Für Deutschland stellt sich die Frage jedenfalls nicht, Art.1 GG steht dem entgegen und ich finde die Argumentation völlig abwegig. Grundsätzlich kann man zwar über alles wissenschaftliche Debatten führen, jedoch mit irgendeiner Moral zu argumentieren und sich von rechtlichen Grundsätzen damit zu entfernen (Unveräußerlichkeit der Menschenrechte..) ist geradezu pervers, wer so argumentiert findet bestimmt auch Gründe für die Euthanasie . Dass Mütter ihre Kinder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abtreiben dürfen ist zumindest in Deutschland weiterhin ein Tötungsdelikt, dass aber nicht bestraft wird unter bestimmten Vorraussetzungen.
Und die Belastung der Eltern als Grund für so eine nachträgliche Abtreibung zu nennen treibt das Ganze auf die Spitze, eine nicht nachvollziehbare Argumentation die aus meiner Sicht nicht diskussionswürdig ist.
Und die Belastung der Eltern als Grund für so eine nachträgliche Abtreibung zu nennen treibt das Ganze auf die Spitze, eine nicht nachvollziehbare Argumentation die aus meiner Sicht nicht diskussionswürdig ist.
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