Ich hab bei HoH eine Graka bestellt, weil sie die einzigen waren, die diese noch hatten. Jetzt ist sie nach meiner Bestellung nicht mehr lieferbar. Ich hab mir die Graka jetzt wo anders organisiert. Kann ich denen ne Mail schreiben, dass ich die Karte nicht mehr will, damit die erst gar nicht schicken brauchen? (rechtlich müsste ich warten, bis ich sie hab und dann widerrufen, aber das ist ja ne Farce) Hat da jemand Erfahrung?
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Tim_
Nein, der Vertrag kommt erst zum Abschluss, wenn die Ware verschickt wird. Du brauchst nur eine Mail schreiben, dass du deine Bestellung stornieren willst ohne Begründung.
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warum solltest du "rechtlich" darauf warten müssen, dass sie dir zugestellt wird? das wäre mir neu und so schwachsinnig ist zum glück kein gesetzgeber, noch nicht einmal in eu-richtlinien.
rein rechtlich gilt: du hast als verbraucher zwei verschiedene möglichkeiten den fernabsatzvertrag zu widerrufen. 1. durch fristgemäße erklärung in textform, ohne begründung. 2. durch (rechtzeitiges) rücksenden der ware
die frist zum widderuf beginnt dabei nicht bevor du die ware erhalten hast, kann aber jederzeit nach vertragsschluss ausgesprochen werden, das bedeutet, dass du genau nicht auf den erhalt der ware warten musst.
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Jax [banned]
jo, dankeZitat von TimNein, der Vertrag kommt erst zum Abschluss, wenn die Ware verschickt wird. Du brauchst nur eine Mail schreiben, dass du deine Bestellung stornieren willst ohne Begründung.
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Jax [banned]
Tim hat ja Recht, wenn im Verschicken der Ware die Annahme liegt, dann ist ja meine Willenserklärung das Angebot und die Frage ist, ob meine Stornierung nach 130 BGB noch gleichzeitig zu geht, ich hab mir nicht durchgelesen, was HoH da im einzeln vereinbart hat, aber ich geh jetzt auch einfach mal davon aus, dass sie aus Kulanz das Angebot nicht mehr annehmen wenn in 3 Tagen die Graka bei denen eintrifft, mir war halt nicht klar wie lange meine Angebot gültig ist, ich hab jetzt einfach mal ne Mail geschickt und schreib hier dann rein, obs direkt geklappt hat, ich fand es schon dreist, dass bis heute morgen, alles auf Lager war und jetzt nicht mehr lieferbar da stehtZitat von Obamawarum solltest du "rechtlich" darauf warten müssen, dass sie dir zugestellt wird? das wäre mir neu und so schwachsinnig ist zum glück kein gesetzgeber, noch nicht einmal in eu-richtlinien.
rein rechtlich gilt: du hast als verbraucher zwei verschiedene möglichkeiten den fernabsatzvertrag zu widerrufen. 1. durch fristgemäße erklärung in textform, ohne begründung. 2. durch (rechtzeitiges) rücksenden der ware
die frist zum widderuf beginnt dabei nicht bevor du die ware erhalten hast, kann aber jederzeit nach vertragsschluss ausgesprochen werden, das bedeutet, dass du genau nicht auf den erhalt der ware warten musst.
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Um es euch noch ein wenig deutlicher zu machen, da es als Laie nicht so einfach nachzuvollziehen ist:
Deine "Stornierung" (Widerruf der Willenserklärung, d.h. Abgabe des Angebots) geht höchstwahrscheinlich erst nach Zugang deiner ursprünglichen WE zu.
Der Zeitpunkt des Zugangs von "E-Mails" bzw. Bestellungen ist nicht endgültig geklärt. Eine gängige Lösung stellt aber schon auf den Abruf der Bestellung durch den Server dar, d.h. ob ein Mitarbeiter von HoH den Eingang deiner Bestellung wahrnimmt ist unerheblich. Deine Angebot geht also womöglich unmittelbar nach Bestellung zu, auch außerhalb von gängigen Geschäftszeiten.
Daher kannst du diese wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig widerrufen.
Vielleicht hat HoH den Vertrag sogar schon mit der Auftragsbestätigung angenommen, dass würde jedoch von der konkreten Formulierung abhängen (hier reicht z.B. lt. Rspr. schon eine Anrede als "Kunde").
Deshalb widerrufst du der Einfachheit Halber den Fernabsatzvertrag (Ausnahme vom Grundsatz, pacta sunt servanda) und nicht deine Willenserklärung. Dann sind die oben genannten Punkte nämlich regelmäßig zu vernachlässigen.
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Jax [banned]
Ich bin halt in dem Sinne Laie, da ich noch nie was storniert/widerrufen etc habe. Ich weiss ja nicht, in welchem Stadium die sich grad befinden. Wenn der Vertrag noch nicht geschlossen wurde, weil das im Internet eine Offerte ad offerendum (eine nicht rechtsgeschäftliche Einladung zur Vertragsanbahnung) war, auf die ich durch ein Angebot (die Essentialia negotii beinhaltend) reagiert habe, aber in den AGB's steht, dass der Vertrag erst durch das Verschicken der Ware angenommen wird, dann kann ich halt nicht den Vertrag widerrufen nach Fernabsatzvertrag, weil er nicht geschlossen wurde. Ich wollte aber auch nicht blind mein Angebot zurück ziehen, und die Antwort erhalten, dass der Vertrag zu stande gekommen ist und ich warten soll, bis ich die Ware erhalte. Mir ist auch nicht klar, wie lang mein Angebot bestand hat, wenn sich dort keiner rührt.
Da ich aber mal annehme, dass im Gegensatz zu mir 99% der Kunden kein Jura studiert haben und die in Panik einfach einen random scheiss hinschreiben und aus Kulanz dann alles akzeptiert wird, hab ich jetzt mal aufs Blaue hinein meinen Auftrag zurückgenommen.
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Natürlich ist das eine rein technische Diskussion, aber da du wie du sagst Jura studierst, lasse ich mich mal darauf ein, denn du liegst falsch.
Du kannst die WE (dein Angebot) nicht gemäß dem von dir zitierten §130 I BGB widerrufen, da sie zugegangen ist.
Du kannst jedoch von deinem Widerrufsrecht, welches dir für Fernabsatzverträge etc. zusteht und auf welches ich mich in meinem ersten Beitrag bezogen habe, gemäß §355 I BGB Gebrauch machen.
Dafür ist unerheblich, ob der Vertrag bereits wirksam geschlossen wurde (§355 I lesen) und deshalb musst du auch nicht darauf warten, bis die Ware versendet wurde (dein Angebot also konkludent angenommen wurde).
Genau von diesem dir zustehenden Recht hast du dadurch, dass du deinen "Auftrag zurückgenommen" hast, Gebrauch gemacht.
Zu den AGBs: Was in den AGBs steht ist im Zweifelsfall genauso unwirksam wie die Schönheitsreparaturklausel vieler Mietverträge. Wenn der Eindruck der Annahme erweckt werden kann, gilt das als Annahme, unabhängig davon was HoH möchte oder nicht.
Weiterhin viel Erfolg im Studium.
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Tim_ -
Jax [banned]
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