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Verlinken ist strafbar?

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    Verlinken ist strafbar?

    Der Münsteraner Blogger Markus Kompa ahnte nichts Böses, als er in seinem Blog zum Medienrecht in einem Beitrag einen Link auf ein Youtube-Video setzte, der Inhalt: Ein kritischer Bericht des ZDF-Magazins "Wiso" über den bayerischen Arzt Nikolaus Klehr und dessen angebliche Krebs-Heilmethoden.
    Was Kompa nicht bedachte: Klehr geht seit Monaten höchst klagefreudig nicht nur gegen das ZDF vor, sondern auch gegen jeden, der den Wiso-Beitrag weiterverbreitet. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Weiterverbreitung sehen Klehr und seine Anwälte auch bereits einen simplen Link zum Videoportal Youtube an.

    Das Ergebnis: Kompa flatterte eine Abmahnung, dann eine einstweilige Verfügung plus Anwaltskostenrechnung ins Haus, weit über tausend Euro sollte ihn der Verweis auf den ZDF-Fernsehbeitrag bei Youtube kosten.
    Blogger Kompa hätte vorher Arzt Klehr fragen müssen, ob der mit der Verlinkung des ZDF-Videos einverstanden sei, begründeten die Hamburger Richter ihr Urteil vom 18. Mai 2012. Kompa und Stadler waren entsetzt – und beschlossen, gegen das Urteil der Hamburger Richter notfalls bis zur höchsten Instanz durchzufechten.


    Urteil
    Welt

    Werden jetzt Foren, twitter, facebook sterben?

    #2
    LG Hamburg... mehr muss man nicht sagen.

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      #3
      Kenne ein Forum, da darf man auch keine youtube-Links posten, eben aus Angst vor Abmahnung.

      Traurig, das so etwas scheinbar Schule machen kann.

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        #4
        google stirbt

        der blogger ist btw rechtsanwalt :D
        kanzleikompa.de

        kann mich noch erinnern, früher standen auf sehr vielen seiten "das landesgericht hamburg hat 1998? entschieden.." enter/leave

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          #5
          Zitat von Kanye East
          LG Hamburg... mehr muss man nicht sagen.
          Is echt so. Google vs. GEMA und viele andere Verfahren in dieser Richtung wurden doch auch in Hamburg ausgetragen. Hamburg hat scheinbar irgendwas gegen dieses Internet :D

          edit: GEMA nicht GEZ :D

          mfg

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            #6
            das LG HH bzw dessen Urteile sollte m. E. mal von staatlicher Seite aus überprüft werden (sofern dies möglich ist). Es sind diverse Urteile getroffen worden, die absolut nicht nachvollziehbar sind und deren Auswirkungen wohl in keinster Weise betrachtet werden :o

            In absolutes Skandalurteil in meinen Augen.

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              #7
              verlegerlobby etc.
              auf netzpolitik.org gabs interessante artikel/podcasts dazu.

              http://logbuch-netzpolitik.de/

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                #8
                verstehe ich das richtig, dass das dann auch auf musikvideos übertragbar wäre? D.h. dass Leute die Musikvideos verlinken bald auf Schadensersatz verklagt werden können während Youtube selbst nicht belangt werden kann? Es wäre ja nur der Grund der Klage ein anderer ...
                BS URTEIL!

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                  #9
                  Also ich möchte nun nicht all zu viel Offtopic betreiben, aber verstehe ich es richtig, dass der Kerl einen Blog über das Thema Medienrecht betreibt, sich aber dann wundert, wenn er wegen sowas verknackt wird?

                  ssb :(

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                    #10
                    Zitat von overkill
                    Also ich möchte nun nicht all zu viel Offtopic betreiben, aber verstehe ich es richtig, dass der Kerl einen Blog über das Thema Medienrecht betreibt, sich aber dann wundert, wenn er wegen sowas verknackt wird?

                    ssb :(
                    lesekompetenz overkill :(

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von overkill
                      Also ich möchte nun nicht all zu viel Offtopic betreiben, aber verstehe ich es richtig, dass der Kerl einen Blog über das Thema Medienrecht betreibt, sich aber dann wundert, wenn er wegen sowas verknackt wird?

                      ssb :(
                      Erläutere bitte noch mal deine Aussage. Willst du damit sagen, er soll sich nicht wundern abgemahnt zu werden, wenn er über Medienrecht bloggt?

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                        #12
                        Zitat von TraitorJudas
                        Zitat von Kanye East
                        LG Hamburg... mehr muss man nicht sagen.
                        Is echt so. Google vs. GEZ und viele andere Verfahren in dieser Richtung wurden doch auch in Hamburg ausgetragen. Hamburg hat scheinbar irgendwas gegen dieses Internet :D

                        mfg
                        Hamburg hat bekanntlich das medienfeindlichste von allen Gerichten. Jeder weiß es und das Problem ist, dass Gerichtsstand für Internet/Presse-Sachen überall da sein kann wo das Medium abrufbar/erhältlich ist (was im Google-GEMA-Fall noch egal gewesen wäre weil Google bekanntlich in Hamburg auch den Sitz hat)

                        Davon ab führt der Titel in die Irre: Es geht um eine Unterlassung nicht um Strafbarkeit. Sind zwei verschiedene Dinge.

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                          #13
                          jaja das lg hamburg :)
                          haben schön öfter merkwürdige urteile verkündet, kehr sollte auf jeden fall eine höhere instanz aufsuchen, kann ja nicht sein, was das lg hamburg manchmal da entscheidet...

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                            #14
                            Bundesgerichtshof klärt hoffentlich: http://www.kanzleikompa.de/2012/05/31/dr-nikolaus-klehr-wir-sehen-uns-in-karlsruhe/

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                              #15
                              Zitat von keyc
                              Davon ab führt der Titel in die Irre: Es geht um eine Unterlassung nicht um Strafbarkeit. Sind zwei verschiedene Dinge.
                              Mag ja für dich interessant sein, aber am Ende ist es das selbe ergebnis. Keine Links posten sonst mass money weg.
                              Nein ist es nicht. Es ist weder das selbe noch das gleiche Ergebnis. Zum einen könnte, wenn es ne Straftat wäre, derjenige sogar zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Zum anderen kann man bei einer Straftat nichts "zurücknehmen", während man hier auf die Abmahnung reagieren kann indem man den Link entfernt und sich ggf. zur Unterlassung verpflichtet bevor man verklagt wird. Kommt in jedem Fall wesentlich billiger als eine Straftat. Dazu kommen noch x kleinere Unterschiede. Differenzierung also sehr wichtig.

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