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Urlaub gekürzt nach Arbeitsunfall

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    Urlaub gekürzt nach Arbeitsunfall

    Hi!

    Meine Frage lautet:

    Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach 11 Monaten Krankenstatus 09.2016 - 08.2017 wegen Arbeitsunfall den Urlaub kürzen? Statt 26 Tagen sind nur 10 Tage genehmigt.

    Ich kann im Netz nichts eindeutiges finden.

    Ich wäre über Hilfe in dieser Angelegenheit sehr dankbar. Evtl. auch irgendwelche Verlinkungen mit Infos zu diesem Thema.


    Danke im voraus!

    #2
    er muss dir mit sicherheit nicht 26 tage am stück genehmigen

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      #3
      Das war nicht die Frage. Und es geht dabei auch nicht um meine Person. Ich bin selbstständig tätig. :-p

      Frage war ob der AG dem AN den Urlaub kürzen darf bei der oben beschrieben Situation. Es geht dabei um den Anspruch des gesamten Jahresurlaubes.

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        #4
        1) Warum sollte der AG dem AN Urlaub kürzen dürfen?
        2) Wieso sollte der AG dem AN 26 Tage am Stück erlauben?

        Zwei Fragen die man sich mit logischen Menschenverstand erklären kann. Ansonsten kann derjenige sicher seinen Urlaub auch 3 Monate mit ins Folgejahr nehmen.

        Hier noch ein Gratistipp von mir: Eventuell mal mit dem AG reden, ist schwierig, hilft allerdings manchmal

        Spoiler: 
        -.-

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          #5
          Punkt 2 ist aber nicht dad Thema.

          Der AG beharrt darauf. Er sieht sich im Recht. Ich kann dies aber nicht glauben und suche deshalb Infos zum Thema. Die Frage ist nämlich wieso der AG den Urlaub kürzen dürfen sollte. Noch ein Mal: es geht um. Den gesamten Jahresurlaub. Nicht um einen eingereichten Urlaub der im Nachhinein gekürzt wurde.

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            #6
            Der AN darf durch einen Arbeitsunfall keinen Nachteil haben..

            Aus betrieblichen Gründen darf man den Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen, bis zum 31.3.2017.

            Würde wie schon gesagt mit dem Chef reden wieso er die nicht nehmen darf, ggf Betriebsrat einschalten? Auf die paar Tage nach der langen Zeit kommt es doch nicht mehr an.

            /Edit:

            Er hat den Urlaub von 30 auf 10 gekürzt? Dann habe ich das falsch verstanden. Nein darf er nicht.. ist ja das gleiche wie Krankheit. Zur Not muss er es ausbezahlen wenn er ihn bis Ende März nicht nehmen kann

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              #7
              Richtig.. Urlaubsanspruch von ich glaube 26 Tagen auf 10 gekürzt.

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                #8
                http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.htm l#tocitem1

                Hat mich 5 Sekunden bei Google gekostet.. und ist mehr als eindeutigt..

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                  #9
                  Solche Infos finde ich in Bezug auf ganze Kalenderjahre zu Haufe. Ich brauche aber etwas dass im angesprochenen Zeitraum greift.

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                    #10
                    Bin mir nicht sicher, aber dein (Rest)-Urlaub aus 2016 ist verfallen. In 2017 hast du Anspruch auf 26 Tage Urlaub.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von usfolml
                      Bin mir nicht sicher, aber dein (Rest)-Urlaub aus 2016 ist verfallen. In 2017 hast du Anspruch auf 26 Tage Urlaub.
                      Urlaub darf wegen Krankheit nicht verfallen..

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                        #12
                        er verfällt aber nach dem 31.3 automatisch, oder? egal ob man krank war oder nicht.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von usfolml
                          er verfällt aber nach dem 31.3 automatisch, oder? egal ob man krank war oder nicht.
                          Korrekt - außer man hat eine Sondervereinbarung mit dem AG, da man den Urlaub zB aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte.

                          @TE: Urlaub darf nicht gekürzt werden oder variabel gestaltet. Es stimmt grundsätzlich was im Vertrag steht.Selbst wenn der AN wie von dir beschrieben 11 Monate krank ausfällt hat er Anspruch auf Urlaub. Und wenn man jemand 11 Monate ausfällt, dann findet doch idR eine Wiedereingliederung statt oder seid ihr eher ein kleiner Betrieb?

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                            #14
                            Schon dreist solange zu fehlen und dann noch den kompletten Urlaub für 4 Monate zu verlangen. Hätte allein dadurch schon ein schlechtes Gewissen.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Gorkinho
                              Schon dreist solange zu fehlen und dann noch den kompletten Urlaub für 4 Monate zu verlangen. Hätte allein dadurch schon ein schlechtes Gewissen.
                              So ein typischer shine.. du kennst die Umstände und die Beziehung zwischen AG und AN gar nicht und schreibst so einen Rotz..

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