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BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf

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    BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf

    ..unfassbar!

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,795678,00.html

    Er schoss durch seine geschlossene Haustür und traf einen SEK-Beamten tödlich: Für diese Tat verurteilte das Landgericht Koblenz einen Hells Angel zu neun Jahren Haft. Der BGH hob den Schuldspruch nun auf. Der Rocker habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt.

    Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rockers zu neun Jahren Haft wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten aufgehoben und den Mann freigesprochen. Der Hells Angel habe sich von Mitgliedern der rivalisierenden Bandidos bedroht gefühlt und in irrtümlicher Notwehr geschossen, teilte das Gericht mit.

    Bei dem tödlichen Zwischenfall hatte der Täter durch die geschlossene Tür seines Hauses im rheinland-pfälzischen Anhausen geschossen. "Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen", heißt es in der Mitteilung des BGH. Der Mann habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf "Verpisst euch!" und das Einschalten des Lichtes keine Reaktion erfolgte, habe der Mann geschossen. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtssprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der BGH (Az. 2 StR 375/11).
    Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen. Das sahen die BGH-Richter anders. Da der Angeklagte von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten.

    Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hatte im März 2010 gegen 6 Uhr Morgens versucht, die Haustür des Rockers bei einer Durchsuchungsaktion aufzubrechen. Der Schuss des Hells Angels war am Armausschnitt der Schutzweste eines 42-jährigen Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet.
    also als angehörige von dem getöteten polizisten würde ich mich jetzt schon ganz schön getrollt vorkommen.



    im vergleich dazu das hier:

    http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/messerstich-war-nicht-erforderlich-71540.html

    Drei Jahre und neun Monate muss der 30-jährige Student Sven G. ins Gefängnis, weil er einen Schläger mit einem Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt hat.

    Vorsitzender Richter Manfred Götzl erkannte zwar an, dass der Angeklagte am 14. März 2008 in Garching von dem 17-jährigen Mergim S. angegriffen worden war, aber: „Der Messerstich war zur Verteidigung nicht erforderlich!“
    Mergim S. und seine Freunde hatten zuvor in einem Jugendtreff Streit gesucht und zettelten nach ihrem Rauswurf neuen Zoff an. Sven G. und seine Freunde kamen von einer Feier und waren ebenfalls alkoholisiert, als es zu der verhängnisvollen Begegnung auf der Straße kam. Mergim schlug erst einen Freund von Sven G. nieder und ging dann auf diesen los.

    Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl. Doch Sven G. habe zu der Waffe gegriffen, „um seine Überlegenheit zu demonstrieren“. Es habe zwar eine Notwehr-Situation vorgelegen, so der Richter, aber: „Der wuchtige Stich in den Hals ging über das zulässige Maß weit hinaus.“

    Die Messerklinge verfehlte die Halsschlagader von Mergim S. nur um zwei Zentimeter. Götzl: „Der Geschädigte hätte genauso gut tot sein können.“ Heftige Kritik übte der Richter auch am Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Sven G. flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall des versuchten Totschlags aus. Grund: Mergim S. hatte die Auseinandersetzung provoziert
    trlololololo

    #2
    ich guck ab jetzt auch nicht mehr durch den türspion. schuss mit der pumpgun ist wohl die konsequentere und jetzt auch akzeptierte begrüßung!

    davon abgesehen, studenten sind doch schon lange feindbild im bildzeitunglesenden staate deutschland!

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      #3
      nen anderer richter hätte ihn nicht freigesprochen. ist doch normal, das jeder richter anders entscheidet, auch wenns traurig is

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        #4
        und jezz kommen die Jura-faqs wieder an und sagen "blabla ihr versteht das Recht einfach nicht, dass ist schon alles fair so wie es ist!" ...-.'

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          #5
          also falls ich mal jmd umbringen sollten, werde ich nun auch behaupten ich hätte morddrohungen erhalten und in notwehr gehandelt.
          man scheint ja recht easy freigesprochen zu werden.

          aber merks euch:
          wenn ihr irgendwo in der ubahn schläger bemerkt, die auf jmd einprügeln, dann haut lieber ab und sagt nichts.
          wenn ihr pech habt, dann landet ihr noch selbst im knast.

