12.02.12: http://www.readmore.de/index.php?cont=forum/thread&threadid=92352&pagenum=6#4074343
Quelle: http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-will-Nutzer-verfolgen-und-bestrafen_49724949.html
was meint die elite? bekommt die GVU das rechtlich durch?
würde es der staat zulassen millionen von bürgern strafrechtlich verfolgen zu lassen? (kosten)
hat kino.to überhaupt gespeichert welche IP welchen film geschaut hat?
falls ja, würde das klicken des links beweisen, dass man sich den film auch auf dem jeweiligem hoster angeschaut hat, und somit vorübergehend eine "kopie" hatte,
oder müssten dazu wenigstens die logs der jeweiligen hoster herhalten?
Ich befürchte jedenfalls nichts, habe kino.to aber auch so gut wie nie benutzt.
Die Abschaltung der berüchtigten Filme-Website Kino.to hat vergangene Woche hohe Wellen geschlagen. Der spektakuläre Coup scheint der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) jedoch nicht weit genug zu gehen - nach den Betreibern des Portals nimmt sie jetzt auch die Nutzer ins Visier.
In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.
Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
Schadensersatz-Forderungen und Haftstrafen für Kino.to-Nutzer?
Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."
Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.
Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)
In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.
Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
Schadensersatz-Forderungen und Haftstrafen für Kino.to-Nutzer?
Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."
Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.
Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)
was meint die elite? bekommt die GVU das rechtlich durch?
würde es der staat zulassen millionen von bürgern strafrechtlich verfolgen zu lassen? (kosten)
hat kino.to überhaupt gespeichert welche IP welchen film geschaut hat?
falls ja, würde das klicken des links beweisen, dass man sich den film auch auf dem jeweiligem hoster angeschaut hat, und somit vorübergehend eine "kopie" hatte,
oder müssten dazu wenigstens die logs der jeweiligen hoster herhalten?
Ich befürchte jedenfalls nichts, habe kino.to aber auch so gut wie nie benutzt.
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