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    Zitat von Monk
    ist das nicht irgendwo schizophren? einerseits ist man für die kennzeichnungspflicht bei polizisten, aber gleichzeitig gegen jegliche überwachung des staats. bei der vorratsdatenspeicherung, "normalen" videoüberwachungen oder auch bei der aufzeichnung von kennzeichen auf autobahnen zur geschwindigkeitskontrolle wird ja immer argumentiert, dass unschuldige unter generalverdacht gestellt werden - warum ist das bei der forderung für polizisten nicht genauso?
    Es verhindert doch grade den Generalverdacht? Wenn Polizist A ohne Kennzeichen einen friedlichen Demonstranten zu Brei schlägt sind alle Polizisten dieser Einheit verdächtig. Mit Kennzeichen nur Polizist A.

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      Zitat von Monk
      ist das nicht irgendwo schizophren? einerseits ist man für die kennzeichnungspflicht bei polizisten, aber gleichzeitig gegen jegliche überwachung des staats. bei der vorratsdatenspeicherung, "normalen" videoüberwachungen oder auch bei der aufzeichnung von kennzeichen auf autobahnen zur geschwindigkeitskontrolle wird ja immer argumentiert, dass unschuldige unter generalverdacht gestellt werden - warum ist das bei der forderung für polizisten nicht genauso?
      die machtpositionen sind aber grundlegend verschieden. wenn der staat mich überwacht, bekommt ER in seiner machtposition sensible daten von mir, die missbrauchsgefahr ist groß, ich kann nichts gegen machen.

      die erkennungsnummern für polizisten sind doch nur eine art selbstüberwachung. alle wichtigen daten bleiben bei dem, der ohnehin in einer machtposition ist. sehe da kaum raum für missbrauch.

      am ende ist die überwachungsfrage v.A. eine verdrauensfrage. ich soll als bürger dem staat drauen ? trololo. dass die polizei ihren eigenen leuten beim "bewachen" der daten draut, sollte selbstverständlich sein.

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        Zitat von LaMa
        Zitat von Monk
        ist das nicht irgendwo schizophren? einerseits ist man für die kennzeichnungspflicht bei polizisten, aber gleichzeitig gegen jegliche überwachung des staats. bei der vorratsdatenspeicherung, "normalen" videoüberwachungen oder auch bei der aufzeichnung von kennzeichen auf autobahnen zur geschwindigkeitskontrolle wird ja immer argumentiert, dass unschuldige unter generalverdacht gestellt werden - warum ist das bei der forderung für polizisten nicht genauso?
        Es verhindert doch grade den Generalverdacht? Wenn Polizist A ohne Kennzeichen einen friedlichen Demonstranten zu Brei schlägt sind alle Polizisten dieser Einheit verdächtig. Mit Kennzeichen nur Polizist A.
        dann könnten ja auch alle Demonstranten ein Schild haben!

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          Zitat von LaMa
          Es verhindert doch grade den Generalverdacht? Wenn Polizist A ohne Kennzeichen einen friedlichen Demonstranten zu Brei schlägt sind alle Polizisten dieser Einheit verdächtig. Mit Kennzeichen nur Polizist A.
          nene, ein generalverdacht ist ein verdacht ohne grundlage. wenn man argumentiert "alle polizisten sollten eindeutig gekennzeichnet sein, damit man sie im falle einer straftat identifizieren kann" hat man einen generalverdacht gegenüber sämtlichen polizisten, sie würden straftaten begehen. wenn schon ein demonstrant verprügelt wurde, ist es ein durchaus gerechtfertigter verdacht.

          dass die machtpositionen verschieden sind, seh ich eigentlich nicht. (übrigens trauen, nicht drauen ;) ). um mal einen vergleich zu konstruieren: was wäre, wenn man vor einem fußballspiel von sämtlichen fans einen iris-scan aufnimmt oder die gesichtsmerkmale einscannt, damit man später auch bei vermummten fans sofort anhand von kameraaufnahmen gewalttäter rausfiltern kann? wäre das nicht genau das gleiche wie kennzeichen an polizisten?

