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Kino.to: GVU will Nutzer verfolgen und bestrafen

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    Kino.to: GVU will Nutzer verfolgen und bestrafen

    12.02.12: http://www.readmore.de/index.php?cont=forum/thread&threadid=92352&pagenum=6#4074343


    Die Abschaltung der berüchtigten Filme-Website Kino.to hat vergangene Woche hohe Wellen geschlagen. Der spektakuläre Coup scheint der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) jedoch nicht weit genug zu gehen - nach den Betreibern des Portals nimmt sie jetzt auch die Nutzer ins Visier.

    In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.

    Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
    Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
    Schadensersatz-Forderungen und Haftstrafen für Kino.to-Nutzer?

    Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

    Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.

    Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)
    Quelle: http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-will-Nutzer-verfolgen-und-bestrafen_49724949.html

    was meint die elite? bekommt die GVU das rechtlich durch?
    würde es der staat zulassen millionen von bürgern strafrechtlich verfolgen zu lassen? (kosten)

    hat kino.to überhaupt gespeichert welche IP welchen film geschaut hat?
    falls ja, würde das klicken des links beweisen, dass man sich den film auch auf dem jeweiligem hoster angeschaut hat, und somit vorübergehend eine "kopie" hatte,
    oder müssten dazu wenigstens die logs der jeweiligen hoster herhalten?

    Ich befürchte jedenfalls nichts, habe kino.to aber auch so gut wie nie benutzt.

    #2
    dann hat sich ja 90% deutschlands im alter zwischen ca. 14 und 39 strafbar gemacht.
    wird eh zu keiner massenanklage kommen.

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      #3
      Ich fände es gut, wenn sie wirklich JEDEM der sich da auch nur den kleinsten Schnippsel urheberrechtlich geschütztes Material angesehen hat, einen Brief mit Schadensersatzforderung schicken würden, anstatt sich zufällig ein paar Einzelne rauszupicken.

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        #4
        da wird imo nix kommen. ist imo jetz wieder die standertmaeßige panikmache. so wie jedes jahr wieder randomseuche_13 kommt (h5n1, h1n1, ehec, aids). habe da keine angst vor oder sonstwas. und wie du sagst: wenn du den link anclickst is ja nich bewiesen, dass du den film auch geguckt hast. bin mir also nich ganz sicher, wie da dann die beweislage wäre

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          #5
          hab da eh nie was geguckt, und durchsetzten wird sich sowas eh nicht...

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            #6
            Ob da logs existieren oder nicht, kann dir kein Mensch sagen.
            Dass da aber tatsächlich Nutzer ermittelt werden, ist beim derzeitigen Speicherverhalten eher unwahrscheinlich.

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              #7
              Nikolas in jedem thread in dem du was reinschreibst kommt nur müll bei rum oder? oh man

              @topic: werden keine massenklage durchbekommen

              Kommentar


                #8
                Wie soll man das verstehen? Die wollen mehrere MILLIONEN Klagen raushauen? Also bitte...

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                  #9
                  Zitat von aM^
                  Nikolas in jedem thread in dem du was reinschreibst kommt nur müll bei rum oder? oh man

                  @topic: werden keine massenklage durchbekommen
                  Ich meine ja, dass die damit nur durchkommen, wenn sie sich einzelne rauspicken! Das finde ich unfair, deswegen will ich, dass sie alle verklagen und dann niemandem etwas passiert :)

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                    #10
                    Zitat von Knut-Ole
                    dann hat sich ja 90% deutschlands im alter zwischen ca. 14 und 39 strafbar gemacht.
                    wird eh zu keiner massenanklage kommen.
                    this
                    + http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19848/0/Razzia-Ermittlungen-gegen-die-GVU
                    http://www.heise.de/newsticker/meldung/GVU-soll-Raubkopierer-gesponsert-haben-168523.html
                    ...

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                      #11
                      hihi, habs nie genutzt:)

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                        #12
                        Die Gvu kann doch eh nicht mehr angesteuert werden. Anonymous hat die seite doch lahmgelegt.

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                          #13
                          Zitat von untouchable
                          Die Gvu kann doch eh nicht mehr angesteuert werden. Anonymous hat die seite doch lahmgelegt.
                          Was hat die Erreichbarkeit der Internetseite denn mit der Verfolgung von Nutzern zu tun?

                          Kommentar


                            #14
                            Die Gvu ist ein Verein, wie können die direkt gegen die User denn vorgehen. In einem Rechtsstaat ist die Polizei die einzige Verfolgungsbehörde.

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                              #15
                              Halte das für rechtlich nicht haltbar. War die Nutzung des Streams überhaupt illegal?

                              Edit: Auch nicht benutzt.

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