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Die Landesmedienanstalten gehen gegen Streamer vor

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    Die Landesmedienanstalten gehen gegen Streamer vor

    Wer in Deutschland regelmäßig ein Liveprogramm für mehr als 500 Personen anbietet, braucht laut Rundunkstaatsvertrag eine Zulassung als Rundfunkangebot. Das will die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten anhand des Let's-Play-Kanals PietSmietTV auf Twitch demonstrieren. Sie plant die Untersagung des Betriebs, wenn bis Ende April kein Zulassungsantrag vorliegen sollte.
    https://www.wired.de/collection/life/landesmedienanstalten-pietsmiet-zak-rundfunkzulassung-rundfunkstaatsvertrag


    rip Deutsche Streamerlandschaft ?
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