Zitat von hoppla
Zum Punkt der Friedenspflicht: Sie habe nicht geherrscht.
Zum Punkt der Altersdiskriminierung: Diese sei sachlich gerechtfertigt.
Zum Punkt der Verhältnismäßigkeit: Das sieht die Kammer, aber die Abwägung zwischen Grundrecht und Schädigung geht Richtung Streik.
Zum Punkt der Altersdiskriminierung: Diese sei sachlich gerechtfertigt.
Zum Punkt der Verhältnismäßigkeit: Das sieht die Kammer, aber die Abwägung zwischen Grundrecht und Schädigung geht Richtung Streik.
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