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BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf

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    #46
    1. wieso? bzw. wieso darf dann der hells angel eine waffe zuhause haben?

    2. woher soll das gericht wissen, ob gefahr für mich bestand? wenn ich der einizge zeuge bin (weil der einbrecher obv von mir erschossen) , behaupte ich vor gericht einfach, dass der einbrecher gedroht hat mich zu erschiessen
    "wenn du die tür nicht aufmachst, dann bring ich dich um"

    3. olol aber wie soll der hells angel denn bitte klar beweisen, dass er in lebensgefahr war. sicherlich liegt die vermutung nahe, dass er als angels mitglied gefährdet war, aber es ist wie gesagt eine vermutung.

    ich kann morgen auch zur polizei gehen und sagen, dass ich morddrohungen erhalten habe

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      #47
      Zitat von Amy Farrah Fowler
      also falls ich mal jmd umbringen sollten, werde ich nun auch behaupten ich hätte morddrohungen erhalten und in notwehr gehandelt.
      man scheint ja recht easy freigesprochen zu werden.

      aber merks euch:
      wenn ihr irgendwo in der ubahn schläger bemerkt, die auf jmd einprügeln, dann haut lieber ab und sagt nichts.
      wenn ihr pech habt, dann landet ihr noch selbst im knast.
      das nennt man verhältnismäßigkeit, nen schläger, der einem körperlich unterlegen ist, nen halsstich zu verpassen ist wohl sehr unpassend.
      Selbst wenn es ohne waffe nicht geht, dann doch nicht gleich in den hals stechen....

      Dass der hells angels typ freigesprochen wurde finde ich allerdings auch nicht gut. Zumal der Waffenbesitz doch sicher nicht ganz legal war(?).
      zumal er als anhänger von denen wahrscheinlich sowieso besser im knast aufgehoben wäre

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        #48
        btw:

        http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html

        gibts da eigl was neues?

        e: ah

        http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,660228,00.html

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          #49
          @ amy
          ja dann mach das doch, wenn es so einfach ist. polizei und richter werden dir das sicher glauben und
          @ lechimp
          "du kannst theoretisch auch jemandem mit nem gezielten kopfschuss zur strecke bringen, weil er deine PS3 klaut."
          nein. lebensgefähdende notwehrhandlungen haben sehr viel strengere voraussetzungen. der angriff auf das betroffene rechtsgut (hier eigentum) reicht hier nicht aus. der angriff auf das rechtsgut müsste nach deinem ehrlichen empfinden lebensbedrohlich sein.

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            #50
            Zitat von Knüppelharter Tobak
            @ amy
            ja dann mach das doch, wenn es so einfach ist. polizei und richter werden dir das sicher glauben und
            @ lechimp
            "du kannst theoretisch auch jemandem mit nem gezielten kopfschuss zur strecke bringen, weil er deine PS3 klaut."
            nein. lebensgefähdende notwehrhandlungen haben sehr viel strengere voraussetzungen. der angriff auf das betroffene rechtsgut (hier eigentum) reicht hier nicht aus. der angriff auf das rechtsgut müsste nach deinem ehrlichen empfinden lebensbedrohlich sein.
            quark nicht.... natürlich kannst du dein eigentum notfalls auch mit tödlichen mitteln verteidigen. es gibt ne bagatellgrenze, klar, aber die liegt glaube bei 200 €.


            @amy morddrohungen per brief dürften als beweis ausreichen

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              #51
              Zitat von Amy Farrah Fowler
              2. woher soll das gericht wissen, ob gefahr für mich bestand?
              Es waere deine Aufgabe, das Gericht davon zu ueberzeugen.

              3. olol aber wie soll der hells angel denn bitte klar beweisen, dass er in lebensgefahr war. sicherlich liegt die vermutung nahe, dass er als angels mitglied gefährdet war, aber es ist wie gesagt eine vermutung.
              Wenn die Urteilsbegruendung veroeffentlicht wird kannst du sie dir durchlesen. Dort wird dann genau stehen, warum das Gericht von einer Notwehrsituation ausgeht.

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                #52
                Zitat von Raybeez
                Zitat von pfähl3R
                das landgericht hatte eh nur so entschieden wegen bullenbonus - um die wilden spekulationen mal in eine andere richtung zu lenken
                Die Begruendung des Landgerichts laesst nicht darauf schließen.

