11.03.2011, 17:30 - Rapidshare: Filehoster ist für Raubkopien haftbar
Wie jetzt das Hamburger Landgericht entschied, ist der Filehoster Rapidshare dazu verpflichtet, für seine User zu haften, wenn diese durch ihr Nutzungsverhalten Urheberrechte verletzen.
Laden Nutzer über Rapidshare urheberrechtlich geschützte Inhalte wie beispielsweise Computerspiele oder Filme hoch oder herunter, so muss Rapidshare dafür gerade stehen. Zu diesem Entschluss kam jetzt das Hamburger Landgericht. Als Grund für diese Entscheidung nannte das Gericht, dass Rapidshare keine ernsthaften Bestrebungen unternommen hätte, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern oder einzudämmen.
So hätte Rapidshare beispielsweise wirksame Wortfilter einbauen müssen, um den Tausch von Raubkopien zu verhindern. Bereits in der Vergangenheit wurde Rapidshare unter anderem vom Spiele-Publisher Atari wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, ging allerdings als Sieger aus den Verfahren hervor. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf Rapidshare könne nicht für Vergehen seiner Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden.
Rapidshare - Keine Webseite für Raubkopierer?
Die Hosting-Plattform Rapidshare war 2004 die erste ihrer Art und sollte dem legalen Datenaustausch dienen. In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Seite aber auch zu einer Hochburg für Raubkopien.
Die Betreiber meinen, es sei technisch aufgrund der riesigen Menge an gespeicherten Daten kaum möglich, die Dateien herauszufiltern, die für Urheberrechtsverletzungen relevant seien und betonen immer wieder, dass Rapidshare keine Webseite für Raubkopien wäre. So verklagte Rapidshare beispielsweise auch jüngst die Marktforschungsagentur MarkMonitor wegen übler Nachrede, als sie den Filehoster als Raubkopierer-Seite bezeichnete. Da kratzt die verlorene Klage jetzt natürlich doppelt am gewünschten Saubermann-Image. (ama)
Wie jetzt das Hamburger Landgericht entschied, ist der Filehoster Rapidshare dazu verpflichtet, für seine User zu haften, wenn diese durch ihr Nutzungsverhalten Urheberrechte verletzen.
Laden Nutzer über Rapidshare urheberrechtlich geschützte Inhalte wie beispielsweise Computerspiele oder Filme hoch oder herunter, so muss Rapidshare dafür gerade stehen. Zu diesem Entschluss kam jetzt das Hamburger Landgericht. Als Grund für diese Entscheidung nannte das Gericht, dass Rapidshare keine ernsthaften Bestrebungen unternommen hätte, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern oder einzudämmen.
So hätte Rapidshare beispielsweise wirksame Wortfilter einbauen müssen, um den Tausch von Raubkopien zu verhindern. Bereits in der Vergangenheit wurde Rapidshare unter anderem vom Spiele-Publisher Atari wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, ging allerdings als Sieger aus den Verfahren hervor. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf Rapidshare könne nicht für Vergehen seiner Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden.
Rapidshare - Keine Webseite für Raubkopierer?
Die Hosting-Plattform Rapidshare war 2004 die erste ihrer Art und sollte dem legalen Datenaustausch dienen. In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Seite aber auch zu einer Hochburg für Raubkopien.
Die Betreiber meinen, es sei technisch aufgrund der riesigen Menge an gespeicherten Daten kaum möglich, die Dateien herauszufiltern, die für Urheberrechtsverletzungen relevant seien und betonen immer wieder, dass Rapidshare keine Webseite für Raubkopien wäre. So verklagte Rapidshare beispielsweise auch jüngst die Marktforschungsagentur MarkMonitor wegen übler Nachrede, als sie den Filehoster als Raubkopierer-Seite bezeichnete. Da kratzt die verlorene Klage jetzt natürlich doppelt am gewünschten Saubermann-Image. (ama)
was meint rm? ist dies das endgültige aus für den größten filehoster oder klärt das RS ein weiteres mal?
Kommentar