Habe jetzt nur den Startpost gelesen aber CRZ- bitte mach den Thread einfach zu. Diskussionen zu solchen Themen auf readmore sind so ziemlich die größte Zumutung, die einem im Alltag begegnen können.
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Keine Ankündigung bisher.
BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf
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Tut er nicht, die Rechte des Opfers werden dadurch gewahrt und anerkannt, dass man Anklage erhebt. Da unser Rechtssystem jedoch nicht nach Rache sinnt oder dem Auge um Auge Prinzip folgt, ist auch auf den Täter Rücksicht zu nehmen.Zitat von Stokealso findest du es gerechtfertigt durch die Tür zu schießen und das Leben eines anderen zu riskieren um sein eigenes Leben zu schützen? Er hätte ja vllt auf Beinhöhe schießen können, aber nein, er hat jemanden mit Absicht schwer verletzen wollen... damit sprichst du einem anderen Rechte ab - und zwar dem opfer dieser Tat...Zitat von CRZ-/e2 Stoke: es verliert also jemand direkt seine Rechte, wenn er Mitglied einer gewaltbereiten Gruppierung ist, mithin auch das Recht sich zu wehren, wenn es um sein Leben geht?
Ich finde das Urteil aber auch nicht befriedigend. Die Ansicht des Landgerichts, wonach er einen Warnschuss hätte abgeben müssen ist für mich durchaus zutreffend. Ich verstehe nicht, inwiefern man dadurch seine Position schwächt, da die Angreifer ja hinter einer Tür standen. Außerdem kann man oft davon ausgehen, dass Angreifer wieder verschwinden, wenn man zeigt, dass man sie erwartet und man bewaffnet ist.
Das wiederum sollte jawohl das erste Ziel sein und nicht, eine möglichst gute "Kampfposition" zu haben.
Andererseits hätte die Polizisten sich zu erkennen geben müssen. Dann hätte er wohl anders reagiert. Scheinbar hat der BGH die Bedrohungssituation hier sehr stark eingeschätzt, anders kann ich das nicht verstehen.
Ich hab ein bisschen die Befürchtung, dass dieses Urteil das Vorgehen der Polizei in ähnlichen Fällen verändert. Die werden sich das nicht gefallen lassen und einfach härter vorgehen.
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an beiden fällen gibt es absolut nichts auszusetzen. das kann man jetzt ewig und drei tage ausführen, aber kurz gesagt gilt: ich habe das recht einen lebensgefährlichen angriff mit lebensgefährlichen mitteln abzuwehren. das ist genau der unterschied zwischen den zwei fällen und: NEIN, die polizisten sind in dem fall höchstwahrscheinlich nicht als polizisten zu erkennen gewesen, sonst hätte das urteil anders galautet.
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bist du wirklich so naiv?Zitat von CRZ-"Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen"
"Der Mann habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf "Verpisst euch!" und das Einschalten des Lichtes keine Reaktion erfolgte, habe der Mann geschossen. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtssprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der BGH (Az. 2 StR 375/11)."
Da steht doch alles Amy.
es kann sein, dass er die polizisten nicht erkannt hat, es kann aber auch sein, dass er sie erkannt hat.
..ist doch völlig normal, dass der angel und sein verteidiger nun behaupten, er hätte die polizei nicht erkannt.
andernfalls würde der strafverteidiger seinen job nicht gut machen und der hells angel wäre ziemlich dämlich ;)
mmn hat kein mensch das recht sofort durch die tür zu schiessen!
ob morddrohung oder nicht.
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Wenn er hinter der Tür eine schwer bewaffnete und verfeindete Gruppe vermutet, kann ich schon nachvollziehen warum da auf den Warnschuss verzichtet wurde.
Was ich nicht verstehen kann, ist wieso die Polizei sich nicht zu erkennen gegeben hat. Das SEK rückt ja für gewöhnlich nicht bei iwelchen Kleinkriminellen auf. Wenn man also davon ausgehen kann, dass die Zielperson hinter der Tür bewaffnet ist und diese bereits "Verpisst euch" gerufen hat.. Warum bleibt man da hinter einer teilverglasten Tür stehen und gibt sich nicht als Polizei zu erkennen? Bischen dubios.
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das kannst du doch wirklich null beurteilen. wenn sie nun vermummt waren oder im dunkeln zugegriffen haben? kann man alles gar nicht sagenZitat von Amy Farrah Fowlerbist du wirklich so naiv?Zitat von CRZ-"Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen"
"Der Mann habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf "Verpisst euch!" und das Einschalten des Lichtes keine Reaktion erfolgte, habe der Mann geschossen. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtssprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der BGH (Az. 2 StR 375/11)."