                Das Landgericht war naemlich auch der Meinung, dass der Hells Angel allen Grund hatte sich bedroht zu fuehlen. Das Landgericht war nur der Meinung, dass man nicht ohne Vorwarnung von einer toedlichen Waffe Gebrauch machen darf.
                ist das nicht gesetzlich geregelt? crz hatte doch was vom mildesten zur verfügung stehenden mittel gesagt. naja wenn das son killerkommando gewesen wäre könnte man ja nicht davon ausgehen dass die sich von nem warnschuss sonderlich beeindrucken lassen hätten. aber du hast natürlich recht, da ist viel auslegungssache dabei.
                trotzdem waren dann 9 jahre für mich schon extrem viel wenn sie ihm die akute lebensgefahr grundsätzlich zugestanden hatten.

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                  #53
                  LeChimp postete
                  Zitat von Knüppelharter Tobak
                  @ amy
                  ja dann mach das doch, wenn es so einfach ist. polizei und richter werden dir das sicher glauben und
                  @ lechimp
                  "du kannst theoretisch auch jemandem mit nem gezielten kopfschuss zur strecke bringen, weil er deine PS3 klaut."
                  nein. lebensgefähdende notwehrhandlungen haben sehr viel strengere voraussetzungen. der angriff auf das betroffene rechtsgut (hier eigentum) reicht hier nicht aus. der angriff auf das rechtsgut müsste nach deinem ehrlichen empfinden lebensbedrohlich sein.
                  quark nicht.... natürlich kannst du dein eigentum notfalls auch mit tödlichen mitteln verteidigen. es gibt ne bagatellgrenze, klar, aber die liegt glaube bei 200 €.
                  viel spaß vor gericht damit

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                    #54
                    Zitat von Knüppelharter Tobak
                    LeChimp postete
                    Zitat von Knüppelharter Tobak
                    @ amy
                    ja dann mach das doch, wenn es so einfach ist. polizei und richter werden dir das sicher glauben und
                    @ lechimp
                    "du kannst theoretisch auch jemandem mit nem gezielten kopfschuss zur strecke bringen, weil er deine PS3 klaut."
                    nein. lebensgefähdende notwehrhandlungen haben sehr viel strengere voraussetzungen. der angriff auf das betroffene rechtsgut (hier eigentum) reicht hier nicht aus. der angriff auf das rechtsgut müsste nach deinem ehrlichen empfinden lebensbedrohlich sein.
                    quark nicht.... natürlich kannst du dein eigentum notfalls auch mit tödlichen mitteln verteidigen. es gibt ne bagatellgrenze, klar, aber die liegt glaube bei 200 €.
                    viel spaß vor gericht damit
                    ich sagte auch theoretisch, theoretisch heißt so viel wie du bist behindert an deinen rollstuhl gefesselt, er ist am wegrennen und du siehst nur noch seinen kopf hinter nem busch. außerdem hast du natürlich nur nen einschüssiges gewehr.

                    sei du ruhig andere meinung. darf man fragen, was du machst?

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                      #55
                      Wie hier zensiert wird, ist echt der Hammer.

                      In JEDEM Thread laufen unwissende Idioten rum, die von der Materie absolut keine Ahnung haben und immer wieder von vorne mit ihrem Müll anfangen.

                      Aber nur weil hier die "Jura-Faqs" rumlaufen, ist das massenhafte löschen von Postings völlig okay?

                      Willkommen in China.

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                        #56
                        Ich finde dieser Thread zeigt wiedereinmal sehr gut, warum ausgebildete Juristen über solche Fälle entscheiden und nicht der Durchschnittsbürger.

                        Es ist nuneinmal zwigend erforderlich, dass bei solchen Fällen die Emotionen nicht beachtet werden.

                        Die BGH Entscheidung ist bezogen auf diesen speziellen Einzefelfall, so wie er sich nach der Beweisaufnahme abgespielt hat, richtig.

                        mfg

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                          #57
                          Zitat von LeChimp
                          ich sagte auch theoretisch, theoretisch heißt so viel wie du bist behindert an deinen rollstuhl gefesselt, er ist am wegrennen und du siehst nur noch seinen kopf hinter nem busch. außerdem hast du natürlich nur nen einschüssiges gewehr.

