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BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf

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    #31
    Zitat von Knüppelharter Tobak
    an beiden fällen gibt es absolut nichts auszusetzen. das kann man jetzt ewig und drei tage ausführen, aber kurz gesagt gilt: ich habe das recht einen lebensgefährlichen angriff mit lebensgefährlichen mitteln abzuwehren. das ist genau der unterschied zwischen den zwei fällen und: NEIN, die polizisten sind in dem fall höchstwahrscheinlich nicht als polizisten zu erkennen gewesen, sonst hätte das urteil anders galautet.
    also kann ich nun auch leute erschießen die ich nicht genau erkenne die vor meiner tür stehen weil ich angst hab?? cool cu on waffenschein machen.

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      #32
      Zitat von Mic
      Zitat von Knüppelharter Tobak
      an beiden fällen gibt es absolut nichts auszusetzen. das kann man jetzt ewig und drei tage ausführen, aber kurz gesagt gilt: ich habe das recht einen lebensgefährlichen angriff mit lebensgefährlichen mitteln abzuwehren. das ist genau der unterschied zwischen den zwei fällen und: NEIN, die polizisten sind in dem fall höchstwahrscheinlich nicht als polizisten zu erkennen gewesen, sonst hätte das urteil anders galautet.
      also kann ich nun auch leute erschießen die ich nicht genau erkenne die vor meiner tür stehen weil ich angst hab?? cool cu on waffenschein machen.
      lies doch. es gab konkrete morddrohungen und wenn er erkennt, dass da maskierte vor seiner tür stehen ist es nicht unwahrscheinlich, dass da leute stehen, die diese drohungen wahr machen wollen. bist du ein hells angel, den die bandidos bedrohen?

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        #33
        Liest du auch den Thread durch Mic oder nur den Starpost?

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          #34
          Zitat von CRZ-
          nieN, wenn es dich ernsthaft interessiert, frag in der Anwaltskanzlei-Gruppe nach.

          Ich glaube aber du trollst nur.

          Die Pressemitteilung ist sehr aufschlussreich - danke an EnV'.
          Für mich völlig unverständlich, wieso sich die Polizei nicht zu erkennen gegeben hat, gerade wenn sie um die Gewaltbereitschaft wusste... was nicht heißen soll, dass sie selbst Schuld waren.
          naja, was heißt trollen.
          bin ja eigentlich der letzte, der sich bei irgendwelchen gerichtsurteilen das maul zerreißt, weil man eben als normal sterblicher null plan von der materie hat und außerdem eh nur ein bruchteil der benötigten informationen veröffentlicht wird.

          aber dieser freispruch erscheint mir doch sehr fragwürdig. kommt ja bei solchen fällen auch nicht so oft vor, dass zwei gerichte VÖLLIG gegensätzlich entscheiden.
          für mich ist das (mit den informationen, die ich habe) keine notwehr.
          erklär mir als laien mal in 1-2 sätzen, was mein grunsätzlicher denkfehler ist, bzw was meine situation jetzt konkret von der des freigesprochenen unterscheidet. das mit meinem mitbewohner war obv getrolle....wobei...im prinzip...hätte sich eine zweite (neutrale) person im selben raum mit dem schützen befunden ...hätte sie auch den schuss abgeben dürfen?...nicht um sein eigenes leben zu schützen, sonders das des hells-angel-mitglieds ? :3

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            #35
            finds richtig so

            im 1. fall ist es einfach nur dummes, dummes pech. die polizisten hätten sich nach dem "verpisst euch"halt auch zu erkennen geben müssen. er musste zwangsläufig davon augehen, dass er sterben muss und seine verlobte vergewaltigt und gekillt wird. er hatte halt berechtigte todesangst und das kommt dabei raus.

            im 2. fall ist die strafe auch berechtigt. der student war körperlich stark überlegen. wenn michn kleiner pimpf angreift, stech ich dem auch nich innen hals, das ist einfach derbe unverhältnismäßig.

            also kann ich auch nich verstehen, was die beiden fälle miteinander zu tun haben

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              #36
              Zitat von nieN
              aber dieser freispruch erscheint mir doch sehr fragwürdig. kommt ja bei solchen fällen auch nicht so oft vor, dass zwei gerichte VÖLLIG gegensätzlich entscheiden.
              für mich ist das (mit den informationen, die ich habe) keine notwehr.
              erklär mir als laien mal in 1-2 sätzen, was mein grunsätzlicher denkfehler ist, bzw was meine situation jetzt konkret von der des freigesprochenen unterscheidet.
              Ist doch ganz klar:
              Du denkst nicht dass du in Lebensgefahr bist bzw. du hast keinen direkten Grund dafür!
              (Das ist das Entscheidende!)
              Außerdem hast du ihnen nichtmal gesagt sie sollen verschwinden.
              Man könnte zusammenfassen: Es ist eine komplett andere Situation.
              Wie kommst du denn darauf, dass es keine Notwehr war?

              Das mit dem völlig gegensätzlich entscheiden ist bei Notwehr halt so ne Sache... ist mehr oder weniger nur n schmaler Grad zwischen Mord und Freispruch.

