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20.000??? srsly dude, i dont give a fuck :)))))
die strafe muss verhältnismäßig zur tat und nicht zu den finanziellen verhältnissen des täters ausfallen
Und was soll an diesem System so toll sein? Letztendlich bedeutet das doch nur, dass man sich mehr erlauben kann, wenn man mehr Geld hat. Wie würde das eigentlich bei zukünftigen Vergehen gehandhabt? Kein Urteil = Unschuldig = nicht vorbestraft = kein Wiederholungstäter?
/e: ich rede btw. auch nicht von Strafen, sondern von dieser Freikaufnummer hier. Ist ja im Prinzip keine Strafe, oder?
Sehe ich ganz anders.Klassenjustiz käme nur in Frage, wenn man von Anfang an auf eine höhere Strafe auf Grund Guttis Amt plädiert hätte und nun enttäuscht ist.
Für das plagiieren in Wissenschaftlichen Arbeiten bzw. dessen Aufklärung ist die entsprechende Universität zuständig.Und da hat Gutti mit dem Entzug (oder der vorzeitigen Rückgabe) des Doktor Titels die Höchststrafe erhalten.
Juristisch relevant werden dann die möglichen Folgen des Plagiieren, die dann, je nach Gewichtung oder Ausgeprägtheit strafrechtliche Relevanz haben.
Und die gibt es bei Guttenberg nicht.Selbst von den zahlreichen ""geschädigten"" Autoren hat sich nur einer zur Anzeige entschlossen.Das einzig relevante bei Guttenberg ist, dass es Guttenberg ist.Und das hat zum Glück keine juristische Relevanz.
Ich empfinde höhere Strafforderungen eher als Klassenjustiz, im umgekehrten Sinn.
Danke gerdikurt und danke Der Ollie. Was hier sonst so wieder geschrieben wird ist ja zum Haare raufen...
Gut das hier alle unschuldig sind und noch nie illegal Musik/Programme o.Ä heruntergeladen haben!
hab die mukke aber nie als meine ausgegeben und mich als dj buchen lassen weißte..
und dann noch verkackt.
DANN wäre die Todesstrafe für Dich in der Tat angemessen.
Immer diese verkackte Polemik! Was der Typ gebracht hat ist unter aller Sau! Seine komplette Arbeit abgekupfert, dann behaupten dass es nicht abgekupfert ist, dann einen auf verprügelten Hund machen und jetzt kommt halt echt der witz schlechthin! Der Kerl macht wahrscheinlich täglich 20k nur durch zinsen... Und das soll jetzt ne gerechte Strafe sein?
Und diese ganzen Lappen, die hier erzählen was er für ein toller Politiker ist, sollten evtl mal ne Nichtspringer-Zeitung in die Hand nehmen bzw sich evtl wirklich mal für das Thema interssieren und nicht nur Bild nachplappern...
Das ganze ist einfach nur zum kotzen! Ich hoffe einfach nur, dass es dieser Mensch nie wieder in ein öffentliches Amt schafft und die Leute nicht vergessen wie dieser Volltrottel dachte er könnte alle verarschen!
wenn die staatsanwaltschaft 20k als angemessen ansieht, wird das wohl auch so sein. hätte irgendein hinterwäldler diesen betrag zahlen müssen, würde es niemanden jucken, aber bei guttenberg lässt sich so schön bourgeois nachtreten.
manche sollten sich mal gedanken machen, ob sie nicht mit zweierlei maß messen. die strafe muss verhältnismäßig zur tat und nicht zu den finanziellen verhältnissen des täters ausfallen
Zitat von BigZ das CillaS
Strafen müssen am einkommen bemessen werden, alles andere ist Willkür.
Tust du so KLUK oder bist du so KLUK?
Normalerweise wird ein Tagessatz angesetzt, der eben dem Tagessatz der angeklagten Person entspricht und dann wird festgelegt je nachdem wie "böse" die Tat war wie viele Tagessätze gezahlt werden müssen! Also muss sehr wohl jemand der mehr verdient fuer die gleiche Tat mehr geld zahlen! Und jetzt denk nochmal drüber nach und dann sage mir ob das fair ist...
RM ist anscheinend doch eher nicht so die elite -.-
die strafe muss verhältnismäßig zur tat und nicht zu den finanziellen verhältnissen des täters ausfallen
Und was soll an diesem System so toll sein? Letztendlich bedeutet das doch nur, dass man sich mehr erlauben kann, wenn man mehr Geld hat. Wie würde das eigentlich bei zukünftigen Vergehen gehandhabt? Kein Urteil = Unschuldig = nicht vorbestraft = kein Wiederholungstäter?
geldstrafe wird grundsätzlich in tagessätzen erteilt, aber hier handelt es sich eben nicht um eine geldstrafe, sondern eine ausgleichs- bzw. wiedergutmachungsmaßnahme nach § 153a stpo.
vielleicht meinst du das mit deinem einwand. die härte der strafe beurteilt sich trotzdem nicht nach finanzieller situation des täters, sondern nach härte der straftat.
vielleicht meinst du das mit deinem einwand. die härte der strafe beurteilt sich trotzdem nicht nach finanzieller situation des täters, sondern nach härte der straftat.
das strafmaß richtet sich nicht danach, die individuelle härte eben sehr wohl. jedenfalls was geldstrafen angeht. eine solche wäre für ihn sicherlich ziemlich saftig ausgefallen. du drückst dich da etwas unklar aus für die unwissenden unter uns.
@gerdi: bitte erzähl sowas nicht, wir haben eben ein mischsystem. es muss einfach unterschieden werden zwischen "strafmaß" und tatsächlicher "strafe". überhöhte geschwindigkeit ist eine ordnungswidrigkeit, keine straftat.
vielleicht meinst du das mit deinem einwand. die härte der strafe beurteilt sich trotzdem nicht nach finanzieller situation des täters, sondern nach härte der straftat.
das strafmaß richtet sich nicht danach, die individuelle härte eben sehr wohl. jedenfalls was geldstrafen angeht. eine solche wäre für ihn sicherlich ziemlich saftig ausgefallen. du drückst dich da etwas unklar aus für die unwissenden unter uns.
mir ist nur wichtig, dass niemand heute beim abendessen mit den eltern/der geliebten heute ein gespräch beginnt mit: "wusstest du, dass im deutschen strafrecht im falle einer geldstrafe deren höhe anhand der finanziellen situation des täters bemessen wird?"
klar, unter dem strich mag es keinen unterschied machen, ob ein mittelmäßig verdienender zu 120 und ein sehr (sehr, sehr) gut verdienender zu 20 tagessätzen verurteilt wird. trotzdem darf das nicht die illusion erwecken, es sei stets angemessen in bezug auf geldstrafen von besserverdienern hohe beträge zu fordern.
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