ist mir zu sehr niveaulimbo und offtopic im corona-fred, habe dir daher dmed buffy
mMn regelt § 16 IFSG die Möglichkeit einer Anordnung von Tests. Davon müsste aber kein Gebrauch gemacht werden, wenn ne verordnete Quarantäne für alle in Frage kommenden Personen den selben Effekt erzielt. Das wird abgewogen worden sein.
mMn regelt § 16 IFSG die Möglichkeit einer Anordnung von Tests. Davon müsste aber kein Gebrauch gemacht werden, wenn ne verordnete Quarantäne für alle in Frage kommenden Personen den selben Effekt erzielt. Das wird abgewogen worden sein.
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