Zitat von raptor
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Diablo 3
Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
-
war kein flame... würde nur selbst nicht auf die idee kommenZitat von fifa beuhSpoiler:Zitat von raptorfind ich weniger "lustig", als extra mehr zu bezahlen, damit man am 15. um 0.01 Uhr vorm Login-Screen idlen kann...Zitat von fifa beuhblut und/oder sperma spenden für diablo3 :DDDD
für nen spiel auf dass ich seit jahren warte zahle ich gerne 10 mehr
Kommentar
-
sänksZitat von chrisorEs sollte auch nicht witzig sein, aber ich habe gemerkt, dass es doch ne Menge wird und dann einfach auf RM-Niveau geschaltet. Anstrengend und nicht witzig :) Immerhin gibts meist korrekte Rechtschreibung inklusive Satzzeichen!!
e: Hier eine gute Übersicht der Daten. Wer das BoC haben will, einfach per PM melden.
Kommentar
-
Bist also der Meinung wenn der Shop vorsätzlich mehr verkauft als er Vertraglich von seinem Zulieferer zugesichert bekommen hat, das Geld einsackt und dann noch über ein "Losverfahren" zufälligerweise mehr von den teuren CEs als von den ursprünglichen günstigeren CEs verschickt rechtens ist?Zitat von mueggeMuss man auch nicht haben, da der Vertrag erst zustande kommt wenn der Händler eine Versandbestätigung verschickt. Eine einfache Bestellung in einem Online-Shop ist nur ein Angebot an den Händler. Der Händler hat dann die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen oder eben nicht.Zitat von KaiserFranzrechtlich alles in Ordnung?Zitat von mueggeHatte das Angebot bei HitFox damals auch gesehen, kam mir aber direkt irgendwie komisch vor. Ist wirklich ärgerlich für die Käufer. Leider aber alles vom rechtlichen her in Ordnung :(
Du hast doch gar keine Ahnung was da im Hintergrund abgelaufen ist.
Und wenn du zur Hand hast, hätte ich gerne die Quelle wo steht das es sich erst bei Warenversand um einen Vertrag handelt. Der Laden bucht also Geld ab hat aber noch keine Beabsichtigung am Verkauf? Klingt ein wenig komisch für mich :)
Kommentar
-
Von der Verlosung red ich nicht, da hab ich keine Ahnung wie es rechtlich aussieht. Bei der einfachen Bestellung kann man jedoch z.B. AGBs so formulieren, dass z.B. erst bei einer Versandbestätigung ein Vertrag zustande kommt. Wenn Du jetzt natürlich von Vorsatz ausgehst, ist die Lage natürlich eine komplett andere. Nur muss man das auch erstmal beweisen.Spoiler:Zitat von KaiserFranzBist also der Meinung wenn der Shop vorsätzlich mehr verkauft als er Vertraglich von seinem Zulieferer zugesichert bekommen hat, das Geld einsackt und dann noch über ein "Losverfahren" zufälligerweise mehr von den teuren CEs als von den ursprünglichen günstigeren CEs verschickt rechtens ist?Zitat von mueggeMuss man auch nicht haben, da der Vertrag erst zustande kommt wenn der Händler eine Versandbestätigung verschickt. Eine einfache Bestellung in einem Online-Shop ist nur ein Angebot an den Händler. Der Händler hat dann die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen oder eben nicht.Zitat von KaiserFranzrechtlich alles in Ordnung?Zitat von mueggeHatte das Angebot bei HitFox damals auch gesehen, kam mir aber direkt irgendwie komisch vor. Ist wirklich ärgerlich für die Käufer. Leider aber alles vom rechtlichen her in Ordnung :(
Du hast doch gar keine Ahnung was da im Hintergrund abgelaufen ist.
Und wenn du zur Hand hast, hätte ich gerne die Quelle wo steht das es sich erst bei Warenversand um einen Vertrag handelt. Der Laden bucht also Geld ab hat aber noch keine Beabsichtigung am Verkauf? Klingt ein wenig komisch für mich :)
Kommentar
-
Und genau das meine ich doch. Wir wissen nicht was da abgelaufen ist. Ich weiss nicht wie sie die AGBs verfasst haben. Und deshalb kann man nicht einfach sagen das da alles rechtens gelaufen ist. Wenn deine Prämisse ist, dass alles rechtens gelaufen ist ist natürlich alles rechtens ^^. Aber wie gesagt wir wissen es nicht.
Kommentar
-
Natürlich weiß ich nicht, wie die AGBs zur Zeit der Aktion aussahen. Jedoch ist es üblich AGBs so zu formulieren, daher gehe ich einfach davon aus. Das ganze soll ja das Verhalten von Hitfox auch nicht beschönigen. Die Aktion war fürn Arsch. Sollte nur als Hinweis sein. Hier übrigens ein kurzer Artikel zum Thema
e: AGBs von Hitfox Stand 15. August 2011Bestellt ist halt noch lange nicht gekauft: Jedenfalls bei ordentlich formulierten AGB ist eine einfache Bestellbestätigung noch kein Vertragsschluss, wie das LG Detmold (10 S 152/11 Vorinstanz AG Detmold, 6 C 18/11) richtig festgehalten hat. Es ging darum, dass auf Grund eines Tippfehlers in einem Online-Shop ein Fahrrad zu einem äusserst günstigen Preis angeboten wurde. Ein Kunde bestellte es, erhielt eine automatische Bestellbestätigung und als die Shop-Betreiberin wegen eines Tippfehlers nicht erfüllen wollte, sah er wegen der Bestellbestätigung einen Kaufvertrag geschlossen, der zu erfüllen war.