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            Zitat von virtual
            Zitat von LaMa
            Zitat von Monk
            ist das nicht irgendwo schizophren? einerseits ist man für die kennzeichnungspflicht bei polizisten, aber gleichzeitig gegen jegliche überwachung des staats. bei der vorratsdatenspeicherung, "normalen" videoüberwachungen oder auch bei der aufzeichnung von kennzeichen auf autobahnen zur geschwindigkeitskontrolle wird ja immer argumentiert, dass unschuldige unter generalverdacht gestellt werden - warum ist das bei der forderung für polizisten nicht genauso?
            Es verhindert doch grade den Generalverdacht? Wenn Polizist A ohne Kennzeichen einen friedlichen Demonstranten zu Brei schlägt sind alle Polizisten dieser Einheit verdächtig. Mit Kennzeichen nur Polizist A.
            dann könnten ja auch alle Demonstranten ein Schild haben!
            jo und die zugehörige datenbank wird dann am besten von der polizei verwaltet. klingt solide :D

            /e : @übermir : verstehe nicht, wie ein iris-scan gegen vermummte helfen soll. meine antwort auf "virtual" macht doch halbwegs deutlich was ich meine. die polizei wird es doch fertig bringen, ihre eigenen daten sicher zu verwalten. die daten von demonstranten etc würden jedoch immer von irgendwelchen staatsorganen verwaltet werden. daher missbrauchsgefahr sehr hoch, daher nicht gut.

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              Deine Argumentation bedeutet also jeder Mensch der eindeutig identifizierbar ist steht unter Generalverdacht? Ist doch Unsinn. Demonstranten sind auf Grund ihres Gesichtes zu erkennen, ein Polizist in Helm und Sturmhaube eher nicht.

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                Zitat von Monk
                nene, ein generalverdacht ist ein verdacht ohne grundlage. wenn man argumentiert "alle polizisten sollten eindeutig gekennzeichnet sein, damit man sie im falle einer straftat identifizieren kann" hat man einen generalverdacht gegenüber sämtlichen polizisten, sie würden straftaten begehen. wenn schon ein demonstrant verprügelt wurde, ist es ein durchaus gerechtfertigter verdacht.

                dass die machtpositionen verschieden sind, seh ich eigentlich nicht. (übrigens trauen, nicht drauen ;) ). um mal einen vergleich zu konstruieren: was wäre, wenn man vor einem fußballspiel von sämtlichen fans einen iris-scan aufnimmt oder die gesichtsmerkmale einscannt, damit man später auch bei vermummten fans sofort anhand von kameraaufnahmen gewalttäter rausfiltern kann? wäre das nicht genau das gleiche wie kennzeichen an polizisten?
                "Generalverdacht" ist für mich eine der am meisten missbrauchten Phrasen dieses Jahrhunderts.
                Mit einer Kennzeichnungspflicht werden nicht sämtliche Polizisten unter den Verdacht gestellt, mit überzogener Gewalt zu agieren. Wie kommst Du darauf? Weil Du Dich als Bundesbürger jederzeit ausweisen können musst, wird Dir damit auch nicht unterstellt kriminiell zu sein. Dass ein Vermummungsverbot existiert, unterstellt Dir auch nicht, dass Du mit Skimaske eine Bank überfallen willst oder in irgendeiner Weise kriminell aktiv wirst. "Generalverdacht" ist ein ausgelutschtes, pauschales und nicht sonderlich schlüssiges Totschlagargument.
                Mit der Machtasymmetrie hat Nien übrigens recht. Du kannst einfach darauf verdrauen, dass der Staat als einziger (!) Inhaber legitimer physischer Gewalt diese schon nicht missbrauchen wird. Gleichzeitig ist der Staat dem Bürger auch um ein Vielfaches überlegen, was Information, Koordinationskapazitäten und auch einfach Schlagkraft angeht. Damit man diesem Staat nicht ausgeliefert ist, muss er kontrolliert und begrenzt werden. Das geschieht unter anderem durch Transparenz und einforderbare Standards (etwa was das Auftreten der Staatsgewalt angeht).
                Ein randalierender Demonstrant ist durch die Staatsgewalt festzusetzen und zur Verantwortung zu ziehen. Aber ein randalierender Polizist?

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                  bin dagegen...
                  die chaoten rennen ja auch maskiert rum und tümmeln sich im schutze der anonymität...
                  außerdem sollte de schutz der familien der polizisten defintiv ernst genommen werden.

