Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

[Rechtsfrage] - Wohnungstür per Schlüsseldienst vom Vermieter geöffnet - [Wegen der Heizung]

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    [Rechtsfrage] - Wohnungstür per Schlüsseldienst vom Vermieter geöffnet - [Wegen der Heizung]

    Es geht darum, dass bei meinem Bruder im Haus die Heizung defekt war, länger als eine Woche schon.
    In dem Haus wohnen noch zwei weitere Parteien.
    Das kuriose:
    Gestern hat dann der Vermieter die Wohnungstür von meinem Bruder per Notdienst "öffnen" lassen um die Heizung reparieren zu lassen.
    In seiner Wohnung steht die Heizung für das Haus.
    Mein Bruder ist über Weihnachten außer Haus, jetzt auch noch, das Öffnen fand ohne seine Einverständnis statt.

    Nachricht vom Vermieter an ihn war dann noch folgende:

    "Öffnung der Tür durch Schlüsseldienst ist abgeschlossen.
    Heizung läuft wieder.
    Neue Wohnungschlüssel kann er sich beim Vermieter abholen"


    Nun meine Frage, durfte der Vermieter das?

    #2
    Was ist das denn für eine Bruchbude in der die Heizung für das Haus in einer der Wohnungen ist?

    Und klar darf der Vermieter im Ernstfall die Wohnungstür öffnen lassen, das dürfte ja bei einer nicht funktionierenden Heizung zutreffen. Ziemlich Strange, dass die Heizung in der Wohnung ist.

    Und es wurden ja scheinbar nur die Schlösser getauscht, wo ist da das Problem, dein Bruder hat bestimmt auch Bock auf einer funktionierende Heizung wenn er mal wieder auftaucht, der Vermieter kann ja auch nicht ewig warten, sondern muss den Kram reparieren lassen?

    Kommentar


      #3
      Zitat von eylien
      Was ist das denn für eine Bruchbude in der die Heizung für das Haus in einer der Wohnungen ist?

      Und klar darf der Vermieter im Ernstfall die Wohnungstür öffnen lassen, das dürfte ja bei einer nicht funktionierenden Heizung zutreffen. Ziemlich Strange, dass die Heizung in der Wohnung ist.

      Und es wurden ja scheinbar nur die Schlösser getauscht, wo ist da das Problem, dein Bruder hat bestimmt auch Bock auf einer funktionierende Heizung wenn er mal wieder auftaucht, der Vermieter kann ja auch nicht ewig warten, sondern muss den Kram reparieren lassen?
      - Die Heizung war in diesem Jahr schon 5 mal defekt - Vermieter war jedoch zu geizig um Bauteile austauschen zu lassen
      - Die Heizung war vor der Öffnung wieder seit einer Woche defekt

      Das Problem liegt bei ihm darin, dass einfach ohne sein Einverständnis/Information die Wohnungstür "geöffnet" wurde und der Vermieter + fremde Handwerker in seiner Wohnung waren.
      Er ist gerade einige 100 Kilometer von seiner Wohnung weg.

      Kommentar


        #4
        In Notfällen kann der Vermieter im Wege der Selbsthilfe nach §229 BGB die Tür öffnen. Die Frage ist, ob hier nicht nach §230 BGB die Grenzen überschritten waren und es wirklich erforderlich war. Wenn also der Vermieter durch ein paar Telefonate das Problem hätte klären können, dann wäre sein Handeln unzulässig gewesen mit allen Folgen (Sonderkündiigungsrecht, SE-Pflicht, Hausfriedensbruch etc.)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Mario Götze
          Es geht darum, dass bei meinem Bruder im Haus die Heizung defekt war, länger als eine Woche schon.
          In dem Haus wohnen noch zwei weitere Parteien.
          Das kuriose:
          Gestern hat dann der Vermieter die Wohnungstür von meinem Bruder per Notdienst "öffnen" lassen um die Heizung reparieren zu lassen.
          In seiner Wohnung steht die Heizung für das Haus.
          Mein Bruder ist über Weihnachten außer Haus, jetzt auch noch, das Öffnen fand ohne seine Einverständnis statt.

          Nachricht vom Vermieter an ihn war dann noch folgende:

          "Öffnung der Tür durch Schlüsseldienst ist abgeschlossen.
          Heizung läuft wieder.
          Neue Wohnungschlüssel kann er sich beim Vermieter abholen"


          Nun meine Frage, durfte der Vermieter das?
          Heißt, wenn die Heizung wieder ausfällt und dein Bruder länger nicht daheim ist, sollen die anderen 2 Parteien erfrieren weil dein Bruder den Vermieter nicht reinlassen will?

          Kaum assozial von euch. Willkommen in Deutschland, schön auf sich selbst schauen und ordentlich mimimi bei jeder Kleinigkeit...

          Kommentar


            #6
            Zitat von cerp
            Zitat von Mario Götze
            Es geht darum, dass bei meinem Bruder im Haus die Heizung defekt war, länger als eine Woche schon.
            In dem Haus wohnen noch zwei weitere Parteien.
            Das kuriose:
            Gestern hat dann der Vermieter die Wohnungstür von meinem Bruder per Notdienst "öffnen" lassen um die Heizung reparieren zu lassen.
            In seiner Wohnung steht die Heizung für das Haus.
            Mein Bruder ist über Weihnachten außer Haus, jetzt auch noch, das Öffnen fand ohne seine Einverständnis statt.

            Nachricht vom Vermieter an ihn war dann noch folgende:

            "Öffnung der Tür durch Schlüsseldienst ist abgeschlossen.
            Heizung läuft wieder.
            Neue Wohnungschlüssel kann er sich beim Vermieter abholen"


            Nun meine Frage, durfte der Vermieter das?
            Heißt, wenn die Heizung wieder ausfällt und dein Bruder länger nicht daheim ist, sollen die anderen 2 Parteien erfrieren weil dein Bruder den Vermieter nicht reinlassen will?

            Kaum assozial von euch. Willkommen in Deutschland, schön auf sich selbst schauen und ordentlich mimimi bei jeder Kleinigkeit...
            naja, der vermieter hätte ja auch einfach kurz vorher anrufen können o.Ä.

            Kommentar

            Lädt...
            X