Zitat von DerKiLLa
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Ich wollte nur damit sagen, dass nicht Hausrecht > all gilt.Zitat von Hanni Beitrag anzeigensollen sie halt klagen, wird eh nicht passieren, von daher egal
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Wieso muss man Leute reinlassen? Das ist ist halt Quatsch. Kannst ja einfach den Zutritt verwehren und gut ist. Musst ja nicht sagen, warum.Zitat von DerKiLLa Beitrag anzeigenIch wollte nur damit sagen, dass nicht Hausrecht > all gilt.
Eindeutige Rechtslage – das Hausrecht greift
“Hier ist die Rechtslage ganz eindeutig”, erklärt Rechtsanwalt Rudolf Ratzel gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Jeder Geschäftsinhaber kann aufgrund des Hausrechts bestimmen, wer seinen Laden betritt. Wenn er jegliches Risiko ausschließen will, ist es absolut zulässig, wenn er den Zutritt verweigert, trotz eines Attests.” Von einer rechtlichen Grauzone sei nicht die Rede. Vor allem da bekannt sei, dass sich auch die ausgestellten Attesten in Grauzonen befinden können, erklärt Ratzel.
Der Händler müsse sich nicht auf ein Attest verlassen, vor allem wenn die Unsicherheit bestehe, das Geschäft wieder schließen zu müssen. “Ich persönlich würde mich auf so ein Attest auch nicht verlassen. Es kursieren im Internet Angebote von einigen Ärzten, die Atteste anbieten, ohne jegliche körperliche Untersuchungen.” Auch Anzeigen gegen das Unternehmen aufgrund des Ladenverweises zu stellen, sehe der Experte als “sinn- und zwecklos”. Im Zweifelsfall könnten sich Händler mithilfe der Polizei gegen Maskenverweigerer wehren.
Ausnahme: behinderte, die anerkannt sind. Die würden dadurch diskriminiert werden. Aber wer soll das wissen, wenn man einfach nicht bedient? Kann mich ja keiner zwingen, den Laden zu öffnen.Zuletzt geändert von Das_Bier; 18.11.2020, 14:43.
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https://www.youtube.com/watch?v=ygMNb1qK_oA
habe das Video angeklickt, um ein down-vote zu geben, ohne es zu hören, kam aber nicht drum herum, ein paar Kommentare zu lesen.. W T F
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Hat der Verfasser einen Bruder?
Einer allein kann gar nicht so blöd sein.
Wenn ich sowas schon lese könnte ich kotzen...Das war mein innerer Reichsparteitag.
Ich bin dann 2 Stunden ohne Maske durch den IKEA.
Das wollte ich euch allen mitteilen und Mut machen
echt erschreckend...Zitat von Hubschrauber Beitrag anzeigenhttps://www.youtube.com/watch?v=ygMNb1qK_oA
habe das Video angeklickt, um ein down-vote zu geben, ohne es zu hören, kam aber nicht drum herum, ein paar Kommentare zu lesen.. W T FZuletzt geändert von d-Lame; 18.11.2020, 15:12.
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Du widersprichst dir doch selber? Nur weil keiner klagt, heißt es ja nicht, dass du im Recht bist.Zitat von Das_Bier Beitrag anzeigenWieso muss man Leute reinlassen? Das ist ist halt Quatsch. Kannst ja einfach den Zutritt verwehren und gut ist. Musst ja nicht sagen, warum.
[...]
Ausnahme: behinderte, die anerkannt sind. Die würden dadurch diskriminiert werden. Aber wer soll das wissen, wenn man einfach nicht bedient? Kann mich ja keiner zwingen, den Laden zu öffnen.
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big oof, was sind das für kommentare, furchtbar.Zitat von Hubschrauber Beitrag anzeigenhttps://www.youtube.com/watch?v=ygMNb1qK_oA
habe das Video angeklickt, um ein down-vote zu geben, ohne es zu hören, kam aber nicht drum herum, ein paar Kommentare zu lesen.. W T F
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Ich denke im Zweifel müssten hier eben Gerichte entscheiden.Zitat von DerKiLLa Beitrag anzeigenDu widersprichst dir doch selber? Nur weil keiner klagt, heißt es ja nicht, dass du im Recht bist.
Täte mir ja Leid als Geschäftsinhaber, wenn ich jemanden mit einer nachgewiesenen Krankheit und daraus resultierender Unmöglichkeit zum Tragen einer Maske abweisen müsste. Aber ich habe als Chef eben auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber meinen Angestellten.
Es gibt hier kein "So ist es und nicht anders", sondern das sind alles Einzelfälle, die im Zweifel nur durch ein Gericht entschieden werden können.
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Gast
Könnte ich nicht, als jemand der keine Maske tragen kann, einfach eins von diesen Plastikvisieren vors Gesicht hängen?
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bin jetzt kein Jurist, aber gibt's nicht ohnehin das Hausrecht, auf Grundlage dessen ein Geschäftsbesitzer den Zutritt verwehren kann?Zitat von bumbumquietsch Beitrag anzeigen
Ich denke im Zweifel müssten hier eben Gerichte entscheiden.
Täte mir ja Leid als Geschäftsinhaber, wenn ich jemanden mit einer nachgewiesenen Krankheit und daraus resultierender Unmöglichkeit zum Tragen einer Maske abweisen müsste. Aber ich habe als Chef eben auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber meinen Angestellten.
Es gibt hier kein "So ist es und nicht anders", sondern das sind alles Einzelfälle, die im Zweifel nur durch ein Gericht entschieden werden können.
/e: da oben steht's ja vom Bier - Hausrecht
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Wie oben schon gesagt wurde, darf man in Deutschland niemanden auf Grund einer Behinderung schlechter behandeln (diskriminieren). Ein Zutrittsverbot wäre eine solche Diskriminierung. Ob eine Krankheit und das Nicht-Tragen einer Maske auf Grund dessen auch darunter fiele, müssten Gerichte klären.Zitat von ramses Beitrag anzeigen
bin jetzt kein Jurist, aber gibt's nicht ohnehin das Hausrecht, auf Grundlage dessen ein Geschäftsbesitzer den Zutritt verwehren kann?
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Ja, das wurde ja auch schon gesagt.Zitat von ramses Beitrag anzeigenja gut, und bis das letztinstanzlich geklärt ist hat der Kunde keinen Zutritt - oder? Insofern kann der Besitzer in der Praxis sich darauf berufen und wartet dann ab.
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Natürlich mit dem Risiko, eine Strafe zahlen zu müssen, falls es so entschieden wird.Zitat von ramses Beitrag anzeigenja gut, und bis das letztinstanzlich geklärt ist hat der Kunde keinen Zutritt - oder?
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