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                    Zitat von LaMa
                    Demonstranten sind auf Grund ihres Gesichtes zu erkennen, ein Polizist in Helm und Sturmhaube eher nicht.
                    och bitte, versucht doch objektiv zu bleiben. wer steine (oder schlimmeres) schmeißt vermummt sich doch als "demonstrant" und ist damit nicht zu erkennen... und polizisten sind nicht immer in sturmhaube unterwegs (von hinten allerdings nicht gut zu erkennen)

                    Zitat von Nichtuntersetzt
                    Mit einer Kennzeichnungspflicht werden nicht sämtliche Polizisten unter den Verdacht gestellt, mit überzogener Gewalt zu agieren. Wie kommst Du darauf? Weil Du Dich als Bundesbürger jederzeit ausweisen können musst, wird Dir damit auch nicht unterstellt kriminiell zu sein.
                    man muss sich nicht direkt jederzeit ausweisen können, aber das sind spitzfindigkeiten. mir ist auch klar dass der begriff "generalverdacht" ausgelutscht, trotzdem: warum sollte es aber kein generalverdacht sein, wenn man sagt, polizisten müssen gekennzeichnet sein, um sie bei straftaten zu identifizieren?
                    bzw die eigentliche frage: wo genau ist der unterschied, wenn man etwa bei der vorratsdatenspeicherung sagt, man müsse die telefonverbindungen speichern, um im falle einer straftat den verbrecher über die verbindung zu identifizieren?
                    warum ist das eine "gut" und das andere "schlecht"? das problem des datenmissbrauchs ist ja im grunde nur eine frage der umsetzung, keine generelle entscheidung.

                    Ein randalierender Demonstrant ist durch die Staatsgewalt festzusetzen und zur Verantwortung zu ziehen. Aber ein randalierender Polizist?
                    selbstverständlich auch, was ist das für eine frage?

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                      Zitat von Monk
                      warum sollte es aber kein generalverdacht sein, wenn man sagt, polizisten müssen gekennzeichnet sein, um sie bei straftaten zu identifizieren?
                      Das ergibt sich daraus einfach nicht. Um es logisch darzustellen: Aus "Wenn X, dann Y" folgt nicht "X". Wenn es regnet, wird die Straße nass. Das heißt nicht, dass es momentan regnet. Wenn dieser Polizist eine Straftat begeht, wird er dafür zur Verantwortung gezogen. Damit nicht unterstellt, dass dieser Polizist tatsächlich eine Straftat begeht.
                      bzw die eigentliche frage: wo genau ist der unterschied, wenn man etwa bei der vorratsdatenspeicherung sagt, man müsse die telefonverbindungen speichern, um im falle einer straftat den verbrecher über die verbindung zu identifizieren?
                      warum ist das eine "gut" und das andere "schlecht"? das problem des datenmissbrauchs ist ja im grunde nur eine frage der umsetzung, keine generelle entscheidung.
                      Es ist nicht kontrollierbar, was mit den Vorratsdaten geschieht. Deine Analogie würde sowieso nur dann sinnvoll sein, wenn das Kennzeichenregister nicht in der Hand des Staates, sondern der Zivilbürger wäre. (UND dieser Bürger dann auch noch das exekutive Potential hat, mit diesen Daten etwas anzufangen.)

                      Ein randalierender Demonstrant ist durch die Staatsgewalt festzusetzen und zur Verantwortung zu ziehen. Aber ein randalierender Polizist?
                      selbstverständlich auch, was ist das für eine frage?
                      Und dafür bedarf es einer Zuordnung. Der Demonstrant wird ja nicht den randalierenden Polizisten direkt bei der frischer Tat (d.h. hier: Polizeigewalt) festsetzen...

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                        Kennzeichnungspflicht für jeden Bürger! Dann ist jeder sofort identifizierbar wenn er Scheiss macht!

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                          Zitat von KarloderKater
                          Kennzeichnungspflicht für jeden Bürger! Dann ist jeder sofort identifizierbar wenn er Scheiss macht!
                          und je nach herkunft einen unterschiedlich farbigen stern auf der brust, oder?

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                            Brauner Stern bei alles Faschobratzen reicht. Dann muss man nicht erst warten, bis sie den Mund aufmachen, um sie zu erkennen.

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                              http://www.br.de/fernsehen/bayerisch...eisele100.html

                              Erkennungspflicht natürlich totaler Schwachsinn...

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