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2 Notebooks bestellen & eins zurückschicken?

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    2 Notebooks bestellen & eins zurückschicken?

    Kann mich zwischen zwei Notebooks nicht entscheiden und da ich diese nirgends vorher anschauen bzw. testen kann wollte ich mir einfach 2 bestellen und davon eines zurück schicken. Hat das von euch schon jemand gemacht?
    Bzw. geht das bei Sony vaio gut? :/

    #2
    einfach mal support anschreiben? :P

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      #3
      Gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tage ohne Begründung. Muss in AGBs stehen.
      Hf

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        #4
        kennt sich da jemand mit dem rechtlichen genauer aus?

        theoretisch könnte ich mir ja einen 50" für die fußball WM o.ä. ausleihen und schick ihn dann nach einer woche wieder zurück - vorausgesetzt natürlich, er wird nicht beschädigt.

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          #5
          fernabgesetz, orginalverpackte ware ohne angabe von gründen.

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            #6
            sheep schrieb
            fernabgesetz, orginalverpackte ware ohne angabe von gründen.
            das wird dein problem sein? :D

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              #7
              sheep schrieb
              fernabgesetz, orginalverpackte ware ohne angabe von gründen.
              danke!

              "Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen:

              zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,"

              Ist das der Fall wenn ich zB. bei Sony vaio ein 15" e-Serien Notebook konfiguriere?

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                #8
                sheep schrieb
                fernabgesetz, orginalverpackte ware ohne angabe von gründen.
                stimmt nicht

                das gilt nur bei z.B. cds (müssen versiegelt sein), nicht aber bei sonstiger hardware etc.

                Kommentar


                  #9
                  Hier die AGB von Sony.
                  https://shop.sony.at/catalog/4C/4CAF2366124E0294E10080002BC29BDF.htm
                  Punkt 14 & 15 ist relevant.

                  Versteh ich das richtig, ich kann mir 2 Notebooks dort konfigurieren (ohne Gravur) und beide auspacken. Das was mir nicht gefällt wieder zurückschicken?
                  Will mir halt sicher sein, dass es von Rechten ist weil sonst hab ich 2 Notebooks :/

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                    #10
                    Qesx schrieb
                    sheep schrieb
                    fernabgesetz, orginalverpackte ware ohne angabe von gründen.
                    stimmt nicht

                    das gilt nur bei z.B. cds (müssen versiegelt sein), nicht aber bei sonstiger hardware etc.
                    Kann halt aber bei Gebrauchsspuren etc. eine Minderung geltend gemacht werden. Dann gibts halt nicht mehr die ganze Kohle wieder. Rechtlich spricht gegen ein Ausprobieren aber sicher nichts.

                    Also ich finds asozial. Ich würde kein Notebook haben wollen, das irgendein Asi schon ausprobiert hat und es dann zurückgeschickt hat..

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                      #11
                      § 355 BGB
                      § 356 BGB
                      Einfach mal durchlesen, das sagt das Gesetz über Widerruf und Rückgabe.

                      Edit: Bei Gebrauchsspuren dürfen keine Minderbeträge ausgezahlt werden. Minderung des Kaufbetrags darf nur geschehen wenn Schäden ersichtlich sind, z.b. Kratzer. Und die haben mit allgemeinen Gebrauchsspuren wenig zu tun.

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                        #12
                        es hilft vllt nur begrenzt weiter, aber:
                        Ein Freund von mir hat sich mal für eine LAN eine stärke Grafikkarte (stärker als seine aktuelle) bestellt und sie nach dem Wochenende wieder zu Amazon zurück geschickt.
                        Ist meiner Meinung nach nicht im Sinne des Erfinders, aber legal.

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                          #13
                          Sehr viel Halbwissen hier ...
                          Wenn du ein Notebook auspackst und es dann zurück schickst, musst du ggf die Wertminderung bezahlen. Denn es ist ja nunmal Fakt, dass du Notebook, welches ausgepackt und benutzt wurde, nunmal nicht Neu ist, anders als bei einer Waschmaschine ist es auch dementsprechend leicht nachzuweisen für den nächsten Käufer.

                          Das gilt aber nur, wenn man entsprechend belehrt wurde. Prüfen darfst du das Gerät, wenn es aber darüber hinaus geht und man gar etwas installiert und testet, dann geht es darüber hinaus.

                          Genauso wenig darf man dann die verschweisten Plastikbeutel aufreisen oder ähnliches. Auch Folien dürfen natürlich nicht abgezogen werden.

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                            #14
                            ist das ganze, vom prinzip her, nicht eh betrug weil man im kaufvertrag schon fälschlicherwise eine willenserklärung abgibt bzw die abgegebene willenserklärung ungültig ist? wenn man eins eh wieder zurückgeben will ist der kerngedanke des ganzen doch schon faul.

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                              #15
                              aber der shop isn notebook los und das zweite kriegt er sicher auch iwie weg... notfalls mit wertminderung. deswegen wird sowas durchaus einkalkuliert. davon ab is fast schon klar was du vorhast wenn du zwei notebooks bestellst und die quittung nich auf deine firma ausstellen lässt. wenn der shop es zulässt wird er es höchstwahrscheinlich auch zurück nehmen..

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