                          sei du ruhig andere meinung. darf man fragen, was du machst?
                          Das ist doch die Geschichte mit den Kirschen.. ich denke nicht, dass das Gericht da bei einer PS3 zu einem anderen Urteil kommen würde. Wenn du irgendein passendes Urteil hast lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

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                            #58
                            Zitat von achtanabl
                            Zitat von LeChimp
                            ich sagte auch theoretisch, theoretisch heißt so viel wie du bist behindert an deinen rollstuhl gefesselt, er ist am wegrennen und du siehst nur noch seinen kopf hinter nem busch. außerdem hast du natürlich nur nen einschüssiges gewehr.

                            sei du ruhig andere meinung. darf man fragen, was du machst?
                            Das ist doch die Geschichte mit den Kirschen.. ich denke nicht, dass das Gericht da bei einer PS3 zu einem anderen Urteil kommen würde. Wenn du irgendein passendes Urteil hast lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
                            Naja die Kirschen sind doch wirklich ne Bagatelle. Die Grenze dazu ist bei 200€ (natürlich umstritten)soweit ich mich erinnere. Und grundsätzlich wird ja nicht unterschieden, gegen was sich der Angriff richtet. Also der Einwand vom Spezialisten da oben, bei Diebstahl sei kein tödliches Mittel möglich, stimmt nicht.

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                              #59
                              Zitat von LeChimp
                              Zitat von Knüppelharter Tobak
                              LeChimp postete
                              Zitat von Knüppelharter Tobak
                              @ amy
                              ja dann mach das doch, wenn es so einfach ist. polizei und richter werden dir das sicher glauben und
                              @ lechimp
                              "du kannst theoretisch auch jemandem mit nem gezielten kopfschuss zur strecke bringen, weil er deine PS3 klaut."
                              nein. lebensgefähdende notwehrhandlungen haben sehr viel strengere voraussetzungen. der angriff auf das betroffene rechtsgut (hier eigentum) reicht hier nicht aus. der angriff auf das rechtsgut müsste nach deinem ehrlichen empfinden lebensbedrohlich sein.
                              quark nicht.... natürlich kannst du dein eigentum notfalls auch mit tödlichen mitteln verteidigen. es gibt ne bagatellgrenze, klar, aber die liegt glaube bei 200 €.
                              viel spaß vor gericht damit
                              ich sagte auch theoretisch, theoretisch heißt so viel wie du bist behindert an deinen rollstuhl gefesselt, er ist am wegrennen und du siehst nur noch seinen kopf hinter nem busch. außerdem hast du natürlich nur nen einschüssiges gewehr.

                              sei du ruhig andere meinung. darf man fragen, was du machst?

                              fragen darf man immer. ich studiere kein jura, muss mich aber innerhalb meines studiums relativ viel mit strafrecht befassen. mehr sag ich dazu aber nicht :)

                              klar kann man unterschiedlicher meinung sein, so ist rechtsprechung nunmal. mit deinem extrembeispiel hast du natürlich recht, aber das erstgenannte für sich war doch etwas zu dünn um den kopfschuss zu rechtfertigen finde ich (jaja, du hast "theoretisch" geschrieben, ich gebs ja zu!)


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                                #60
                                mir gings im grunde darum zu zeigen, wie weit das deutsche notwehrrecht eigentlich geht. mein beispiel ist einfach so ein extremfall, so wie der hier eben auch.

                                das sind klitzekleine sachen die da zwischen vielen jahren haft und freispruch entscheiden. vllt hätte nen BGH vor 10 jahren was anderes gesagt, vielleicht aber auch nicht. aber die leute, die hier schreien was für ein klarer fehler das ist, und dass der typ weggesperrt werden müsste, denken einfach nicht weit genug oder lassen sich zu sehr von geistigen, emotional geprägten, schnellschüssen leiten


                                @crz: ich weiß nichts von solch einem meinungsstreit. das einzige wo man ansetzen kann ist halt die bagatellgrenze. es gibt einen der sagt bei 1000€. aber grundsätzlich wird ja nicht nach dem rechtsgut unterschieden. das eigentum ist schutzwürdig, und das gesetz sieht keine besonderheit vor, was eigentum vs. leben angeht.

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