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Diskussionsgrundlage where? Macht mal Kopf an.. wenn er sie 340 mal vergewaltigt hätte, dann wäre die Strafe auch härter ausgefallen - ob er nun besoffen war oder nicht -.. so dumm sind deutsche Gerichte nun auch nicht.
Diskussionsgrundlage where? Macht mal Kopf an.. wenn er sie 340 mal vergewaltigt hätte, dann wäre die Strafe auch härter ausgefallen - ob er nun besoffen war oder nicht -.. so dumm sind deutsche Gerichte nun auch nicht.
Nett wie naiv du bist. Es gibt durchaus Gerichte die Urteilen richtig, es gibt genauso Gerichte wo man einen facepalm nach dem andern bekommt. Unser Rechtssystem ist leider nur darauf bedacht Täter in die Gesellschaft wieder einzufügen. Das ist ja nicht verkehrt nur manche Richter übertreiben, denn man muss auch an das Opfer denken, nein sogar zuerst an das Opfer denken. Da wäre in diesem Fall eine Gefängnisstrafe das mindeste. Was sollen andere davon halten? Das lädt ja Nachahmungstätern ein.
es wird von sexuellen "übergriffen" eines alkoholisierten 41jährigen gegen eine 9jährige gesprochen - in 340 Fällen. Egal was da für Umstände herrschten, eine Bewährungsstrafe kann hier niemand ernsthaft befürworten
Ohne Sachverhalt/Urteil genaue Entscheidungsgründe kann man das halt nicht wirklich beurteilen, macht sich aber gut als Bild-Artikel, damit der Pöbel sich mal wieder über was aufregen kann.
Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:
ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von Pornofilmen)
mit körperlichem Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren)
nicht penetrativ (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen)
mit penetrativem Kontakt (bspw. oraler Geschlechtsverkehr)
mit Paraphilien (bspw. Sadismus)
ritualisierter Missbrauch
Auszug aus wiki. Ka wie weit das allgemeingültig ist.
Die Aussage jedenfalls, dass der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde hat mich etwas beschäftigt. Es ist schon ein scheiss Gefühl, so weit ins Thema zu gehen. Vom Gefühl her ist das Strafmaß zu niedrig. Wenn man einen zweiten Blick darauf wirft und sieht, was alles unter einen Begriff fällt, bleibt die Erkenntnis,
-dass man natürlich nicht genau weiss, was genau vorgefallen ist
-armes Mädchen, hoffentlich verarbeitet sie es gut
-und am Ende bleibt das elende Gefühl, das etwas Falsches vorgefallen ist und es(das Strafmaß) so richtig beurteilen wohl niemand kann. Ich will aber auch gar nicht wissen, WAS genau vorgefallen ist
Ohne Sachverhalt/Urteil genaue Entscheidungsgründe kann man das halt nicht wirklich beurteilen, macht sich aber gut als Bild-Artikel, damit der Pöbel sich mal wieder über was aufregen kann.
Stimmt wohl so. Trotzdem kann ich mir keinen Reim auf das Urteil machen. Mir fielen spontan auch keine Umstände ein, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigten. Auch nicht der Entzug und das Geständnis.
Ich würde auf jeden Fall gerne das Urteil lesen.
Selbst der Boss zweifelt, interessant. Bekommst du auch langsam zweifel an dem Recht was du so hart erlernen musst?
Zitat von Raybeez
Natsu postete
Was sollen andere davon halten? Das lädt ja Nachahmungstätern ein.
Was soll den nachgeahmt werden? Der Artikel verraet ja nicht, was ueberhaupt passiert ist.
Alki werden 340 mal Kind missbrauchen, heißt schlagen, irgendwelche sexuellen sachen. Einem Kind!!!!! was niemand hat das für es spricht. Die jenigen die es tun sollten, schauen weg oder machen sogar mit und der Staat duldet es sogar noch.
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