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    https://www.facebook.com/video.php?v=1686044091611810

    Hab leider das Original nicht gefunden in der Mediathek.. Aber geht es um fast das selbe Thema..

    Kommentar


      Zitat von GeoSCH
      https://www.facebook.com/video.php?v=1686044091611810

      Hab leider das Original nicht gefunden in der Mediathek.. Aber geht es um fast das selbe Thema..
      Ist schon ziemlich traurig. Die Leute die sowas machen sollten eingesperrt werden!
      Noch trauriger ist es aber, dass die Stadt bzw. der Landkreis nach der Rechechere nichts ändern.

      Kommentar


        Zitat von Hathsin
        Zitat von GeoSCH
        https://www.facebook.com/video.php?v=1686044091611810

        Hab leider das Original nicht gefunden in der Mediathek.. Aber geht es um fast das selbe Thema..
        Ist schon ziemlich traurig. Die Leute die sowas machen sollten eingesperrt werden!
        Noch trauriger ist es aber, dass die Stadt bzw. der Landkreis nach der Rechechere nichts ändern.
        Echt eine Frechheit. Auf der anderen Seite nice, was der Mann für eine gute Wohnung bekommt. Paar meiner Kumpels wohnen in 9m² Wohnheimzimmern und teilen sich mit 10 Leuten die sanitären Einrichtungen. Wenn ich denen das Video zeigen, werden die halt ultra mett.

        Edit: Klar kann man nicht Innenstadt mit Land vergleichen.

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          Stadt kündigt Mietern, damit Flüchtlinge in Wohnungen ziehen

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            Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
            Art 14 :

            (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
            (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
            (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf
            nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
            Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter
            Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu
            bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der
            Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


            Artikel 14 Grundgesetz beinhaltet in Abs.1 S.1 die Eigentumsgarantie.
            Sie wird durch Inhalt und Schranken des Eigentums begrenzt, die durch die Gesetze näher bestimmt werden (Abs.1 S.2).
            Weil das Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl
            der Allgemeinheit dienen soll, spricht man auch von Sozialpflichtigkeit
            oder Sozialbindung (Abs.2).

            Jeder Eingriff, der über die Sozialbindung hinaus geht, ist Enteignung.

            Sie ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und darf
            nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
            Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel des Art.14 Abs.3 S.2
            GG).
            Innerhalb des Begriffes Enteignung wird unterschieden zwischen
            enteignendem Eingriff (rechtmäßig)
            enteignungsgleichem Eingriff (rechtswidrig)
            Die Differenzierung ist bedeutsam vor dem Hintergrund, inwieweit der jeweilige Eingriff zu entschädigen ist.
            Mit diesem ist es wohl rechtlich ok..

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              und da darf eigenbedarf nur von einer natürlichen person angemeldet werden

              + sehe gerade, dass das gesetz allerdings auch wieder so formuliert, dass du es auslegen kannst wie du möchtest.

              Hoffe dennoch, dass Gerichte für die Mieter urteilen werden. Diese Begründung, dass es die wirtschaftlichste Lösung sei, die Flüchtlinge in städtischen Wohnhäusern unterzubringen, da einen Großteil der Unterbringungskosten die Städte und Gemeinden schließlich selbst aufzubringen hätten, ist einfach nur frech.

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                bin auf cookies meinung zum thema enteignung gespannt :D

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                  Wird kein Einzelfall bleiben. Mutti hat sie gerufen, nun kommen sie auch. (wer will es ihnen verdenken) Und die Gemeinden in ganz Deutschland wissen nicht, wo sie noch mehr Wohnraum herbekommen. Bei bis zu einer Million Neuzugänge pro Jahr werden das interessante Zeiten. Ich tippe auf:

                  - zu wenige Kita Plätze
                  - Lehrer fehlen
                  - fehlende Wohnungen/noch höhere Mieten
                  - kein Schulsport
                  - Dorffest wegen belegter Halle abgesagt
                  - Krankenkassenbeiträge steigen
                  - Arbeitslosenzahlen auch
                  usw.

                  Ich bin mal gespannt wieviele dann noch an Bahnhöfen stehen und Plakate in Stadien hochhalten. Das schlimme ist, dass die Wut dann wohl erstmal wieder auf die Schwächsten, sprich die Schutzsuchenden, einprasseln wird. Aber wenn Angela sagt wir schaffen das, dann schaffen wir das auch...

                  Kommentar


                    Es könnte eigentlich alles so schön sein, wenn die entsprechende Menge Geld in die Hand genommen wird. Verstehe nicht wieso da alle so zögerlich sind. Jetzt konnten sie sich auf eine Milliarde für Hotspots einigen...eine Milliarde. Merkel müsste das Thema mit mehr Entschlossenheit angehen, dieses Gerangel zwischen Bund und Ländern ist auch nur noch nervig.

                    http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlingsgipfel-129.html

                    Obwohl das ein wenig Hoffnung macht.

