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340facher Missbrauch durch Stiefvater
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Vor allem Bewährung damit er direkt weitermachen darf. Also mal ganz unerheblich ob der Typ sich gebessert hat. Hier geht es auch um den Schutz des Kindes. Wie kann man als Richter so ein Urteil fällen? man könnte ja fast denken der hätte mitgemacht.
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Wieso werden die Leute hier nicht Richter, wenn sie den Fall nach 3 Absätzen schon beurteilen können ?Zitat von bambambigalowwieso wirst du nicht richter ?Zitat von otaconDa der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
Man sind die Richter dumm.
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Gast
Die Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.So Ace postete
Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.Zitat von otaconDa der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
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Stimmt, 340 mal ein 9 jähriges Kind "nur" zu betatschen rechtfertigt natürlich so eine milde Strafe.Zitat von RaybeezDie Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.So Ace postete
Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.Zitat von otaconDa der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
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Es war ein Beispiel du Vogel. Hier im Forum weiß immer noch niemand, was genau vorgefallen ist.Zitat von PanDaStimmt, 340 mal ein 9 jähriges Kind "nur" zu betatschen rechtfertigt natürlich so eine milde Strafe.Zitat von RaybeezDie Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.So Ace postete
Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.Zitat von otaconDa der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
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Sexueller Missbrauch. WAS GENAU soll da bitte noch erläutert werden? Soll genau aufgelistet werden, wie die Übergriffe aussahen? Im ernst, wird das bei Berichten über andere Fälle gemacht? Ich weiss es gerade nicht mehr. Man weiss sonst tatsächlich nicht, ob er sie nun an den Brüsten begrapscht hat, oder sie im Schritt berührt hat. Oder ob er sie massiert hat gegen ihren Willen, oder ob er in irgendeiner Weise intrusiv wurde.
Wird sonst auch mal unterschieden, ob es sich um Oralverkehr oder Geschlechtsverkehr oder sonstwas handelte?
Oder gibt es für Begrabschen usw extra Ausdrücke, dass man eigentlich doch weiss(wenn man den Hintergrund der Begriffe kennt), was vorgefallen ist? "Sexueller Missbrauch" als schwereres und "Sexuelle Belästigung" als abgeschwächtes Vergehen oder so?
Würd mich jetzt schon interessieren, da ja in der Diskussion dahingehend die Tür aufgestoßen wurde.
ich persönlich würde nicht davon ausgehen, dass es sowas wie Begrapschen war. Das würde ich als unsittlich berühren bezeichnen. Ich denke man kann schon davon ausgehen, dass dem Mädchen Schlimmes widerfahren ist
(wobei ich nicht sagen will,d ass Begrapschen für die betroffenen nicht schlimm sei)
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Gast
Nein, aber so war es ja vermutlich auch nichtZitat von PanDaStimmt, 340 mal ein 9 jähriges Kind "nur" zu betatschen rechtfertigt natürlich so eine milde Strafe.Zitat von RaybeezDie Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.So Ace postete
Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.Zitat von otaconDa der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
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