Zitat von Jude Lawl
Zitat von Markus Babbel
Mitarbeiter hat sich zu der Tat bekannt:
http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/556527/artikel_hoffenheim-entschuldigt-sich-bei-bvb-fans.html
Auch nett wie sich der Typ bei 9Sekunden die Ohren zuhalten muss, weil es so laut/schrill ist, obwohl er 2Blöcke entfernt ist - will gar nicht wissen wie das im Gästeblock war
http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/556527/artikel_hoffenheim-entschuldigt-sich-bei-bvb-fans.html
Zitat von JohnBello
das einzige was lächerlich ist, ist die aufregung über die hoppenheimer aktion zu verurteilen.
es ist nicht nur eine frechheit, es ist wie angegeben körperverletzung und vorallem eine regelwiedrigkeit.
das video zeigts zwar glaub ich vor anpfiff, aber ich gehe stark davon aus das das auch während des spiels der fall war.
es ist nicht nur eine frechheit, es ist wie angegeben körperverletzung und vorallem eine regelwiedrigkeit.
Spoiler:
§ 9
Stadionbeschallung und Anzeige-/Videotafel
Der Einsatz von Beschallungsanlagen ist zur Information und Unterhaltung der
Stadionbesucher sowie zur Vermittlung von Werbebotschaften gestattet.
Der Einsatz dieser Medien hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des
Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht
gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber
der Gastmannschaft, deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet. Werden
über diese Medien Werbebotschaften vermittelt, so ist vom Veranstalter
sicherzustellen,
dass diese dem Ansehen des Fußballsports nicht schaden.
Die Stadionbeschallung darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause
uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden
Spiels darf sie ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher
spielbezogener Informationen für die Stadionbesucher, z. B. Ein- und Auswechslungen,
genutzt werden. Ausgenommen davon sind Spielunterbrechungen
nach Torerfolgen, bei welchen auch kurze Unterhaltungselemente,
z. B.
Musikeinspielungen,
möglich sind.
Stadionbeschallung und Anzeige-/Videotafel
Der Einsatz von Beschallungsanlagen ist zur Information und Unterhaltung der
Stadionbesucher sowie zur Vermittlung von Werbebotschaften gestattet.
Der Einsatz dieser Medien hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des
Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht
gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber
der Gastmannschaft, deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet. Werden
über diese Medien Werbebotschaften vermittelt, so ist vom Veranstalter
sicherzustellen,
dass diese dem Ansehen des Fußballsports nicht schaden.
Die Stadionbeschallung darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause
uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden
Spiels darf sie ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher
spielbezogener Informationen für die Stadionbesucher, z. B. Ein- und Auswechslungen,
genutzt werden. Ausgenommen davon sind Spielunterbrechungen
nach Torerfolgen, bei welchen auch kurze Unterhaltungselemente,
z. B.
Musikeinspielungen,
möglich sind.
das video zeigts zwar glaub ich vor anpfiff, aber ich gehe stark davon aus das das auch während des spiels der fall war.
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