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    Moderation im Weltgeschehen

    Im Thread "Bundestagswahl 2017" postete der User "krk":

    Zitat von krk
    isst der mogens eigentlich die scheisse mit löffeln, also das ist ja abartig was der braune herr von sich lässt. mind. schon 3 oder 4 komplette lügen gehört.
    http://www.readmore.de/forums/89-offtopic/66-weltgeschehen/169169-bundestagswahl-2017&page=190#p10318498

    Auf meine Nachfrage, ob er wenigstens eine Lüge belegen konnte, kam keine Reaktion. Dann wurde der Thread geschlossen. Als Nachfolge-Thread wurde "Deutsche Politik" geöffnet:
    http://www.readmore.de/forums/89-offtopic/66-weltgeschehen/190693-deutsche-politik

    Dort habe ich nachgehakt und auf eine Reaktion gewartet.

    Der User hat sich jedoch nicht mehr geäußert. Andere User haben versucht ihn in Schutz zu nehmen, indem sie entweder versuchten seine Aussage zu entkräften bzw. versuchten, Gauland Lügen nach zu weisen. Beides gelang jedoch nicht.

    Ich habe dann dargelegt, warum der oben genannte Post eine Straftat darstellt und gelöscht werden sollte. Nachdem dann einige User polemsich wurden, versiegte die Diskussion im Sande. Seit dem hat sich nichts mehr getan.

    Gibt es einen Grund, warum der Post nicht gelöscht wird?

    #2
    Relativ einfach, weil der Beitrag nicht gegen die Regeln verstößt.

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      #3
      Zitat von ra-hoch3
      Relativ einfach, weil der Beitrag nicht gegen die Regeln verstößt.
      Könntest Du das bitte etwas mehr ausführen, warum ein Post, der den Straftatbestand des § 186 StGB erfüllt, nicht gegen die Forumsregeln verstößt?

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        #4
        Wenn du so sicher bist, dass dieser Beitrag gegen geltendes Recht verstößt kannst du ja deinen Anwalt bemühen.

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          #5
          Dafür, dass ihr den Weltgeschehen-Bereich "streng" moderieren wollt, ist das jetzt aber ein ganz schönes Armutszeugnis. Die Sache ist ja nicht mal kompliziert:

          Ein User bezichtigt jemanden anderes der Lüge. Er kann dies aber nicht nachweisen. Dies ist eine üble Nachrede. Dass es sich bei dem Opfer um einen Politiker handelt, verschärft das ganze, weil es ja ein bekanntes Mittel ist um Politik zu machen. Deswegen gibt es dafür die Qualifikation in § 188 StGB.

          Und jetzt sagst du, dass ihr den einfachsten Weg (Post löschen) nicht gehen wollt, sondern erst, wenn man dagegen klagt.

          Das kann doch nicht euer Ernst sein?

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            #6
            Dann mach es doch einfach oder kläre es mit dem User privat, statt den kompletten thread mehrfach damit zu spamen und jetzt auch noch die mods hier zu nerven...

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              #7
              halte das nicht für eine kommunikationsart die zielführend ist. bei anderen politikern (nicht rechten) wäre der post mindestens gelöscht worden

              justmy2cents

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                #8
                Nix Neues sofern es die betroffene Person nicht der eigenen politischen Agena zugehörig ist. Sowas ist anscheinend auch nicht anstößig im Weltgeschehen-Forum.

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                  #9
                  Zitat von TrES-4
                  Nix Neues sofern es die betroffene Person nicht der eigenen politischen Agena zugehörig ist. Sowas ist anscheinend auch nicht anstößig im Weltgeschehen-Forum.
                  Nicht wundern: verlinkter Beitrag ist bestraft und gelöscht.

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                    #10
                    Zitat von cena_
                    Haha wie du wirklich glaubst hier würde man eine Beleidigung gegen einen rechten Politiker löschen, was habe ich gelacht
                    Es wundert mich halt schon: Ich denke mal, alle wissen, dass der Post gelöscht gehört. Da dies aber nicht geschieht, muss es doch einen tieferen Grund geben. Ich nehme mal an, dass Gauland persona non grata ist. Das rechtfertigt (im jur. Sinne) aber dennoch nicht die Üble Nachrede. Es spricht doch nichts dagegen den Post zu löschen und meinetwegen einen Thread aufzumachen, in dem man alle Verfehlungen und Lügen aufzählt (sofern es welche gibt).

