Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

NPD verbot

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #91
    Zitat von Nichtuntersetzt
    @ Ollie: Da fällt mir sogar nochwas ein. Im Rahmen des KPD-Verbots betonten einige Richter sogar nochmal ausdrücklich, dass die Entscheidung, wann ein Verbot sinnvoll sein, nicht dem Verfassungsgericht obliege. Das hörte sich schon damals nach einer verschleierten Entschuldigung und war wohl auch so gemeint:
    Erst versuchte das Gericht, das Verbotsverfahren zu verschleppen. Als das nicht mehr ging, erkundigten sie sich dann sogar noch, ob die Regierung den Antrag tatsächlich aufrecht erhalten wolle. Die Regierung sagte: Ja, wir wollen. Und das Verfassungsgericht musste - widerwilllig - die Verfassungswidrigkeit der KPD feststellen.

    Edit: Zu den "Lücken". Ich kann selber nicht einschätzen, wie groß diese Wissenslücke tatsächlich ist, weil ich da vermutlich einen Tunnelblick habe. Ich würde sagen: Jeder sollte zumindest wissen, dass "Nicht verboten" keinesfalls "nicht verfassungswidrig" bedeutet. Alles was darüber hinausgeht, ist vielleicht auch nur Bonus. ;)
    hielt sich das verfassungsgericht denn damals für schlichtweg nicht zuständig, oder wollte es das parteiverbot verhindern?
    kann mir irgendwie keinen grund für ersteres denken.. es darf doch nicht der exekutive überlassen bleiben x-beliebig den zutritt zu einem ihrer organe zu verweigern. aber vielleicht versteh ich das nur nicht, weil ich das parteiverbotsverfahren einfach nicht kenne.

    ot: studierst du denn jura, oder etwas mit mehr fokus auf öffentliches und parteirecht?

    Kommentar


      #92
      Vorneweg: Ich bin kein Jurist. ;) Politikwissenschaft...
      Zitat von Der Ollie
      hielt sich das verfassungsgericht denn damals für schlichtweg nicht zuständig, oder wollte es das parteiverbot verhindern?
      kann mir irgendwie keinen grund für ersteres denken.. es darf doch nicht der exekutive überlassen bleiben x-beliebig den zutritt zu einem ihrer organe zu verweigern. aber vielleicht versteh ich das nur nicht, weil ich das parteiverbotsverfahren einfach nicht kenne.
      Dass Gericht wollte das Verbot verhindern. Das es zuständig war, steht ja recht eindeutig im Art. 21 II GG.
      Und genau die Idee dieses Absatzes ist es ja, die Willkür der Exekutive zu kontrollieren!

      Zitat von FreeeD`
      Hab jetzt gerade erst Jura angefangen, aber ich versuche es mal zusammenzukriegen (verzeiht mir und berichtigt mich wenn ich falsch liege):

      Es gibt den Grundsatz, dass eine Partei solange sie nicht für verfassungswidrig erklärt wurde auch nicht als solche behandelt werden kann. Ebenfalls sind alle Partein als gleich zu behandeln. Die Einschleusung von V-Männern in der NPD widerspricht allerdings diesen Grundsätzen, welche im GG festgeschrieben sind. Somit wäre ein Verbot der NPD juristisch anfechtbar und somit wohl revidierbar!

      (ich glaube so ungefähr ist das)
      Prinzipiell halte ich das Einschleusen von V-Männern für unproblematisch, es ist erstmal nur eine Maßnahme innerer Sicherheit. Im Idealfall richten die V-Männer ja in de Partei keinen Schaden an (nebenbei: Ich glaube sogar, viele nützen der Partei sogar). Die Polizei darf ja auch genauer hinschauen, wenn sie einen Verdacht hat, nicht erst, wenn der Verdacht durch Beweise begründet ist. Das wäre ja auch schwer machbar?
      Die Debatte um die V-Männer war auch eine andere: Man kann schwerlich die NPD anhand von Handlungen und Äußerungen beurteilen, von denen man nicht sicher weiß, ob sie nicht vielleicht von V-Männern erst untergeschoben wurden. Dieser Einwand ist berechtigt, für einen neuen Verbotsantrag müsste der Innenminister die V-Männer benennen und deren Aktivität von den übrigen NPD-Aktivitäten abtrennen.

      Davon abgesehen reißt Du natürlich ein grundsätzliches Problem an: Welches Vorgehen ist im engsten Sinne eigentlich noch erlaubt, solange die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt ist? Arbeit an Schulen und Aufklärung über die NPD wären nach dieser Logik ja auch schon eine staatlich-willkürliche Diskriminierung.
      Das heißt, obwohl es da keine klare Antwort gibt, gibt es auf jeden Fall einen Bereich "zulässiger Diskiminierung". Manche Theoretiker gehen sogar so weit, dass sie etwa fordern, die NPD zwar nicht zu verbieten, aber ihr etwa die Parteifinanzierung zu streichen. Das Argument: Solche Vorteile sind Bonus und werden auch nicht im GG zugesichert. Anderes Beispiel war der Extemistenbeschluss in den 50iger und in den 70er Jahren: Mitglieder bestimmter Parteien wurden als "ungeeignet" für den öffentlichen Dienst abgelehnt.
      Diese Beispiele sind natürlich diskutable Grenzfälle. Worauf ich hinaus will: Es gibt eine "zulässiger Diskriminierung" und muss sie auch geben. Obwohl man über Grenzziehung konkret natürlich diskutieren kann.


