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    #91
    ja genau, alle arbeitsamt mitarbeiter sind nur teil des ausbeutungsapperats.

    na wenn dein weltbild sowieso schon so festgefahren ist, dann brauchen wir gar nicht diskutieren.

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      #92
      Zitat von Wüterich
      Zitat von lewis
      Zitat von Wüterich
      welche grundrechte gibt man da so ab? und bei welchem vertrag gibt man keine grundrechte ab?
      lies mal Artikel 12 GG.
      ein vertrag hat es nunmal so an sich, gewisse grundrechte einzuschränken oder ganz zu nehmen, nech.
      bist n bisschen dumm, nech?

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        #93
        Zitat von Atazinel
        Zitat von buffy
        ja genau, alle arbeitsamt mitarbeiter sind nur teil des ausbeutungsapperats.

        na wenn dein weltbild sowieso schon so festgefahren ist, dann brauchen wir gar nicht diskutieren.
        ich glaube du solltest mal deine augen aufmachen. kenne bisher keinen einzigen dem beim arbeitsamt geholfen wurde, sie wurden an irgendwelche zeitfirmen verwiesen. ob die arbeitsamtmitarbeiter das wollen oder nicht sie müssen dich an die zeitarbeitsfirmen verweisen.

        außerdem kenne ich einen der als abteilungsleiter beim arbeitsamt arbeitet. der hat mir genau das bestätigt.

        somit müsstest eher du dein weltbild der realität anpassen.
        Kann ich so nur unterstreichen :)

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          #94
          Zitat von lewis
          Zitat von Wüterich
          Zitat von lewis
          Zitat von Wüterich
          welche grundrechte gibt man da so ab? und bei welchem vertrag gibt man keine grundrechte ab?
          lies mal Artikel 12 GG.
          ein vertrag hat es nunmal so an sich, gewisse grundrechte einzuschränken oder ganz zu nehmen, nech.
          bist n bisschen dumm, nech?
          Grundrechte werden nicht grundsätzlich vorbehaltlos gewährt. In viele Grundrechte darf der Staat eingreifen, wenn dieser Eingriff entsprechend gerechtfertigt ist. Dabei wird unter anderem die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahme überprüft.

          In Art. 12 Abs. 1 GG darf der Staat z.B. durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingreifen.

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            #95
            lewis postete
            Zitat von Wüterich
            Zitat von lewis
            Zitat von Wüterich
            welche grundrechte gibt man da so ab? und bei welchem vertrag gibt man keine grundrechte ab?
            lies mal Artikel 12 GG.
            ein vertrag hat es nunmal so an sich, gewisse grundrechte einzuschränken oder ganz zu nehmen, nech.
            bist n bisschen dumm, nech?
            gutes argument

            Atazinel postete
            Zitat von Wüterich
            Zitat von lewis
            Zitat von Wüterich
            welche grundrechte gibt man da so ab? und bei welchem vertrag gibt man keine grundrechte ab?
            lies mal Artikel 12 GG.
            ein vertrag hat es nunmal so an sich, gewisse grundrechte einzuschränken oder ganz zu nehmen, nech.
            na du bist ja ein held. du weißt schon dass es gegen das grundgesetz ist? ne?
            inwiefern passen denn zb. gerichtsstrafen, die den betroffenen zu gemeinnütziger arbeit verdonnern in unseren rechtsstaat? und bist der meinung, dass grundrechte nicht eingeschränkt werden können sollten und bist du dir auch im klaren wohin das führt?

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              #96
              Atazinel und lewis könnten sich wenigstens die Mühe machen im Grundgesetz mal länger als 3 Sekunden zu lesen, dann hätten sie vielleicht auch Art. 12 verstanden.

              Edit: Wüterich mach dir doch keine Mühe :D Für die beiden Herren steht das Ergebnis fest bevor sie anfangen zu denken. Und wenns mit Art. 12 nicht klappt, nehmen sie einfach Art. 1, das GG ist quasi ein Gemischtwarenladen und jeder sucht sich sein Joghurt aus...

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                #97
                sicherlich läuft nicht alles gut, das bestreitet niemand und diese regelungen sind von menschen gemacht und werden von menschen ausgeübt. da passieren oft fehler, aber ich wehre mich hier gegen die ganzen horrorszenarien und und die entmenschlichung von den mitarbeitern auf dem arbeitsamt. jeder weiß, dass die soziale absicherung auch in deutschland generell am unteren limit kratzt und teilweise darunter liegt. das sind probleme die ernstzunehmen sind, aber wenn ich diesen spack aus atadingsbums video sehe frage ich mich, in welcher welt manche leute leben. was der sich da raus nimmt finde ich genau so eine frechheit wie das fehlverhalten von manchen mitarbeitern auf dem amt.

                e/ wenn der typ von unzumutbarkeit redet dreht sich mir der magen um. ekelhaft

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                  #98
                  Ich möcht dich jetzt nich langen Ausführungen langweilen keyc, aber das BVerfG sieht den mittelbaren Zwang durch drohenden Leistungsentzug nicht als Arbeitszwang an. Und selbst wenn man dies tun wollte, lässt sich ein solcher Eingriff auch RECHTFERTIGEN. Ist es so schwer zu verstehen, dass die Grundrechte NICHT VORBEHALTLOS (ex Art. 1) gewährleistet sind. Beispiel Religionsfreiheit: Du willst Menschen opfern, weil es dein Gott gebietet. Also zitierst du mir jetzt Art. 4 I, II GG und sagst der Staat dürfe hiergegen nicht einschreiten oder was?:

                  Artikel 4.