Da steht doch alles Amy.
es kann sein, dass er die polizisten nicht erkannt hat, es kann aber auch sein, dass er sie erkannt hat.
..ist doch völlig normal, dass der angel und sein verteidiger nun behaupten, er hätte die polizei nicht erkannt.
andernfalls würde der strafverteidiger seinen job nicht gut machen und der hells angel wäre ziemlich dämlich ;)
mmn hat kein mensch das recht sofort durch die tür zu schiessen!
ob morddrohung oder nicht.
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hab zwar wenig Ahnung von Recht und Paragrafenreiterei, aber das hier sind schon 2 extreme Vergleiche von 2 völlig unterschiedlichen Tathergängen. Jede einzelne kann schon eine Menge Diskussionsgrundlagen bieten, aber vergleichen lassen die sich nicht, wenn man ein bischen genauer überlegt. Sowas verliert sich dann in irgendeiner Propagandamasche. Was aber auch nicht heissen soll dass ich beide Entscheidungen für gut befinde, da hat jeder einzelne eine subjektive Meinung.
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Merkwürdige Angelegenheit das Ganze. Ist schon eine sehr merkwürdige Entscheidung, wobei diese - wie ich mir vorstellen kann - damit begründet wird, dass der Hells Angels Typ mehr Angst um sein Leben haben musste, als jemand der verprügelt wird. Sind halt alles Spekulationen..
Es ist, wie gesagt, merkwürdig, dennoch auf irgendeine Weise auch nachvollziehbar (werde hiermit wohl viel Zorn auf mich ziehen). Wobei ich damit die Tat von keinem der drei Leute schönreden will. (Schläger, Sven, Hells Angels Atze) War halt ein ganz anderes Gefahrenlevel.
Ein positives Ergebnis könnte sein, dass man jetzt hoffen kann, dass die Hells Angels nach so einem Urteil zu arrogant werden und es sich irgendwo richtig verkacken.. aber das ist alles nur Wunschglauben :/
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und da kommt man zur frage, was ist gerecht?
zum 2. fall finde ich es komisch, dass er ein messer dabei hatte, mehr als ein butterbrot darf man doch gar nicht mit sich rumschleppen oder?
könnte theoretisch das wegrennen auch als verwirrung gedeutet werden?
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ich finde mutmaßungen sind gerade notwendig, um sowas zu diskutieren. wann man die fälle ein bisschen umstellt kann auch der ein oder andere user - so er denn dazu wirklich gewillt ist - auch noch etwas für sich mitnehmen. so verkorkst ist das dt. rechtssystem ja nun wirklich nicht, dass man es durch denkverbote schützen muss :)
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CRZ hat absolut recht. Es ist teilweise schon aberwitzig wie diverse Medien die Pressemitteilung des BGH ausgewertet haben. Es gab offensichtlich seitens der Bandidos konkrete Morddrohungen. Und wenn sich die Polizisten in so einer Situation nicht zu erkennen geben (er hat ja nicht einfach das Feuer eröffnet), dann ist es aus der Sicht des Hells Angels ja geradezu naheliegend dass es ihm an den Kragen gehen soll und eine Rechtfertigung durch Putativnotwehr ist definitv vertretbar. Beim anderen Fall gibt es auch überhaupt nichts auszusetzen, wer bei einer Schlägerei ein Messer zieht, obwohl es objektiv nicht notwendig ist aufgrund körperlicher Überlegenheit der kann sich nicht auf Notwehr berufen und muss damit rechnen bestraft zu werden.
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schutzwesten haben auch schwachstellen (direkt unter der achsel)Zitat von plazmapowleverstehe nicht was der eine fall mit dem anderen zutun haben soll. würde mich aber eher interessieren, wieso der schuss durch die tür ne schutzweste mit tödlicher wirkung durchdringen kann.
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wurde vor zwei wochen von zwei typen zusammengehauen. haben auch mein portmonee geklaut, also kennen sie meine adresse.
wenn die jetzt bei mir auftauchen und ich seh sie durch den türspoin, darf ich sie also preventiv verprügeln, noch bevor sie etwas gesagt/getan haben ? wäre es unterlassene hilfeleistung, wenn mein mitbewohner mir beim verprügeln nicht hilft ? schließlich befinde ich mich in einer potentiellen gefahr.
was sagt die rechtsabteilung ?
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