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                #37
                Sind halt 2 Extremfälle, aber ich denke richtig so. Hab damals als es passiert ist schon ewig überlegt, was da wohl rauskommen wird. ist halt wirklich nen schmaler Grat auf dem man sich da bewegt, vor allem weil es eben stark darauf ankommt, was der Hells Typ dachte und sich vorstellte, und man kann ja bekanntlicherweise nicht in den Kopf reinschauen.

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                  #38
                  @crz und Fartan

                  hm. finde schon, dass es ne konkrete bedrohung ist, wenn zwei typen, die mich schonmal zusammengehauen haben vor meiner haustür auftauchen. wobei "konkret" dann im rechtlichen sinne wahrscheinlich was anderes ist :>
                  naja, egal. gegen jura-studenten werd ich am ende obv eh den kürzeren ziehen, wenns um sowas geht.

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                    #39
                    zu fall 1.
                    finde persönlich trotz morddrohungen, der aussage er erkannte die leute nicht und seine warnung "verpisst euch" finde ich dass der typ trotzdem schuldig ist.
                    Selbst wenn es putativnotwehr war, ist das eine krasse unverhältmäßig.
                    Niemand darf einfach Leute erschiessen, das ist einfach super dumm durch die tür zu schiessen und einen umzulegen. Gerade wenn man nicht sicher wer da ist, kann es keine notwehr sein ob man sich fürchtet oder nicht .

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                      #40
                      Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.
                      cool, d.h. nach der argumentation des bgh darf ich also einen waffenschein machen, eine waffe zuhause liegen haben und wenn einbrecher vor der tür stehen und rein wollen darf ich auf jeden fall auf die einbrecher schiessen, wenn ich einen warnschuss abgebe.
                      in aller wahrscheinlichkeit muss ich noch nichtmal zwingend eine warnung aussprechen?
                      (rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen)
                      vor gericht behaupte ich dann, dass die einbrecher gedroht hätten mich umzubringen.
                      sowas müsste dann ja gehen?

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                        #41
                        Das Urteil scheint richtig zu sein.
                        Wenn ich um mein Leben fuerchten wuerde wuerde ich auch schießen sofern ich eine Waffe haette. Der Hells Angel hatte allen Grund anzunehmen, dass er in Lebensgefahr schwebt. Es gab Morddrohungen gegen ihn und es waren vermummte Typen dabei seine Tuer aufzubrechen. Da die sich nicht als Polizisten zu erkennen gegeben haben ist es eine logische Schlussfolgerung, dass die Typen ihm ans Leder wollen.


                        Edit:
                        Amy Farrah Fowler postete

                        cool, d.h. nach der argumentation des bgh darf ich also einen waffenschein machen, eine waffe zuhause liegen haben und wenn einbrecher vor der tür stehen und rein wollen darf ich auf jeden fall auf die einbrecher schiessen, wenn ich einen warnschuss abgebe.
                        Du darfst nur schießen, wenn es den begruendeten Verdacht gibt (und du musst das Gericht daavon ueberzeugen), dass die Einbrecher dich verletzten oder toeten wollen. Einfach Enbrecher abknallen die nur irgendwas klauen wollen ist keine Notwehrsituation.

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                          #42
                          das landgericht hatte eh nur so entschieden wegen bullenbonus - um die wilden spekulationen mal in eine andere richtung zu lenken

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                            #43
                            Zitat von Amy Farrah Fowler
                            Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.
                            cool, d.h. nach der argumentation des bgh darf ich also einen waffenschein machen, eine waffe zuhause liegen haben und wenn einbrecher vor der tür stehen und rein wollen darf ich auf jeden fall auf die einbrecher schiessen, wenn ich einen warnschuss abgebe.
                            in aller wahrscheinlichkeit muss ich noch nichtmal zwingend eine warnung aussprechen?
                            (rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen)
                            vor gericht behaupte ich dann, dass die einbrecher gedroht hätten mich umzubringen.
                            sowas müsste dann ja gehen?
                            nein. du raffst einfach nichts. die umstände sind doch völlig andere.

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                              #44
                              ach amy, wie einfach du es dir machst. aber im grunde darfst du das sogar, je nach den umständen. du kannst theoretisch auch jemandem mit nem gezielten kopfschuss zur strecke bringen, weil er deine PS3 klaut. meist wird das aber nicht der fall sein, es kommt eben auf die einzelumstände an. und hier waren diese umstände eben sehr außergewöhnlich.

                              normalerweise musst du warnen und einen warnschuss abgeben, aber gegen ein killerkommando wäre das eher bisschen doof, auch noch zu verraten wo du bist.

                              also bistte verallgemeinere doch nicht so, und schau dir den einzelfall an

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                                #45
                                Zitat von pfähl3R
                                das landgericht hatte eh nur so entschieden wegen bullenbonus - um die wilden spekulationen mal in eine andere richtung zu lenken
                                Die Begruendung des Landgerichts laesst nicht darauf schließen.

                                Das Landgericht war naemlich auch der Meinung, dass der Hells Angel allen Grund hatte sich bedroht zu fuehlen. Das Landgericht war nur der Meinung, dass man nicht ohne Vorwarnung von einer toedlichen Waffe Gebrauch machen darf.

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