                    Aber so ist man quasi "nicht besser" als "der Feind". Ich z.B. würde nie die AFD wählen, weil sie gegen Europa sind, was für mich ein K.O. Kriterium ist, aber Hetze ist immer falsch, egal in welche Richtung.

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                      #11
                      Das Problem ist, wir Moderatoren sind nicht die Wahrheitspolizei. Wir bewerten Inhalte von Beiträgen eben nicht darauf ob sie faktisch richtig sind, dafür führen wir hier im Forum Diskussionen. Du kannst also darüber gerne mit dem User und der ganzen Community versuchen zu diskutieren. Möchte der User darüber nicht mit dir diskutieren, dann hast du Pech gehabt.

                      So long, barista barista.

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                        #12
                        Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, dass Lille aus juristischer Sicht bereits falsch liegt. Jemanden als "Lügner" zu bezeichnen erfüllt nicht ohne Weiteres - so wie er bereits mehrfach suggeriert hat - den Tatbestand des § 186 StGB (und damit schon gar nicht den des § 188 StGB)

                        In § 186 StGB heißt es:
                        Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                        Der Straftatbestand verlangt zunächst, dass es sich bei der Aussage um eine Tatsache handelt. Eine Tatsache ist (im Gegensatz zu dem unter § 185 fallenden Werturteil) etwas Geschehenes oder Bestehendes, das in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist. Den Gegensatz zur Behauptung einer Tatsache bildet das Werturteil, dem subjektive Wertungen, Schlussfolgerungen und Prognosen zuzuordnen sind.

                        D.h. dass der Straftatbestand nur erfüllt sein kann, wenn es sich bei derBehauptung um eine Tatsache handelt. Die Grenze zwischen Tatsache und Werturteil (das nicht dem § 186 StGB unterfällt) ist fließend. Sie bestimmt sich nicht allein nach dem Wortlaut und der Form der Äußerung, sondern auch nach ihrem Sinn, so wie er im Gesamtzusammenhang von dem angesprochenen Adressatenkreis verstanden wird.

                        Ob Tatsache oder Werturteil vorliegt, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung und lässt sich schwer verallgemeinern. Jedenfalls aber hat das OLG Hamburg 1997 (OLG Hamburg NStZ-RR 97, 103) entschieden, dass die Bezeichnung eines als Zeugen vernommenen Polizeibeamten als „bedenkenloser Berufslügner“ nicht dem Straftatbestand § 186 StGB unterfällt. Weiterhin hat das OLG Celle entschieden, dass die Bezeichnung eines Richters als „Lügner und „Kriminellen“ nicht notwendigerweise § 186 StGB unterfällt (OLG Celle 27.3.2015 – 31 Ss 9/15, StV 2015, 566–570).

                        Insofern kann man festhalten, dass die Bezeichnung "Lügner" nicht eben mal den § 186 StGB erfüllt. Im Übrigen ist ohnehin fraglich, ob diese Bezeichnung geeignet wäre, Herrn Gauland in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.

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                          #13
                          Das Forum erfüllt auch keinen Neutralitätsauftrag.
                          Wenn hier mehr gegen Nazis mehr gepoltert werden darf, finde ich das nachvollziehbar und bis zu einem gewissen Punkt auch angenehm. Wenn sich jemand dadurch zu sehr gedisst fühlt, kann er ja in Facebooks Echokammern abwandern.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von OrdentlichUndFromm
                            Das Forum erfüllt auch keinen Neutralitätsauftrag.
                            Wenn hier mehr gegen Nazis mehr gepoltert werden darf, finde ich das nachvollziehbar und bis zu einem gewissen Punkt auch angenehm. Wenn sich jemand dadurch zu sehr gedisst fühlt, kann er ja in Facebooks Echokammern abwandern.
                            Ist ja nicht so, dass es da dann aufhört. Diskussionskultur im streng moderierten Weltgeschehen-Bereich ist oftmals einfach nur frustrierend.

