Zitat von Amy Farrah Fowler
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Guttenberg zahlt 20k, Ermittlungen eingestellt
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Die Dame in dem yt-Link ist soooooo DUMM ey und die ist das perfekte Beispiel für sooooviele die nich kapieren wie das wissenschaftlichen Arbeiten läuft. "Der hat geschummelt." is echt zu gut. :D
Und so nen geilen Job hat er auch nich gemacht, jeder kann das mit dem Beraterstab den er hatte.
Armes Deutschland ey. :(
Weil ne mp3 auch mit ner DOKTOR-ARBEIT(!!!) vergleichbar ist ....b-Vahrer postete
Gut das hier alle unschuldig sind und noch nie illegal Musik/Programme o.Ä heruntergeladen haben!
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Zitat von Der Olliegeldstrafe wird grundsätzlich in tagessätzen erteilt, aber hier handelt es sich eben nicht um eine geldstrafe, sondern eine ausgleichs- bzw. wiedergutmachungsmaßnahme nach § 153a stpo.
Genau darum geht es mir! Vollkommen egal, ob er jetzt bestraft wird oder nicht oder ob eine bestimmte Strafe angemessen ist: er kann sich für ein Trinkgeld aus dieser ganzen Sache rauskaufen und somit einem Verfahren und einer Vorbestrafung entgehen (wenn man mal annimmt, dass er Verurteilt worden wäre).
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es ist angemessen von besservedienenden höhere beträge zu fordern, weil sonst der strafzweck komplett verfehlt wird. es soll wehtun, da die geldstrafe der ersatz der freiheitsstrafe ist. die wirkung der strafe wäre gleich null, wenn die endgültige strafe ohne einfluss der tatsächlichen einkommensverhältnisse bertechnet werden würde.
edit: @ nichtuntersetzt
wird wohl daran liegen, dass der strafrahmen feststeht für alle. jeder bekommt da die gleiche strafe für die gleiche tat( im idealfall), nur die berechnungsgrundlage ist eben eine andere. es wird eben jeder gleich behandelt, gleich im hinblick auf die finanziellen möglichkeiten
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Oh, Gutti wird also langsam wieder auf Kurs gebracht. Die Medien feiern den verlorenen Sohn, der doch nur ein einziges Mal n bisschen geschummelt hat. Ne zweite Chance hat jeder verdient bla, bla, bissle die Olle rumzeigen, hier und da n Statement, dabei immer schön die Fresse strahlen lassen, Gel reduzieren und zack! der reingewaschene Prinz ist wieder dabei und bereitet sich auf die Übernahme der CSU/CDU oder alternativ wird, nach dem NPD-Verbot, die Konservativ-nationale-Bürger-Partei gegründet, die er dann übernnimmt. Aber mit seinen Saufbuddys von der Atlantik-Brücke wird das schon! Toi Toi Toi wenn er doch nur Österreicher wäre...
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Das Manager Magazin schätzt das Vermögen von Enoch zu Guttenberg in seinem Spezial Die 500 reichsten Deutschen (Oktober 2010) auf 0,40 Mrd. Euro.Zitat von FortunaSoso 600 Millionen erzähl mir mehr...Zitat von Amy Farrah Fowlerbei einem geschätzten familien vermögen von ca. 600 millionen dürften ihn 20k herzlich wenig caren...
http://de.wikipedia.org/wiki/Guttenberg_%28Adelsgeschlecht%29
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Sehr gut :DZitat von TalanthalosDas Manager Magazin schätzt das Vermögen von Enoch zu Guttenberg in seinem Spezial Die 500 reichsten Deutschen (Oktober 2010) auf 0,40 Mrd. Euro.Zitat von FortunaSoso 600 Millionen erzähl mir mehr...Zitat von Amy Farrah Fowlerbei einem geschätzten familien vermögen von ca. 600 millionen dürften ihn 20k herzlich wenig caren...
