Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jura: Geld aus Versehen an falschen Überwiesen.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jura: Geld aus Versehen an falschen Überwiesen.

    Hi an die Readmore Juraexperten hier,

    Ich weiß, dass es einige von denen hier gibt. Also stelle ich meine Frage mal hier.

    Meine Mutter hat eine nicht unerhebliche Summe an eine falsche Person überwiesen. Das ist wohl erst nach zwei Wochen aufgefallenö. Dann hat Sie die Bank beauftragt die Kontaktdaten der Empfänger einzuholen. Diese weigern sich jedoch das Geld zurück zu zahlen.
    Wie ist rechtliche Bewertung dieser Situation und welche Schritte sollte man unternehmen?

    #2
    Zitat von avalanche
    Hi an die Readmore Juraexperten hier,

    Ich weiß, dass es einige von denen hier gibt. Also stelle ich meine Frage mal hier.

    Meine Mutter hat eine nicht unerhebliche Summe an eine falsche Person überwiesen. Das ist wohl erst nach zwei Wochen aufgefallenö. Dann hat Sie die Bank beauftragt die Kontaktdaten der Empfänger einzuholen. Diese weigern sich jedoch das Geld zurück zu zahlen.
    Wie ist rechtliche Bewertung dieser Situation und welche Schritte sollte man unternehmen?
    Wenn das Geld bereits einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Die Bank hat keinen Zugriff mehr auf den Betrag. In einem solchen Fall müssen Sie bei Ihrer Bank eine Rücküberweisung anfragen. Diese kontaktiert die andere Bank, und die Bank des falschen Empfängers wendet sich an ihren Kunden. Es gibt keine Garantie, dass das funktioniert. Erstatten muss Ihre Bank Ihnen das Geld nicht.

    Banken dürfen für den Rückholservice Gebühren verlangen. Falls nur eine geringe Summe an den falschen Empfänger gegangen ist, lohnt sich der Aufwand eher nicht.
    andere Infos
    https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/ueberweisung-zurueckholen

    Kommentar


      #3
      Da sie sich weigern hilft wohl nur Anzeige erstatten. Laut dem Link von Slave muss die Bank ja die Daten vom falschen Empfänger rausrücken.

      Kommentar


        #4
        Gegen die Bank hast du keine Ansprüche aber natürlich hast du einen Herausgabeanspruch gegenüber der Person die das Geld erhalten hat. Stichwort: ungerechtfertigter Bereicherung.

        Auf eine Entreicherung kann, meiner Meinung nach, die Gegenpartei vor Gericht nicht hoffen und damit der Anspruch nicht untergehen. Gerade bei größeren Geldbeträgen fällt dieses auf, weiter gilt der Grundsatz: "Geld hat man zu haben".
        Auf jeden Fall beim Empfänger den Herausgabeanspruch geltend machen (§812 BGB), was ihr scheinbar schon getan habt. Sonst gibt's nur noch den Gang zum Anwalt.

        Kommentar


          #5
          Gab dazu vor langer Zeit mal ein Gerichtsfall, Frau überweist Geld aus Versehen an Hartz4lerin, die verprasst das Geld in 1 Woche für Klamotten etc.

          Ist leider auf einen Teil des Geldes liegen geblieben aber musste alles soweit möglich zurückgeben ^^

          Kommentar


            #6
            Gibt auch genug Urteile in denen die Entreicherung nicht gegriffen hat.

            Kommentar

            Lädt...
            X