                    Kommentar


                      Zitat von GeoSCH
                      Spoiler: 
                      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
                      Art 14 :

                      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
                      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
                      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf
                      nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
                      Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter
                      Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu
                      bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der
                      Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


                      Artikel 14 Grundgesetz beinhaltet in Abs.1 S.1 die Eigentumsgarantie.
                      Sie wird durch Inhalt und Schranken des Eigentums begrenzt, die durch die Gesetze näher bestimmt werden (Abs.1 S.2).
                      Weil das Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl
                      der Allgemeinheit dienen soll, spricht man auch von Sozialpflichtigkeit
                      oder Sozialbindung (Abs.2).

                      Jeder Eingriff, der über die Sozialbindung hinaus geht, ist Enteignung.

                      Sie ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und darf
                      nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
                      Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel des Art.14 Abs.3 S.2
                      GG).
                      Innerhalb des Begriffes Enteignung wird unterschieden zwischen
                      enteignendem Eingriff (rechtmäßig)
                      enteignungsgleichem Eingriff (rechtswidrig)
                      Die Differenzierung ist bedeutsam vor dem Hintergrund, inwieweit der jeweilige Eingriff zu entschädigen ist.


                      Mit diesem ist es wohl rechtlich ok..
                      Findest du völlig in Ordnung, oder?

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                        Zitat von amberhawt
                        Zitat von GeoSCH
                        Spoiler: 
                        Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
                        Art 14 :

                        (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
                        (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
                        (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf
                        nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
                        Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter
                        Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu
                        bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der
                        Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


                        Artikel 14 Grundgesetz beinhaltet in Abs.1 S.1 die Eigentumsgarantie.
                        Sie wird durch Inhalt und Schranken des Eigentums begrenzt, die durch die Gesetze näher bestimmt werden (Abs.1 S.2).
                        Weil das Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl
                        der Allgemeinheit dienen soll, spricht man auch von Sozialpflichtigkeit
                        oder Sozialbindung (Abs.2).

                        Jeder Eingriff, der über die Sozialbindung hinaus geht, ist Enteignung.

                        Sie ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und darf
                        nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
                        Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel des Art.14 Abs.3 S.2
                        GG).
                        Innerhalb des Begriffes Enteignung wird unterschieden zwischen
                        enteignendem Eingriff (rechtmäßig)
                        enteignungsgleichem Eingriff (rechtswidrig)
                        Die Differenzierung ist bedeutsam vor dem Hintergrund, inwieweit der jeweilige Eingriff zu entschädigen ist.


                        Mit diesem ist es wohl rechtlich ok..
                        Findest du völlig in Ordnung, oder?
                        Finde es geht zu weit... Aber gesetzlich ist es wohl sauber... Aber finde die Geschichte in Sachsen schlimmer, wo eine Firma mit Flüchtlingen Geld verdient und Wohnungen kauft damit die teurer vermieten können

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                          Erinnert mich an ein Studentenheim in dem ich mal war, welches ein nonprofit-ngo war, aber 4 Leute in 60qm WGs gesteckt hat und jeder 375Eu gezahlt hat. Sowas darf einfach nicht passieren.

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                            Mieter werden nun klagen, vor Gericht Erfolg haben und die Stadt darf noch mehr Geld zahlen (das sie nicht hat). Das die Flüchtlinge in der Stadt besonders willkommen sind wird damit auch nicht erreicht, im Gegenteil.

                            Kommentar


                              Zitat von ice
                              Wird kein Einzelfall bleiben. Mutti hat sie gerufen, nun kommen sie auch. (wer will es ihnen verdenken) Und die Gemeinden in ganz Deutschland wissen nicht, wo sie noch mehr Wohnraum herbekommen. Bei bis zu einer Million Neuzugänge pro Jahr werden das interessante Zeiten. Ich tippe auf:

                              - zu wenige Kita Plätze
                              - Lehrer fehlen
                              - fehlende Wohnungen/noch höhere Mieten
                              - kein Schulsport
                              - Dorffest wegen belegter Halle abgesagt
                              - Krankenkassenbeiträge steigen
                              - Arbeitslosenzahlen auch
                              usw.

                              Ich bin mal gespannt wieviele dann noch an Bahnhöfen stehen und Plakate in Stadien hochhalten. Das schlimme ist, dass die Wut dann wohl erstmal wieder auf die Schwächsten, sprich die Schutzsuchenden, einprasseln wird. Aber wenn Angela sagt wir schaffen das, dann schaffen wir das auch...
                              Gute Aufzählung, alle Punkte sehr bedauerlich. Die Sache ist halt, dass der einzelne Flüchtling nichts dafür kann. Aber gegen wen soll man die Wut richten? Regierung? #RefugeesWelcome Realitätsverweigerer? Keine Ahnung.

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                                Auf die europäische Gemeinschaft, die im humanitären Notfall scheinbar nicht existiert, sondern in einzelne Staaten zerfällt und allgemein gegen die Politik. Die Flüchtlingsproblematik ist nicht seit heute da und die Zuspitzung der Situation wurde doch mehrfach prognostiziert. Man hat aber scheinbar kaum, bis keine Vorkehrungen getroffen. Einfach schwach. Die EU scheint mir mehr wie eine Wirtschaftsunion, als ein wirklicher Staatenbund.

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