http://de.wikipedia.org/wiki/Guttenberg_%28Adelsgeschlecht%29
edit: Finde auch, dass die 20 000 einfach viel zu wenig sind, es hätte halt ruhig ein 6 Stelliger Betrag sein können, bei dem Vermögen das ihm zusteht :(
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Gleich im Hinblick auf die Tat oder im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten? Das geht hier ziemlich durcheinander, irgendwie aber auch in Deinem Post. :XZitat von LeChimpedit: @ nichtuntersetzt
wird wohl daran liegen, dass der strafrahmen feststeht für alle. jeder bekommt da die gleiche strafe für die gleiche tat( im idealfall), nur die berechnungsgrundlage ist eben eine andere. es wird eben jeder gleich behandelt, gleich im hinblick auf die finanziellen möglichkeiten
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leider ist es schon soweit gekommen :/Zitat von desasTerDie Dame in dem yt-Link ist soooooo DUMM ey und die ist das perfekte Beispiel für sooooviele die nich kapieren wie das wissenschaftlichen Arbeiten läuft. "Der hat geschummelt." is echt zu gut. :D
Und so nen geilen Job hat er auch nich gemacht, jeder kann das mit dem Beraterstab den er hatte.
Armes Deutschland ey. :(
Weil ne mp3 auch mit ner DOKTOR-ARBEIT(!!!) vergleichbar ist ....b-Vahrer postete
Gut das hier alle unschuldig sind und noch nie illegal Musik/Programme o.Ä heruntergeladen haben!
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beides. die strafe für die tat ist gleich. z.B. 30 tagessätze. die werden wiederrum nach den finanziellen möglichkeiten des einzelnen berechnet. nach der gleichen grundlage für alle.Zitat von NichtuntersetztGleich im Hinblick auf die Tat oder im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten? Das geht hier ziemlich durcheinander, irgendwie aber auch in Deinem Post. :XZitat von LeChimpedit: @ nichtuntersetzt
wird wohl daran liegen, dass der strafrahmen feststeht für alle. jeder bekommt da die gleiche strafe für die gleiche tat( im idealfall), nur die berechnungsgrundlage ist eben eine andere. es wird eben jeder gleich behandelt, gleich im hinblick auf die finanziellen möglichkeiten
also nicht: beide zahlen 20 , sondern beide zahlen 1/30 ihres einkommens oder so
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Also jetzt mal so nebenbei: Wieso reden immer alle, dass er sich mit 20000 Euro seinen Doktortitel gekauft hat? Er hat ihn doch gar nicht mehr.. er hätte ihn durch Bezahlung von 20000 Euro auch nicht behalten dürfen. Denkt ihr auch mal nach?
Ist Familienvermögen = Einkommen oder wie kommt ihr darauf, dass das Strafmaß bei seinem Einkommen zu niedrig ist?
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400 Mio Familienvermögen.
Davon wäre die Hälfte für KT, er hat noch einen Bruder.
Macht also pro Jahr immerhin noch 4 Millionen Zinsen, bei gerademal 2%, es gibt noch bessere Anlagen.
Pro Tag also mehr als 10k Euro an Zinsen, wenn man das Vermögen normal anlegt. Also musste er quasi 2 Tagessätze zahlen. hehe
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allgemein hab mich da vor allem auf § 46 I 1 StGB gestützt: die schuld des täters ist grundlage für die zumessung der strafe.Zitat von NichtuntersetztOhne dass ich jetzt Stellung zu der Frage beziehen will, würde ich doch mal die Meinung der Juristen interessieren:
Warum ist Vermögen bei Geldstrafen kein Ungleichheitskriterium?
in bezug auf geldstrafen hat lechimp ja schon geschrieben, dass sie für jeden verhältnismäßig spürbar sein sollen. diese verhältnismäßigkeit erreicht man nur anhand der orientierung am einkommen.
ja ist schon bedenkenswert, aber diesen § gibt es ja nicht ohne grund. und wenn die staatsanwaltschaft es für angemessen hält, guttenberg diese möglichkeit nicht zu verbauen, wird das so auch seine richtigkeit haben. letztendlich wird da wohl ein sehr, sehr guter anwalt hinter gesteckt haben.Zitat von raptorZitat von Der Olliegeldstrafe wird grundsätzlich in tagessätzen erteilt, aber hier handelt es sich eben nicht um eine geldstrafe, sondern eine ausgleichs- bzw. wiedergutmachungsmaßnahme nach § 153a stpo.
Genau darum geht es mir! Vollkommen egal, ob er jetzt bestraft wird oder nicht oder ob eine bestimmte Strafe angemessen ist: er kann sich für ein Trinkgeld aus dieser ganzen Sache rauskaufen und somit einem Verfahren und einer Vorbestrafung entgehen (wenn man mal annimmt, dass er Verurteilt worden wäre).
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