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            #6
            Wenn ich verprügelt werde habe ich wohl auch das Recht mich mit allen erdenklichen mitteln zu wehren. Dazu gehört auch ein Stich in den Hals, ob so etwas nötig ist oder nicht ist gar nicht die Aufgabe eines Richters er hat zu klären ob es Notwehr war oder nicht. Das solltest du CRZ als Jura experte doch genauso sehen. Auf jemanden zu schießen weil ich mich etwas bedroht fühle ist keine Notwehr. Richter haben ziemlich gefailt und sollten gefeuert werden.

            Und weil jemand anders mich angreift und ich mich wehre begehe ich auf einmal den versuchten Totschlag? Schön wie der Staat aus Täter Opfer macht. Geht einfach gar nicht klar. Ein Rechtsstaat sieht anders aus. Es gibt tage da wünsche ich mir es wäre wie in den USA. Da wäre der Täter 20 Jahre im Knast gewandert und der mit Notwehr freigesprochen worden.

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              #7
              Zitat von Stoke
              und jezz kommen die Jura-faqs wieder an und sagen "blabla ihr versteht das Recht einfach nicht, dass ist schon alles fair so wie es ist!" ...-.'
              Dazu muss man doch kein Jura-Fag sein. Es reicht, sich einfach mal in die Situation des Hell's-Angels-Typen hineinzuversetzen. Wenn er tatsächlich dachte, er wird grad umgebracht, mildert das ja wohl unweigerlich seine Schuld. Überhaupt ist seine Bandenzugehörigkeit hier doch gar nicht relevant... was, wenn der Überfallene ein Polizist gewesen wäre und kein Hell's Angel?

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                #8
                Zitat von Stephan Bodzin
                Zitat von Stoke
                und jezz kommen die Jura-faqs wieder an und sagen "blabla ihr versteht das Recht einfach nicht, dass ist schon alles fair so wie es ist!" ...-.'
                Dazu muss man doch kein Jura-Fag sein. Es reicht, sich einfach mal in die Situation des Hell's-Angels-Typen hineinzuversetzen. Wenn er tatsächlich dachte, er wird grad umgebracht, mildert das ja wohl unweigerlich seine Schuld. Überhaupt ist seine Bandenzugehörigkeit hier doch gar nicht relevant... was, wenn der Überfallene ein Polizist gewesen wäre und kein Hell's Angel?
                wieso müsste er solche angst haben erschossen zu werden, wenn er nicht in so einer bande wäre? oder hast du angst in deutschland die tür zu öffnen, wenn du n normaler bürger bist?..

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                  #9
                  natürlich kann man beide fälle nicht miteinander vergleichen und nicht jeder fall ist so wie diese beispiele.

                  aber recht hat auch eine vorbildsfunktion (lernt man hoffentlich auch in den ersten jura vorlesungen)

                  so und was lernt die gesellschaft aus den 2 fällen:

                  1. wenn irgendjemand versucht in mein haus einzudringen darf ich sofort mit einer waffe durch die tür schiessen. erst recht wenn ich hells angel bin. weil dann habe ich einen "freibrief" zum morden.

                  2. wenn ich angegriffen werde, dann mache ich lieber nichts und lasse mich tot oder ins koma prügeln.
                  als zuseher greif ich auch lieber nicht ein, um mich nicht auch noch strafbar zu machen.

