Zitat von Gorkinho
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Keine Ankündigung bisher.
Urlaub gekürzt nach Arbeitsunfall
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Es ist nicht dreist solange zu fehlen, eher in Verbindung mit dem kompletten Urlaubsanspruch...Zitat von dimitrijjer ist wegen einem arbeitsunfall arbeitsunfähig, das ist nicht larifari fehlen nur weil man keine lust hat zu arbeiten :DZitat von GorkinhoSchon dreist solange zu fehlen und dann noch den kompletten Urlaub für 4 Monate zu verlangen. Hätte allein dadurch schon ein schlechtes Gewissen.
Ich hätte nach solanger Zeit einfach kein Bock nur zuhause zu hocken. Und die "Arbeitsunfälle" und arbeitsbegeisterung in den Fällen kennen wir alle.
Und bei Arbeitsunfällen erhält man auch die beste Behandlung, ich finde, dass man sich da nicht anstellen sollte
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Das stimmt so nicht:Zitat von usfolmler verfällt aber nach dem 31.3 automatisch, oder? egal ob man krank war oder nicht.
Spoiler:Verfällt der Urlaub bei langer Krankheit?
Fehlt ein Arbeitnehmer monatelang wegen Krankheit, wirkt sich dies zunächst nicht negativ auf seinen Urlaubsanspruch aus, denn dieser entsteht unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Auch wenn ein Arbeitnehmer also das ganze Jahr krank war, kann er zunächst nach dem Ende seiner Arbeitsunfähigkeit den gesamten Vorjahresurlaub beanspruchen. Dieser „Resturlaub“ verfällt allerdings spätestens 15 Monate nach Ablauf des Arbeitsjahres, in dem er erworben wurde.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist seit Januar 2015 krank. Am 1. April 2016 nimmt er die Arbeit wieder auf. Für 2015 hat er den vollen Urlaubsanspruch. Dieser Urlaub aus 2015 verfällt (wie der Urlaub aus 2016) am 31. Dezember 2016. Besteht ein Übertragungsgrund, verfällt der Anspruch aus 2015 allerdings ebenfalls erst am 31. März 2017. Dies wäre der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch das ganze Jahr 2016 durchgehend arbeitsunfähig ist.
https://www.afa-anwalt.de/muss-ich-meinen-resturlaub-bis-31-maerz-nehmen/
Es steht also noch der Resturlaub 2016 + Jahresurlaub 2017 zu (zumindest in Höhe des gesetzl. Mindesturlaubs)
/wurde aber weiter oben schonmal verlinkt
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Das ist übrigens auch nicht unbedingt wahr. Manchmal ist es so, oftmals aber einfach nicht. Und du weißt doch gar nicht, was war? Kumpel von mir hatte auch Arbeitsunfall und die Behandlung war miserabel.Zitat von GorkinhoUnd bei Arbeitsunfällen erhält man auch die beste Behandlung, ich finde, dass man sich da nicht anstellen sollte
Es hat auch nichts mit dreist zu tun, sondern eher mit gesetzlich.
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ich spreche auch aus erfahrung, die bg ist einfach nur ein witz. es gibt auch ein gesetz, dass die bg ständig bzw lückenlos dich behandeln muss, die dürfen nicht nichts tun. trotzdem ist und bleibt die bg eine versicherung und welche versicherung zahlt schon gerne..Zitat von DerKiLLaDas ist übrigens auch nicht unbedingt wahr. Manchmal ist es so, oftmals aber einfach nicht. Und du weißt doch gar nicht, was war? Kumpel von mir hatte auch Arbeitsunfall und die Behandlung war miserabel.Zitat von GorkinhoUnd bei Arbeitsunfällen erhält man auch die beste Behandlung, ich finde, dass man sich da nicht anstellen sollte
Es hat auch nichts mit dreist zu tun, sondern eher mit gesetzlich.
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Es gibt schon mal nicht DIE BG, sondern auch hier große Unterschiede.
Würde die Aussage von Gorkinho allerdings beinahe so unterschreiben.
Keine Sozialabgabe hat so gute Leistungen wie die gesetzl. Unfallversicherung.
Recht haben und Recht bekommen sind enen auch zwei verschiedene Paar Stiefel.
Wer es mit sich machen lässt....
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Hier wurde leider viel falsches geschrieben
Dein Kollege hat den gesetzlichen Resturlaub aus 2016 und den vollen Jahresurlaub 2017 zur Verfügung. Normalerweise verfällt der Resturlaub aus 2016 Ende März '17. Das wurde richtig erwähnt. Das gilt aber nach EUGH Rspr. nicht mehr bei Langzeiterkrankten für den gesetzlichen(!) Anspruch. Dann verfällt der Resturlaub aus '16 erst Ende März '18. Während der Krankheit ist außerdem der volle Jahresurlaub '17 entstanden.
Hinsichtlich des Resturlaubs aus '16 ist die Aussage etwas zu allgemein, da muss man wirklich ganz genau hinschauen. Wenn er 26 Tage Urlaub hat bei einer 5 Tage Woche hat er 20 Tage gesetzlichen Urlaub, die andern 6 sind übergesetzlich. Die 6 übergesetzlichen könnten Ende März 2017 verfallen sein. Das kommt extrem auf den Arbeitsvertrag / Tarifvertrag an.
Sein aktueller Urlaubsanspruch sind 26 Tage aus 2017 + x ( Resturlaub aus '16 (mind. gesetzlich))
edit: seh grade im spoiler weiter oben stand schon die richtige antwort
edit 2:weil das das gesetzliche leitbild istZitat von EdwinMedwinWarum sollte der AG dem AN 26 Urlaubstage am Stück erlauben?
"(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren..."
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