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                              #15
                              Zitat von CRZ_
                              Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, dass Lille aus juristischer Sicht bereits falsch liegt. Jemanden als "Lügner" zu bezeichnen erfüllt nicht ohne Weiteres - so wie er bereits mehrfach suggeriert hat - den Tatbestand des § 186 StGB (und damit schon gar nicht den des § 188 StGB)

                              In § 186 StGB heißt es:
                              Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                              Der Straftatbestand verlangt zunächst, dass es sich bei der Aussage um eine Tatsache handelt. Eine Tatsache ist (im Gegensatz zu dem unter § 185 fallenden Werturteil) etwas Geschehenes oder Bestehendes, das in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist. Den Gegensatz zur Behauptung einer Tatsache bildet das Werturteil, dem subjektive Wertungen, Schlussfolgerungen und Prognosen zuzuordnen sind.

                              D.h. dass der Straftatbestand nur erfüllt sein kann, wenn es sich bei derBehauptung um eine Tatsache handelt. Die Grenze zwischen Tatsache und Werturteil (das nicht dem § 186 StGB unterfällt) ist fließend. Sie bestimmt sich nicht allein nach dem Wortlaut und der Form der Äußerung, sondern auch nach ihrem Sinn, so wie er im Gesamtzusammenhang von dem angesprochenen Adressatenkreis verstanden wird.

                              Ob Tatsache oder Werturteil vorliegt, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung und lässt sich schwer verallgemeinern. Jedenfalls aber hat das OLG Hamburg 1997 (OLG Hamburg NStZ-RR 97, 103) entschieden, dass die Bezeichnung eines als Zeugen vernommenen Polizeibeamten als „bedenkenloser Berufslügner“ nicht dem Straftatbestand § 186 StGB unterfällt. Weiterhin hat das OLG Celle entschieden, dass die Bezeichnung eines Richters als „Lügner und „Kriminellen“ nicht notwendigerweise § 186 StGB unterfällt (OLG Celle 27.3.2015 – 31 Ss 9/15, StV 2015, 566–570).

                              Insofern kann man festhalten, dass die Bezeichnung "Lügner" nicht eben mal den § 186 StGB erfüllt. Im Übrigen ist ohnehin fraglich, ob diese Bezeichnung geeignet wäre, Herrn Gauland in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.
                              Du hast leider den Sachverhalt nicht verstanden, CRZ_: Ich habe nie gesagt, dass es grundsätzlich eine üble Nachrede ist jemanden pauschal als Lügner zu bezeichnen. Ich hab gesagt, dass der Tatbestand des § 186 (und damit auch der § 188 als Quali bei einer politischen Person) erfüllt ist, wenn man sagt: "In der Rede vom XX.YY. hat politische Person X gelogen", weil man hier einen genau abgegrenzten Sachverhalt hat. Es geht nur um die eine Rede, die man Satz für Satz vorliegen hat.

                              § 186 (Fischer): Nach verbreiteter Def. ist Tatsache alles, was wahr oder falsch sein kann und der Nachprüfbarkeit zugänglich ist.

                              Das "Nazi" bezogen auf Gauland ist z.B. ein Werturteil (siehe Rn. 3 im Fischer), aber jetzt:

                              In der Verwendung eines Rechtsbegriffs liegt eine Tatsachenbehauptung, wenn beim Adressaten die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorgerufen wird, die einer Überprüfung zugänglich wären. Entsprechendes gilt für normative Begriffe der Alltagssprache z.B. "Lüge", "Täuschung", "Vertuschung" und "Korruption" (BGHZ NJW 97, 2513).

                              Wie du oben selber festgestellt hast (Celle Urteil) kommt es auf die Einzelfallbetrachtung an, ob "Lügner" Werturteil oder Tatsachenbehauptung ist. Bei dem Richter oder Polizisten handelt es sich um ein Werturteil (bzw. Schmähkritik), weil es dem Täter nicht um den Wahrheitsgehalt der Aussage geht, sondern darum, das Opfer zu schmähen und zu diskreditieren. In unserem Fall stand aber die Rede im Bundestag vom 21.3. im Vordergrund. Da kannst du jeden Satz überprüfen und wenn jede Aussage von Gauland stimmt (ohne Ansehen der politischen Couleur), dann war die Aussage "Lüge" falsch. Du erkennst es auch daran, dass krk nicht von "Lügner" (bezieht sich auf die Person) gesprochen hat, sondern, dass er gesagt hat " schon 3 komplette Lügen gehört".

                              Warum du die Eignung in Frage stellst, entzieht sich mir. Rn. 5 (Fischer): Die Eignung fehlt, wenn die Unrichtigkeit offenkundig ist oder wenn der Täter sie irrig annimmt. Das wirds ja eher nicht sein.

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