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340facher Missbrauch durch Stiefvater

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    #16
    peanuts

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      #17
      Vor allem Bewährung damit er direkt weitermachen darf. Also mal ganz unerheblich ob der Typ sich gebessert hat. Hier geht es auch um den Schutz des Kindes. Wie kann man als Richter so ein Urteil fällen? man könnte ja fast denken der hätte mitgemacht.

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        #18
        Zitat von otacon
        Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
        wieso wirst du nicht richter ?

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          #19
          Zitat von bambambigalow
          Zitat von otacon
          Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
          wieso wirst du nicht richter ?
          Wieso werden die Leute hier nicht Richter, wenn sie den Fall nach 3 Absätzen schon beurteilen können ?

          Man sind die Richter dumm.

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            #20
            Srsly? Also ich kanns ja verstehen, wenns bei einmaligen Straftaten unter Alkoholeinfluss ne Strafmilderung gibt, aber wenn der Typ nach dem ersten mal noch nicht gerafft hat, was er da für eine Scheiße gebaut hat, dann gibts auch nix mehr zu Entschuldigen!

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              #21
              340 mal aua

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                #22
                naja er hat das jahr nicht voll gemacht, also kann man das schon verstehen.
                auch das andere eine härtere strafe erhalten bei einmaliger misshandlung ist natürlich nebensächlich

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                  #23
                  So Ace postete
                  Zitat von otacon
                  Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
                  Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.
                  Die Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.

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                    #24
                    Zitat von Raybeez
                    So Ace postete
                    Zitat von otacon
                    Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
                    Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.
                    Die Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.
                    Stimmt, 340 mal ein 9 jähriges Kind "nur" zu betatschen rechtfertigt natürlich so eine milde Strafe.

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                      #25
                      war halt mal ein ausrutscher

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                        #26
                        otacon postete
                        Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
                        krass wie ihr alle otacon flamt, nur weil er einer der wenigen hier im thread ist die auch mal mitdenken...

                        aber ja hängt ihn, schneidet ihm die eier ab usw.

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                          #27
                          Zitat von PanDa
                          Zitat von Raybeez
                          So Ace postete
                          Zitat von otacon
                          Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
                          Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.
                          Die Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.
                          Stimmt, 340 mal ein 9 jähriges Kind "nur" zu betatschen rechtfertigt natürlich so eine milde Strafe.
                          Es war ein Beispiel du Vogel. Hier im Forum weiß immer noch niemand, was genau vorgefallen ist.

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                            #28
                            er hat rote haare, er is der sohn der teufels

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                              #29
                              Sexueller Missbrauch. WAS GENAU soll da bitte noch erläutert werden? Soll genau aufgelistet werden, wie die Übergriffe aussahen? Im ernst, wird das bei Berichten über andere Fälle gemacht? Ich weiss es gerade nicht mehr. Man weiss sonst tatsächlich nicht, ob er sie nun an den Brüsten begrapscht hat, oder sie im Schritt berührt hat. Oder ob er sie massiert hat gegen ihren Willen, oder ob er in irgendeiner Weise intrusiv wurde.

                              Wird sonst auch mal unterschieden, ob es sich um Oralverkehr oder Geschlechtsverkehr oder sonstwas handelte?

                              Oder gibt es für Begrabschen usw extra Ausdrücke, dass man eigentlich doch weiss(wenn man den Hintergrund der Begriffe kennt), was vorgefallen ist? "Sexueller Missbrauch" als schwereres und "Sexuelle Belästigung" als abgeschwächtes Vergehen oder so?

                              Würd mich jetzt schon interessieren, da ja in der Diskussion dahingehend die Tür aufgestoßen wurde.

                              € ich persönlich würde nicht davon ausgehen, dass es sowas wie Begrapschen war. Das würde ich als unsittlich berühren bezeichnen. Ich denke man kann schon davon ausgehen, dass dem Mädchen Schlimmes widerfahren ist
                              (wobei ich nicht sagen will,d ass Begrapschen für die betroffenen nicht schlimm sei)

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                                #30
                                Zitat von PanDa
                                Zitat von Raybeez
                                So Ace postete
                                Zitat von otacon
                                Da der Missbrauch nicht genauer erläutert wurde, ist jede Diskussion über das Urteil sowieso unsinnig.
                                Glückwunsch, dümmster Kommentar bisher. Bei einer Zahl wie 340 macht es bei dir wohl nicht "klick" im Kopf.
                                Die Zahl ist ziemlich irrelevant. Die Art des Missbrauchs dagegen sehr relevant. Eine Vergewaltigung ist z.B. ein deutlich schwerwiegender Missbrauch, als das beruehren der Brueste oder der Zwang sich Pornos anzugucken.
                                Stimmt, 340 mal ein 9 jähriges Kind "nur" zu betatschen rechtfertigt natürlich so eine milde Strafe.
                                Nein, aber so war es ja vermutlich auch nicht

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