      Und @ CRZ-: Dass das Verbot durchkäme, daran habe ich, wie schon mehrmals ausgeführt, keine Zweifel. Das Bundesverfassungsgericht hat durchaus die Folgen seiner Entscheidungen vor Augen, selbst wenn es das manchmal abstreitet. Nichtzuletzt beim KPD-Verbot sieht man das ja sehr deutlich. Sowohl der Versuch, das Verbotsverfahren erst zu verhindern, wie auch die die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD, zeigen wie politisch das Gericht denkt. Daran, wie elegant das Gericht das NPD-Verbot gedodget hat, sieht man's eigentlich auch mal wieder.

      Kommentar


        #93
        @crz-: das sind ja glaube ich die opportunitätserwägungen die nichtuntersetzt meinte. mir reicht aber schon, dass sich die npd gegen die grundfesten der verfassung richtet. sowas gehört nicht in die deutsche parteilandschaft und ich mache mir deshalb auch über die folgen wenig gedanken (hm wohl besser, dass ich nicht am drücker bin :p).
        ich finde aber, dass man sich an der diskussion dieser argumente auch aufhängen kann. der werdegang einer szene lässt sich nicht voraussehen.

        @nichtuntersetzt: mich beruhigt grad nur ungemein, dass du nicht jura studierst und ich dann wohl doch keine so großen wissenslücken habe, wie ich dachte (hab grad echt nen herzkasper gekriegt).
        zum 2. absatz gibt es interessante entscheidungen zu fällen, in denen der staat position zu gewissen sekten bezogen hat. weiß jetzt nicht mehr genau was das stichwort dazu war.. ich muss mal ne runde blättern.

        Kommentar


          #94
          nur mal so am rande, weil da einige wohl falsche vorstellungen haben.
          V-Männer sind nicht irgendwelche undercover cops oder verfassungsschutz beamte die eingeschleust werden, sondern in der szene aktive, die sich ein bisschen extra cash für informationen verdienen wollen...im volksmund auch einfach spitzel genannt.

          Kommentar


            #95
            sorry dass ich mich oute, aber ich werde bei der nächsten bundestagswahl NPD wählen.

            Kommentar


              #96
              Zitat von kraut
              nur mal so am rande, weil da einige wohl falsche vorstellungen haben.
              V-Männer sind nicht irgendwelche undercover cops oder verfassungsschutz beamte die eingeschleust werden, sondern in der szene aktive, die sich ein bisschen extra cash für informationen verdienen wollen...im volksmund auch einfach spitzel genannt.
              Das ist auch das Krasse. Was da manchmal für Gestalten gefördert werden... Da gibt's Geschichten, bei denen man echt nur noch den Kopf schütteln kann. Eine Reform des Verfassungsschutzes ist höchst notwendig, wenn auch nicht relevant für die Debatte.

              Kommentar


                #97
                Zitat von JUNGAEE
                sorry dass ich mich oute, aber ich werde bei der nächsten bundestagswahl NPD wählen.
                dafür musst du dich echt entschuldigen !

                http://www.internet-law.de/2011/11/warum-ein-npd-verbotsverfahren-falsch-ware.html
                einige gedanken stimmen schon, aber ich glaube nicht das sich die npd nach einem verbot radikalisieren würde.

                Kommentar


                  #98
                  Kann mir eigentlich mal jemand erklären, warum Nichtwählen angeblich dazu führt, dass die Nazis mehr Stimmen bzw. Prozente bekommen?

                  Kommentar


                    #99
                    Das stimmt nur unter der Prämisse, dass der überdurchschnittliche Anteil der Nichtwähler ein "verlorener" Wähler einer großen Partei ist. Anders gesagt: Der Protest-NPD-Wähler oder der überzeugte NPD-Wähler wird weiter wählen gehen, so die Behauptung.

                    Kommentar


                      Zitat von HermannW
                      Kann mir eigentlich mal jemand erklären, warum Nichtwählen angeblich dazu führt, dass die Nazis mehr Stimmen bzw. Prozente bekommen?
                      1000 leute gehen wählen. wählerstamm der npd umfasst davon 49 leute = 49/1000 = 4,9%
                      10000 leute gehen wählen. wählerstamm der npd wieder 49 leute = 49/10000 = 0,49%

                      ist schlichtweg eine milchmädchenrechnung die von einer "treuen" anhängerschaft bei rechts- bzw. linksextremen parteien ausgeht.


                      was schlichtweg gar keinen einfluss auf das ergebnis hat, ist das ungültig machen der stimme, da ungültige stimmen nicht berücksichtigt werden (ist ja eigentlich auch klar). ebenso stets (bei allem was ich gehört habe) auch bei der berechnung der wahlbeteiligung.

                      Kommentar


                        Ich glaube, das ist auch eher so eine assoziative Kette:
                        Wählen = Demokratie
                        Nichtwählen = Nicht Demokratie
                        NPD = Nicht Demokratie
                        Nichtwählen = NPD

                        Kommentar


                          Diese Partei sollte einfach nur verboten werden! Die meisten wissen gar nciht wovon sie überhaupt reden und berufen sich immer nur darauf, dass in Deutschland die Deutschen leben sollen. So ein Quatsch!

                          Kommentar


                            Wenn Rechts verboten werden soll, muss dasselbe mit Links geschehen. Sonst entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht!

                            Kommentar


                              1. spart man die Kosten der Überwachung dieser Organisation und
                              2. können die Christen wieder Stimmen abfangen

                              Die Mächtigen werden mächtiger - the system works. Sachlich können die restlichen demokratischen Parteien sich eh nicht mit dem Programm der NPD auseinandersetzen.

                              Kommentar


                                Zitat von tak`
                                Wenn Rechts verboten werden soll, muss dasselbe mit Links geschehen. Sonst entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht!
                                was gibts denn da so NPD-ähnliches?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X