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                    #10
                    Zitat von Stoke
                    Zitat von Stephan Bodzin
                    Zitat von Stoke
                    und jezz kommen die Jura-faqs wieder an und sagen "blabla ihr versteht das Recht einfach nicht, dass ist schon alles fair so wie es ist!" ...-.'
                    Dazu muss man doch kein Jura-Fag sein. Es reicht, sich einfach mal in die Situation des Hell's-Angels-Typen hineinzuversetzen. Wenn er tatsächlich dachte, er wird grad umgebracht, mildert das ja wohl unweigerlich seine Schuld. Überhaupt ist seine Bandenzugehörigkeit hier doch gar nicht relevant... was, wenn der Überfallene ein Polizist gewesen wäre und kein Hell's Angel?
                    wieso müsste er solche angst haben erschossen zu werden, wenn er nicht in so einer bande wäre? oder hast du angst in deutschland die tür zu öffnen, wenn du n normaler bürger bist?..
                    Er hat doch nicht einfach geschossen, weil er Hell's Angel war, sondern weil er davor konkrete Morddrohungen erhalten hat (was sicher nicht für die Mehrheit der Hell's Angels zutrifft). Ebenso hab ich vorausgesetzt, dass der Polizist zuvor eine konkrete Morddrohung erhalten hat. Aber darum soll's doch gar nicht gehen: Ich verstehe nicht, warum man einem Hell's Angel das Recht abspricht, Angst um sein Leben zu haben. Dürfen normale Bürger versehentlich Polizisten erschießen, aber bei Bandenmitgliedern ist es immer Absicht?

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                      #11
                      lol inwiefern wurde hier denn eine vorbildsfunktion ausgeübt?
                      (beim hells angel fall)

                      das vorbild soll also sein, dass man sofort zu schusswaffen greifen kann, wenn man sich bedroht fühlt?

                      natürlich gibt es eine direkte und eine indirekte vorbildsfunktion.
                      direkt hat der richter sicherlich klar gemacht, dass die handlung vom halls angel falsch war.

                      aber viel interessanter ist ja mmn die indirekte vorbildsfunktion.
                      jetzt weiß jeder hells angel und anderer schwerverbecher in deutschland, dass er zur schusswaffe greifen kann und dann doch wegen notwehr freigesprochen wird.

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                        #12
                        Zitat von CRZ-
                        /e2 Stoke: es verliert also jemand direkt seine Rechte, wenn er Mitglied einer gewaltbereiten Gruppierung ist, mithin auch das Recht sich zu wehren, wenn es um sein Leben geht?
                        also findest du es gerechtfertigt durch die Tür zu schießen und das Leben eines anderen zu riskieren um sein eigenes Leben zu schützen? Er hätte ja vllt auf Beinhöhe schießen können, aber nein, er hat jemanden mit Absicht schwer verletzen wollen... damit sprichst du einem anderen Rechte ab - und zwar dem opfer dieser Tat...

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                          #13
                          Kleines Experiment.

                          Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines 30-jährigen Studenten zu neun Jahren Haft wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten aufgehoben und den Mann freigesprochen. Sven G. habe sich, nachdem er zuvor vom Ex-Freund seiner neuen Partnerin Morddrohungen erhalten hatte, bedroht gefühlt und in irrtümlicher Notwehr geschossen, teilte das Gericht mit.
                          Drei Jahre und neun Monate muss ein Mitglied der Hell's Angels ins Gefängnis, weil es einen Schläger mit einem Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt hat. Vorsitzender Richter Manfred Götzl erkannte zwar an, dass der Angeklagte am 14. März 2008 in Garching von dem 17-jährigen Mergim S. angegriffen worden war, aber: „Der Messerstich war zur Verteidigung nicht erforderlich!“ Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre der Rocker dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl. Doch er habe zu der Waffe gegriffen, „um seine Überlegenheit zu demonstrieren“.

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                            #14
                            #15 macht keinen Unterschied zumindest für mich nicht.

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                              #15
                              es geht mir bei dem fall ja auch gar nicht um die notwehr.
                              die notwehr ist gut und das muss auch so bleiben in unserem rechtssystem

                              es geht mir hier einfach um die umstände.
                              wenn jetzt vor der tür wirklich ein badido gestanden hätte, der zuerst angefangen hätte zu schießen, dann wäre ich mit dem freispruch einverstanden gewesen.

                              hier stand allerdings die polizei vor der tür, die 1. als polizei erkenntlich ist und 2. idr auch immer "polizei" ruft, wenn sie in wohnungen eindringen.
                              der hells angel hätten wenigstens einen warnschuss abgeben müssen oder warten müssen, bis er wiirklich wusste ob es a) die polizei ist oder b) ein bandido


                              #15 macht für mich auch keinen unterschied!
                              ich würde den studenten dann trotzdem in den knast schicken und den hells angel freisprechen!

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