In den AGB (die der Kunde akzeptiert hatte bei der Bestellung) war allerdings vermerkt, dass die Bestätigungsmail alleine den Eingang der Bestellung signalisiert, nicht aber einen Vertragsschluss, der durch gesondert Erklärung erfolgte. Bei rechtlich genauer Betrachtung bedeutet das, dass die Bestellung des Kunden das Angebot ist, das der Shop-Betreiber erst noch anzunehmen hat.4. Vertragsschluss für die Bestellung von Produkten
(1) Mit dem Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss (Bestellung oder ähnliches) über einen Vertrag zwischen HitFox und dem Nutzer über die Nutzung der Spiele, dem Erwerb von Waren und/oder sonstigen Leistungen sowie der Bestellung von Gutscheinen (nachstehend auch Vertrag) ab.
(2) HitFox wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen (nachstehend Zugangsbestätigung). In dieser Zugangsbestätigung sind sämtliche Bestelldaten und Preise aufgeführt. Die Zugangsbestätigung ist noch keine wirksame Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages.
Kommentar
-
ist es auch sonst definitv nicht ;)Zitat von Ptrisses auch nich wenn man noch bei mUtti wohntZitat von LockeDerBossFrag mich, was bei dir falsch gelaufen ist und weshalb du denkst, 60 seien nicht viel.Zitat von KiLL3rPiXeLfrag mich was einige hier falsch machen, dass die nicht einmal 60 übrig haben Oo
Kommentar
-
Ich will die doch nicht verklagen :D
Habe ja keine CE gekauft. Mir is das auch ehrlich gesagt egal.
Bin halt auch nur auf die eine Ausage eingegangen das da alles rechtlich in Ordnung ist.
Aber wir wissen halt nichts über die Hintergründe. Da wollte ich nur meinen Senf dazu geben :)
Und das wars bei mir auch schon ^^
Kommentar
-
Spoiler:
Zitat von mueggeNatürlich weiß ich nicht, wie die AGBs zur Zeit der Aktion aussahen. Jedoch ist es üblich AGBs so zu formulieren, daher gehe ich einfach davon aus. Das ganze soll ja das Verhalten von Hitfox auch nicht beschönigen. Die Aktion war fürn Arsch. Sollte nur als Hinweis sein. Hier übrigens ein kurzer Artikel zum Thema
e: AGBs von Hitfox Stand 15. August 2011Bestellt ist halt noch lange nicht gekauft: Jedenfalls bei ordentlich formulierten AGB ist eine einfache Bestellbestätigung noch kein Vertragsschluss, wie das LG Detmold (10 S 152/11 Vorinstanz AG Detmold, 6 C 18/11) richtig festgehalten hat. Es ging darum, dass auf Grund eines Tippfehlers in einem Online-Shop ein Fahrrad zu einem äusserst günstigen Preis angeboten wurde. Ein Kunde bestellte es, erhielt eine automatische Bestellbestätigung und als die Shop-Betreiberin wegen eines Tippfehlers nicht erfüllen wollte, sah er wegen der Bestellbestätigung einen Kaufvertrag geschlossen, der zu erfüllen war.
In den AGB (die der Kunde akzeptiert hatte bei der Bestellung) war allerdings vermerkt, dass die Bestätigungsmail alleine den Eingang der Bestellung signalisiert, nicht aber einen Vertragsschluss, der durch gesondert Erklärung erfolgte. Bei rechtlich genauer Betrachtung bedeutet das, dass die Bestellung des Kunden das Angebot ist, das der Shop-Betreiber erst noch anzunehmen hat.4. Vertragsschluss für die Bestellung von Produkten
(1) Mit dem Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss (Bestellung oder ähnliches) über einen Vertrag zwischen HitFox und dem Nutzer über die Nutzung der Spiele, dem Erwerb von Waren und/oder sonstigen Leistungen sowie der Bestellung von Gutscheinen (nachstehend auch Vertrag) ab.
(2) HitFox wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen (nachstehend Zugangsbestätigung). In dieser Zugangsbestätigung sind sämtliche Bestelldaten und Preise aufgeführt. Die Zugangsbestätigung ist noch keine wirksame Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages.
trifft aber doch nicht zu, da in diesem fall ja das geld schon überwiesen wurde? der vertrag wurde ja dann schon angenommen lt. AGBs. allerdings haben sie ihr hintertürchen
ausgenutzt in diesem fall.(4) Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der bestellten Ware und ihrer Lieferbarkeit.
Kommentar
-
Hello Freunde der Sonne!
Wir sind momentan bei folgendem stand der Dinge:
Wir sind zur Zeit 2 Spieler.
D.h. wir suchen noch 2 weitere Spieler
Zeitplan sieht in etwa so aus:
Dienstag 0:01 loslegen, ca 3-5h spielen (wenn möglich)
Dienstag Nachmittag ab ca 13 Uhr bis in die Abendstunden
Mittwoch ab ca 13 Uhr bis Sonntag irgendwann.
Vorhandene Klassen:
1. Spieler: Barbar oder Mönch
2. Spieler: Mönch oder Zauberer
Ja ich weiß, hört sich viel an etc... aber wenn es euch nicht passt, müsst ihr ja nicht antworten.
Und Kommentare mit Nerds etc... könnt ihr euch auch sparen.
Wer sich nun angesprochen fühlt und diese Online Zeiten gut einhalten kann, ist herzlich willkommen mir eine pn zu schicken.
Wir benutzen ts3 und sind über 20 jahre.
Greetings
Kommentar
Kommentar