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ablöse zahlen in der kreisklasse?

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    ablöse zahlen in der kreisklasse?

    hi!

    aus aktuellem anlass möchte ich hier mal ne frage stellen.
    evtl kennt sich jmd damit aus.

    ich möchte innerhalb der kreisklasse den verein zur winterpause wechseln.
    ich wechsle zu einem verein, in dem ich von meinen 5. lebensjahr an, bishin zu meinem 12. lebensjahr fussball gespielt habe.

    jetzt redet jmd aus meinem derzeitigen verein auf mich ein und sagt, der neue verein muss ablöse zahlen.

    das gilt jedoch nicht, wenn ich in den verein wechsle, der mich ausgebildet hat.

    den derzeitign verein "gehöre" ich seit meinem 16. lebensjahr an. gilt er somit auch als ausbildender verein oder gibts da ne altersobergrenze?

    ich pers. bin der meinung, dass der neue verein nix zahlen muss, weil ich das fussballspielen nunmal dort erlernt habe.

    was ist nun richtig?

    #2
    normal gibt es in der kreisliga keine verträge und deswegen fliessen auch keine ablösesummen...

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      #3
      du bist auf jeden fall hier richtig bei all den experten!
      keyC und konsorten werden deine frage ehest möglich mit der einzig gültigen wahrheit beantworten.

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        #4
        bei unserem verband is das dem hörensagen nach zumindest so, dass in der winterpause die ablösesumme frei verhandelbar ist, d.h. dass es dafür vom verband keine fixierten beträge gibt. an deiner stelle würde ich da einfach mal bei eurem verband anrufen bzw. online in den regularien lesen (das müsste möglich sein)

        //an yager: natürlich fließen auch ohne verträge ablösesummen.

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          #5
          bitte... kreisklasse
          haste überhuapt nen vertrag?
          wenn ja schau da doch mal rein wies geregelt ist

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            #6
            welcher fussballverband?

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              #7
              yager postete
              normal gibt es in der kreisliga keine verträge und deswegen fliessen auch keine ablösesummen...
              wiso sollte es in der kreisliga keine verträge geben? also bei uns gibts verträge in der kreisliga und auch bereits im jugendberich muss man bei einem wechsel ablöse zahlen. nennt sich dann aber ausbildungsentschädigung

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                #8
                TFV (thüringen)

                man braucht keinen vertrag, bei spielerwechseln während der saison wird selbst unterklassig geld bezahlt.

                ich such auch shcon die ganze zeit auf deren seite nach infos. stell mich da nur etwas an...

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                  #9
                  Soweit ich weiß, darfst du den Verein in der Winterpause nur wechseln, wenn dein aktueller Verein dem Wechsel zustimmt. Auch in der Kreisklasse.
                  Im Sommer liegt die Wahl dann alleine bei dir, so lange du nicht vertraglich gebunden bist.

                  Natürlich gibt es aber immer Mittel und Wege dem Verein, von dem du weg willst, schmerzhafte Schäden zuzufügen. Eigentore, Geldstrafen provozieren etc.

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                    #10
                    Ähm, eine Ablösesumme kann es unabhängig von einem Vertrag geben, dass hat nicht unbedingt etwas miteinander zu tun ...

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                      #11
                      haha so lächerlich :D
                      verträge in der kreisklasse

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                        #12
                        chill0r postete
                        yager postete
                        normal gibt es in der kreisliga keine verträge und deswegen fliessen auch keine ablösesummen...
                        wiso sollte es in der kreisliga keine verträge geben? also bei uns gibts verträge in der kreisliga und auch bereits im jugendberich muss man bei einem wechsel ablöse zahlen. nennt sich dann aber ausbildungsentschädigung
                        this

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                          #13
                          So wie ich das damals mit bekommen hab, geht es weniger um eine "Ablöse" sondern eher darum ob und wie lange du gesperrt wirst bei einem Wechsel.

                          Es gibt eine bestimmte Frist wo du eine Freigabe erhälst und ohne Sperre wechseln kannst, es gibt aber auch den Fall, dass du für 6 Monate gesperrt wirst.

                          So zumindest kenne ich es noch.

                          Hier noch eine Erklärung dazu:
                          Spoiler: 
                          Wechselperiode I (Abmeldung bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08.)

                          a) Wie bisher muss der Spieler sich bis zum 30.06. bei seinem Verein per Einschreiben abmelden. Gehen die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen in der Zeit vom 1.07. bis zum 31.08. bei der Passabteilung ein, wird bei erteilter Freigabe die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.

                          Hat der Spieler die Abmeldung fristgerecht bis zum 30.06. vorgenommen und die Unterlagen auf Erteilung einer Spielberechtigung gehen in der Zeit nach dem 31.08. bei der Passabteilung ein, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele trotz Zustimmung zum 1.01. des folgenden Jahres bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.



                          b) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 01.11. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel. Gehen die Unterlagen nach dem 31.08. ein, wird bei Nichtzustimmung die Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.

                          Wechselperiode II (Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07. und dem 31.12. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.)

                          a) Erfolgt die Abmeldung des Spielers in der Zeit vom 1.07. bis 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen in der Zeit vom 1.01. bis zum 31.01. bei der Passabteilung ein, wird bei Zustimmung zum Vereinswechsel die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.

                          Auch hier hat ein verspätetes Einreichen der Unterlagen erhebliche Folgen. Erfolgt die Abmeldung des Spielers fristgerecht bis zum 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen nach dem 31.01. bei der Passabteilung ein, wird selbst bei vorliegender Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst zum 1.07. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.



                          b) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler in jedem Fall eine Spielberechtigung für Pflichtspiele mit Ablauf von 6 Monaten nach dem letzten Spiel.

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                            #14
                            alter 25 richtig bzw bist du seniorenspieler?

                            die ablöse in der jugend nenn man ausbildungsentschädigung und kann ab dem 2ten jahr d-jugend anfallen. liegt dran wie die vereine sich einigen.

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                              #15
                              beruf dich einfach auf artikel 17 der fifa-transferregelung :D

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