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GEZ ab 2013

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    #91
    Spoiler: 
    Zitat von mo
    Zitat von FuX
    Zitat von BlakeGriffin32


    Hab gelesen, dass irgendwann im februar/märz ein großer datenabgleich mit den einwohnermeldeämtern gemacht werden soll und danach einige briefe rausgehen werden.
    This! Ende des ersten Quartals soll es losgehen und die GEZ darf mit den Einwohnermeldeämtern ihre Daten abgleichen und so die übrigen "Schwarzseher" finden.
    Die müssen dann auch rückwirkend zum 1. Januar 2013 die Gebühren zahlen, hilft also nichts sich nicht anzumelden.
    Falls man schon gemeldet ist, wird ja eh alles automatisch umgestellt. (insofern nötig, z.B. weil man bisher nur Radio und PC angemeldet hatte und dementsprechend weniger gezahlt hat)
    was ist, wenn man noch bei den eltern gemeldet ist, aber in ner eigenen bude wohnt?


    Dann befindest du dich mit 90%iger Sicherheit (gibt ein paar Ausnahmen, die ja auf dich zutreffen können) im Berreich einer Ordnungswidrigkeit nach deinem Landesmeldegesetz^^

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      #92
      Ich würde auch bezahlen, allerdings möchte ich jetzt nicht ewig nachbezahlen. Glaubt ihr, ich kann sagen, ich hab erst seit Weihnachten n Fernseh? :>

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        #93
        Zitat von overkill
        Ich würde auch bezahlen, allerdings möchte ich jetzt nicht ewig nachbezahlen. Glaubt ihr, ich kann sagen, ich hab erst seit Weihnachten n Fernseh? :>
        soweit ich informiert bin, macht sich die GEZ gnädigerweise (selbstdarstellung) nicht die mühe gebührenrückstände vor der umstellung zurückzuverfolgen. ob du also seit jahren "schwarz" fernsiehst ist der gez egal

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          #94
          gab es nicht mal die möglichkeit, die öffentlich rechtlichen zu sperren um der gez zu entgehen? aber wenn ich so recht darübe rnachdenke.. ard/zdf bekommt man ja schon, wenn man nur nen stück draht in den sat eingang vom tv steckt...

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            #95
            Zitat von overkill
            Ich würde auch bezahlen, allerdings möchte ich jetzt nicht ewig nachbezahlen. Glaubt ihr, ich kann sagen, ich hab erst seit Weihnachten n Fernseh? :>
            wenn du einen tv erst ab dem 01.01.2013 besitzt, sparst du dir den dezember =)

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              #96
              Zitat von AceJack
              Ich habs 2012 immer ignoriert und Ende November kam dann nen gelber Brief XD

              Abzocke pur ich hab keinen TV oder Radio in meiner Wohnung weil von Natur aus anti Alles :D

              Aber naja die kriegen von mir nicht einen cent!
              Aber offenbar einen PC :)

              Zitat von s-
              Sind BaföG-Empfänger nach wie vor befreit?

              Ich warte einfach mal ab bis Feb/März, hab seit 4 Jahren nichts von denen gehört.
              Ja sind sie. Quelle

              Für mich ändert sich nichts, hab vorher gezahlt und zahle nun auch. Nutze die Angebote der Öffis recht häufig. Die Qualität ist einfach besser und es werden auch unpopuläre Themen bedient.

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                #97
                Zitat von pin
                Zitat von overkill
                Ich würde auch bezahlen, allerdings möchte ich jetzt nicht ewig nachbezahlen. Glaubt ihr, ich kann sagen, ich hab erst seit Weihnachten n Fernseh? :>
                wenn du einen tv erst ab dem 01.01.2013 besitzt, sparst du dir den dezember =)
                hab ich auch so gemacht. gerade erst umgemeldet und nach der 3. mahnung jetzt zum 1.1.2013 angemeldet...

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                  #98
                  also wenn ich einen pc mit interwebz habe, muss ich zahlen?

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                    #99
                    Hab ja nie verstanden warum BaföG-Empfänger befreit sind, andere Stundenten aber nicht. Letztendlich haben doch alle Studenten Anspruch auf die gleiche Menge an Kohle (afaik um die 700€).

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                      muss ich auch als untermieter zahlen ?

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                        ohne empfangsgerät musst du garnichts zahlen, auch bei der neuen regelung nicht. die einführung der geltenden zahlungspflicht ist pauschal und wird nicht einfach von jedem abgebucht, der ne eigene wohnung hat. ohne anmeldung zahlst du also 0,0 nix.

                        solltest du bereits zahlen, kannst du auch kündigen, indem du dich von den empfangsgeräten trennst, nachweis erbringst und die kündigung per einschreiben mit rückschein an die gebühreneinzugszentrale sendest.

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                          die frage ist doch inwiefern es der gez möglich ist beweise zu liefern dass du empfangsgeräte nutzt ohne in deine wohnung zu kommen ?!
                          behaupten kann jeder viel

                          Kommentar


                            Zitat von ROBBE 21
                            muss ich auch als untermieter zahlen ?

                            es kommt nicht darauf an, wo du wohnst. der vermieter zahlt für dich sowieso in keinem fall. ist in dem haushalt, in dem du zur untermiete wohnst bereits ein oder mehrere empfangsgeräte gemeldet, musst du nichts zahlen. bist du nicht teil es haushaltes, musst du zahlen.

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                              Zitat von ROBBE 21
                              die frage ist doch inwiefern es der gez möglich ist beweise zu liefern dass du empfangsgeräte nutzt ohne in deine wohnung zu kommen ?!
                              behaupten kann jeder viel

                              und das beste daran: sie dürfen nicht in deine wohnung. nachweise für die sind:

                              bildflackern bei dunkelheit oder geräuschkulisse. zeugenaussagen von nachbarn gelten auch.

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                                Zitat von Gabriel Polat Fan #1
                                Zitat von pin
                                Zitat von overkill
                                Ich würde auch bezahlen, allerdings möchte ich jetzt nicht ewig nachbezahlen. Glaubt ihr, ich kann sagen, ich hab erst seit Weihnachten n Fernseh? :>
                                wenn du einen tv erst ab dem 01.01.2013 besitzt, sparst du dir den dezember =)
                                hab ich auch so gemacht. gerade erst umgemeldet und nach der 3. mahnung jetzt zum 1.1.2013 angemeldet...
                                Ich hab einfach nicht geantwortet, dann kam nichts mehr. Ich hab das ehrlich gesagt auch verballert. In meine Wohnung kann man eh nicht schauen, ohne Privatgrundstück zu betreten. Kann ihnen ja mal vorsichtshalber Hausverbot erteilen :D

                                Nein, Spaß beiseite. Werde wohl einfach 1.1. angeben. Danke für eure Hilfe :))

                                Zitat von ROBBE 21
                                die frage ist doch inwiefern es der gez möglich ist beweise zu liefern dass du empfangsgeräte nutzt ohne in deine wohnung zu kommen ?!
                                behaupten kann jeder viel
                                Ist es nicht so, dass man grundsätzlich immer GEZ bezahlen muss und, wenn man dies nicht möchte, beweisen muss, dass man keine Geräte hat?

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