ab wann eine Drohung ernstzunehmend ist entscheided bitte wer?
2) Es genügen offenbar schon Gestalten (ob sie vermummt waren wusste der Täter nämlich nicht) die sich an der Haustür/dem Fenster zu schaffen (sie war noch nicht offen) machen.
Selbst wenn reagiert werden sollte, wenn der Typ tot ist der reagieren hätte sollen, dann kann das wer bezeugen? Selbst bei einer zweiten Person stünde Aussage gegen Aussage.
Die anderen Punkte sind dadurch fast zu einer Nebensache verkommen, weil sie mehr oder minder subjektiven Eindrücken zu- und dem ersten Punkt unterzuordnen sind.
Es könnte auch der dumme Postbote sein der Probleme beim Einwerfen von Briefen hat, Musik dabei hört etc.
Deshalb auch nochmal meine vorherige Aussage:
Es ist fast unmoeglich, dass ein Unschuldiger zu Tode kommt und der Taeter freigesprochen wird. Da muessen schon viele Dinge zusammenkommen damit das passiert.
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