Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen hat [1], bekräftigt die Piratenpartei ihre bereits 2010 auf einem Parteitag mehrheitlich unterstützte Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB [2].
Anita Möllering, Pressesprecherin der PIRATEN, erklärt: »Mit der strafrechtlichen Verfolgung des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zweier erwachsener Menschen wird ganz grundlegend in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingegriffen. Wir lehnen solche Eingriffe als Partei ab.«
Unterstützung erhält sie dabei vom renommierten Strafverteidiger Udo Vetter. Dieser spricht sich auf seinem Blog gegen eugenische Argumente aufgrund des höheren Risikos von Erbschäden aus: »[ ] das Risiko [ist] auch nicht dramatisch höher, als wenn Frauen über 40 schwanger werden. Oder wenn Behinderte miteinander Kinder zeugen. Wenn es um mehr als Moral ginge, müsste auch diesen Bevölkerungsgruppen Geschlechtsverkehr verboten werden auf diesen Gedanken kommt aber zum Glück niemand.« [3] Ähnliche Kritik äußerte bereits 2008 die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e.V. am damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichts [4].
Die Befürchtung, dass mit der Streichung des Paragraphen zum »Beischlaf zwischen Verwandten« sexueller Missbrauch begünstigt wird, ist unbegründet. Sexueller Missbrauch bleibt auch ohne § 173 strafbar. Die in der Diskussion um den Paragraphen immer wieder auftauchende Behauptung, es gäbe eine Übereinkunft aller Gesellschaften für ein Verbot, entbehrt jeder Grundlage. In vielen Ländern u. a. Frankreich, Brasilien sowie Japan steht der in §173 beschriebene Tatbestand nicht unter Strafe.
Aus Sicht der Piratenpartei ist eine offene und sachliche Debatte zu diesem Thema notwendig. Eine Tabuisierung schadet nur den betroffenen Menschen.
Anita Möllering, Pressesprecherin der PIRATEN, erklärt: »Mit der strafrechtlichen Verfolgung des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zweier erwachsener Menschen wird ganz grundlegend in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingegriffen. Wir lehnen solche Eingriffe als Partei ab.«
Unterstützung erhält sie dabei vom renommierten Strafverteidiger Udo Vetter. Dieser spricht sich auf seinem Blog gegen eugenische Argumente aufgrund des höheren Risikos von Erbschäden aus: »[ ] das Risiko [ist] auch nicht dramatisch höher, als wenn Frauen über 40 schwanger werden. Oder wenn Behinderte miteinander Kinder zeugen. Wenn es um mehr als Moral ginge, müsste auch diesen Bevölkerungsgruppen Geschlechtsverkehr verboten werden auf diesen Gedanken kommt aber zum Glück niemand.« [3] Ähnliche Kritik äußerte bereits 2008 die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e.V. am damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichts [4].
Die Befürchtung, dass mit der Streichung des Paragraphen zum »Beischlaf zwischen Verwandten« sexueller Missbrauch begünstigt wird, ist unbegründet. Sexueller Missbrauch bleibt auch ohne § 173 strafbar. Die in der Diskussion um den Paragraphen immer wieder auftauchende Behauptung, es gäbe eine Übereinkunft aller Gesellschaften für ein Verbot, entbehrt jeder Grundlage. In vielen Ländern u. a. Frankreich, Brasilien sowie Japan steht der in §173 beschriebene Tatbestand nicht unter Strafe.
Aus Sicht der Piratenpartei ist eine offene und sachliche Debatte zu diesem Thema notwendig. Eine Tabuisierung schadet nur den betroffenen Menschen.
Wie ist eure Meinung dazu? Ist es für euch auch ein Tabuthema oder sollte jeder machen was er will?
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