                  (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

                  (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

                  Edit: Die Gerichte nehmen das Grundgesetz natürlich wahr, weil sie nicht aus Hobbyjuristen bestehen. Ob man älteren Arbeitslosen länger Unterstützung gewährt ist primär eine politische, keine juristische Frage. Auch deshalb hat das BVerfG in seinem Hartz4 Urteil die Höhe der Sätze jedenfalls nicht als evident unzureichend bewertet. Wenn du der Meinung bist die SGB II/III Leistungen sollten ausgeweitet werden, dann wähl einfach die entsprechende (Links)Partei, aber mit juristischen Mitteln ist dem nur schwer beizukommen.

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                    #99
                    http://www.derwesten.de/politik/roflcopter-gtfo-piraten-mail-loest-kulturschock-aus-id6547961.html

                    :D richtige reaktion

                    Kommentar


                      Zitat von Atazinel
                      das ist schon krass. mach mal die augen auf damit du sehen kannst in welcher welt du lebst.

                      der typ im video will was nützliches machen, statt dessen kriegt er einen 1€ job aufgezwungen welcher weniger dem staat bringt.

                      ich habe das gefühl du hast dir das video nicht ganz angeschaut bzw spätestens nach der 20. min aufgehört.

                      klar, dürfen grundrechte eingeschränkt werden jedoch gilt arbeitslosigkeit nicht als begründung dafür.
                      nützlichkeit liegt ja wohl immer noch im auge des betrachters und wieso sollte arbeitslosigkeit vor grundrechtseingriffen schützen?

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                        Das SGB II ist die Rechtsgrundlage für die Grundsicherung für Arbeitssuchende vulgo Hartz4 und auf der Basis können auch Grundrechte eingeschränkt werden (Ich gehe mal bis nichts Gegenteiliges vom BVerfG entschieden ist grds. von der Verfassungskonformität des SGB II aus).

                        Wenn der Herr ohne Sanktionen leben möchte, soll er keinen Antrag auf ALG II stellen, steht ihm frei. Nimmt er allerdings die Unterstützung der Solidargemeinschaft in Anspruch (ALG II ist steuerfinanziert, anders das ALG I), so ist diese wohl kaum verpflichtet sein Ehrenamt zu finanzieren, was auf absehbare Zeit nicht dazu beitragen wird, dass er wieder selbst seinen Lebensunterhalt erwirtschaften kann. Das System lebt auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen nunmal von einer kritischen Masse an Einzahlern.

                        Ansonsten sind meines Wissens nach die 1 Euro Jobs seitens der Jobcenter stark heruntergefahren.

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                          Zitat von fukushima
                          http://www.derwesten.de/politik/roflcopter-gtfo-piraten-mail-loest-kulturschock-aus-id6547961.html

                          :D richtige reaktion
                          Wer blöd fragt, bekommt blöde Antworten. Deal with it, kann man dem Herrn nur raten.

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                            Man kann auch Grundrechte einschränken, sofern kein Verbrechen vorliegt ;-)

                            Tu uns doch einfach den Gefallen und lass die Grundrechte aus deiner Argumentation raus Atazinel, du scheinst selbige irgendwie falsch einzuordnen^^

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                              Zitat von Atazinel
                              Zitat von peppo
                              Man kann auch Grundrechte einschränken, sofern kein Verbrechen vorliegt ;-)

                              Tu uns doch einfach den Gefallen und lass die Grundrechte aus deiner Argumentation raus Atazinel, du scheinst selbige irgendwie falsch einzuordnen^^
                              man kann vieles ob es des rechtens ist, ist mal wieder ne andere sache.

                              tu mir einen gefallen bleib bei den büchern, den wie man merkt du hast eine fehlerfreie und humane argumentation. "Wenn du Hartz IV willst musst du deine Rechte einschränken lassen!" gut argumentiert.

                              fehlt nur noch "wenn du leben willst, dann nur so wie ich es dir sage."
                              du versuchst es ja nicht einmal zu verstehen, aber wie schon ein anderer user hier geschrieben hat:

                              dein weltbild ist geformt, dagegen kann man argumentieren wie man will.

                              verträge schränken grundrechte ein, wenn jemand eine leistung von einem anderen fordert, verlangt der eine gegenleistung. damit schränken sich beide vertragsparteien IMMER in ihren grundrechten ein. wenn du nicht akzeptieren kannst, dass sich aus einem vertrag wechselseitige verpflichtungen ergeben, kann man dir auch nicht mehr helfen.

                              hade

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                                Könnt ihr euch mal mit euren Grundrechten verpissen? Macht ein neuen Thread auf oder schreibt euch pms aber hier geht es doch schon total am Thema vorbei!

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