Der Münsteraner Blogger Markus Kompa ahnte nichts Böses, als er in seinem Blog zum Medienrecht in einem Beitrag einen Link auf ein Youtube-Video setzte, der Inhalt: Ein kritischer Bericht des ZDF-Magazins "Wiso" über den bayerischen Arzt Nikolaus Klehr und dessen angebliche Krebs-Heilmethoden.
Was Kompa nicht bedachte: Klehr geht seit Monaten höchst klagefreudig nicht nur gegen das ZDF vor, sondern auch gegen jeden, der den Wiso-Beitrag weiterverbreitet. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Weiterverbreitung sehen Klehr und seine Anwälte auch bereits einen simplen Link zum Videoportal Youtube an.
Das Ergebnis: Kompa flatterte eine Abmahnung, dann eine einstweilige Verfügung plus Anwaltskostenrechnung ins Haus, weit über tausend Euro sollte ihn der Verweis auf den ZDF-Fernsehbeitrag bei Youtube kosten.
Blogger Kompa hätte vorher Arzt Klehr fragen müssen, ob der mit der Verlinkung des ZDF-Videos einverstanden sei, begründeten die Hamburger Richter ihr Urteil vom 18. Mai 2012. Kompa und Stadler waren entsetzt und beschlossen, gegen das Urteil der Hamburger Richter notfalls bis zur höchsten Instanz durchzufechten.
Urteil
Welt
Werden jetzt Foren, twitter, facebook sterben?
Was Kompa nicht bedachte: Klehr geht seit Monaten höchst klagefreudig nicht nur gegen das ZDF vor, sondern auch gegen jeden, der den Wiso-Beitrag weiterverbreitet. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Weiterverbreitung sehen Klehr und seine Anwälte auch bereits einen simplen Link zum Videoportal Youtube an.
Das Ergebnis: Kompa flatterte eine Abmahnung, dann eine einstweilige Verfügung plus Anwaltskostenrechnung ins Haus, weit über tausend Euro sollte ihn der Verweis auf den ZDF-Fernsehbeitrag bei Youtube kosten.
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