hin und rücksendekosten.

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        #4
        Den entscheidenden Punkt hast du ja schon selber angesprochen: die Beweislast. Nach § 476 BGB gilt die Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten. Daher ist fraglich, was der Händler erwartet. Er will die Kopfhörer ja scheinbar nochmal einsenden, von Rücktritt seh ich da nix. Ich habe jetzt keine Ahnung, wie ihr das gemacht habt. Hast du den Rücktritt erklärt und dann diese Mail bekommen ?

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          #5
          Zitat von Mad
          Den entscheidenden Punkt hast du ja schon selber angesprochen: die Beweislast. Nach § 476 BGB gilt die Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten. Daher ist fraglich, was der Händler erwartet. Er will die Kopfhörer ja scheinbar nochmal einsenden, von Rücktritt seh ich da nix. Ich habe jetzt keine Ahnung, wie ihr das gemacht habt. Hast du den Rücktritt erklärt und dann diese Mail bekommen ?
          richtig, habe den rücktritt vorerst per mail erklärt, weil ich gleichzeitig um einen retourschein gebeten habe

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            #6
            Zitat von julyyyyy
            Zitat von Mad
            Den entscheidenden Punkt hast du ja schon selber angesprochen: die Beweislast. Nach § 476 BGB gilt die Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten. Daher ist fraglich, was der Händler erwartet. Er will die Kopfhörer ja scheinbar nochmal einsenden, von Rücktritt seh ich da nix. Ich habe jetzt keine Ahnung, wie ihr das gemacht habt. Hast du den Rücktritt erklärt und dann diese Mail bekommen ?
            richtig, habe den rücktritt vorerst per mail erklärt, weil ich gleichzeitig um einen retourschein gebeten habe
            Schriftlich per Post. Alles andere ist nicht gültig.

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              #7
              Zitat von schlecki
              Zitat von julyyyyy
              Zitat von Mad
              Den entscheidenden Punkt hast du ja schon selber angesprochen: die Beweislast. Nach § 476 BGB gilt die Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten. Daher ist fraglich, was der Händler erwartet. Er will die Kopfhörer ja scheinbar nochmal einsenden, von Rücktritt seh ich da nix. Ich habe jetzt keine Ahnung, wie ihr das gemacht habt. Hast du den Rücktritt erklärt und dann diese Mail bekommen ?
              richtig, habe den rücktritt vorerst per mail erklärt, weil ich gleichzeitig um einen retourschein gebeten habe
              Schriftlich per Post. Alles andere ist nicht gültig.
              schon klar, paket geht ja eh noch raus, will nur vorher wissen wie das mit den versandkosten ist.

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                #8
                Steht in den AGBs. Wenn kein Rücksendeaufkleber beiliegt, musst du meistens selber zahlen.

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                  #9
                  Zitat von schlecki
                  Steht in den AGBs. Wenn kein Rücksendeaufkleber beiliegt, musst du meistens selber zahlen.
                  wo soll ein rücksendeaufkleber beiligen?

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                    #10
                    Zitat von julyyyyy
                    Zitat von schlecki
                    Steht in den AGBs. Wenn kein Rücksendeaufkleber beiliegt, musst du meistens selber zahlen.
                    wo soll ein rücksendeaufkleber beiligen?
                    Meistens bei den 100 Zetteln die drin liegen? Rechnung etc.

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                      #11
                      Zitat von chrisor
                      Zitat von julyyyyy
                      Zitat von schlecki
                      Steht in den AGBs. Wenn kein Rücksendeaufkleber beiliegt, musst du meistens selber zahlen.
                      wo soll ein rücksendeaufkleber beiligen?
                      Meistens bei den 100 Zetteln die drin liegen? Rechnung etc.
                      der kauf ist ca. 19 monate her, mehr als die rechnung hebe ich natürlich nicht ewigkeiten auf, kann wohl auch niemand erwarten, würde letztendlich auch nichts ändern, weil sie es mir auch in rechnung stellen können bzw. vom betrag den sie überweisen abziehen können. die frage ist ob sie das rechtlich gesehen dürften oder nicht.

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                        #12
                        Zitat von chrisor
                        Zitat von julyyyyy
                        Zitat von schlecki
                        Steht in den AGBs. Wenn kein Rücksendeaufkleber beiliegt, musst du meistens selber zahlen.
                        wo soll ein rücksendeaufkleber beiligen?
                        Meistens bei den 100 Zetteln die drin liegen? Rechnung etc.
                        korrekt.

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