Zitat von Nichtuntersetzt
kann mir irgendwie keinen grund für ersteres denken.. es darf doch nicht der exekutive überlassen bleiben x-beliebig den zutritt zu einem ihrer organe zu verweigern. aber vielleicht versteh ich das nur nicht, weil ich das parteiverbotsverfahren einfach nicht kenne.
ot: studierst du denn jura, oder etwas mit mehr fokus auf öffentliches und parteirecht?
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