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    Frage Arbeitsvertrag

    Hallo Liebe Rechtsexperten,

    ich habe einen werkstudentenvertrag vorliegen, bei dem ich einen Widerspruch bei der Arbeitszeit sehe, leider habe ich kaum plan von der materie:

    § 4 Arbeitsvergütung

    Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von XXXXX,XX- Euro basierend auf einen Stundenlohn von derzeit XXX,XX Euro und einer monatlichen Arbeitszeit von 60 Stunden
    ...

    § 5 Arbeitszeit

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird auf 15 Stunden festgelegt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.
    ...

    Die Arbeitszeiten wäre in der Regel Mittwoch (7h) und Donnerstag (8h), stehen aber nicht im Arbeitsvertrag. Im November müsste ich demnach 75h arbeiten (5 Mittwoche und 5 Donnerstage-> 75h), was sich mit der monatlichen Arbeitszeicht widerspricht. Bezahlt werden sollen aber pauschel jeden Monat 60h.

    Kann jemand weiterhelfen, was die richtige Formulierung wäre bzw. wie der vertrag aussehen müsste?

    Vielen Dank!



    #2
    Du kriegst dann Überstunden. Ggf musst du nicht jeden Mittwoch und Donnerstag arbeiten...oder du kriegst tatsächlich einfach mehr ausgezahlt. Der Lohn ist nämlich nicht pauschal, sondern setzt sich aus den stunden und dem Stundenlohn zusammen. Ansonsten würde eines davon nicht im Vertrag erwähnt werden...


    Hab aber nen heißen Tipp für dich: Bei Unklarheiten kann der Arbeitgeber weiterhelfen!

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      #3
      die Bruttovergütung ist fix: stundenlohn x 60h. Die fixe Summe steht auch im Arbeitsvertrag. Und ob ich dann mehr ausgezahlt bekomme, überstunden bekomme oder einfach weniger arbeite müsste man dann ja irgendwe vertraglich festhalten

      würde mich gerne vorher schlaumachen bevor ich meinen arbeitgeber mit meiner unwissenheit konfrontiere

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        #4
        Zitat von Drunken
        die Bruttovergütung ist fix: stundenlohn x 60h. Die fixe Summe steht auch im Arbeitsvertrag. Und ob ich dann mehr ausgezahlt bekomme, überstunden bekomme oder einfach weniger arbeite müsste man dann ja irgendwe vertraglich festhalten

        würde mich gerne vorher schlaumachen bevor ich meinen arbeitgeber mit meiner unwissenheit konfrontiere
        basierend auf einen Stundenlohn von derzeit XXX,XX Euro
        Sehe nicht, wieso der Monatslohn fix sein sollte?

        Spoiler: 
        Dreistelliger Stundenlohn btw xDDD

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          #5
          Es hat nichts mit unwissenheit zu tun, wenn du einfach mal simpel anfragst wie es sich mit überstunden verhält. allen anschein nach, zumindest hast du es noch nicht gepostet, sind die nicht klar geregelt. das ist ne sachliche frage, die man stellen darf, auch direkt bei der vertragsunterzeichnung.

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            #6
            zu überstunden steht leider gar nichts im vertrag. wie müsste das im Vertrag aussehen, wenn die zusätzlichen stunden auf ein zeitkonto landen sollen?

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              #7
              Andere Frage: Ist es ein Konzern oder etwas kleineres? Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, nein, ja bist du eh auf der sicheren Seite. Können sie sich nicht erlauben die kleinsten Lichter auszunehmen.

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                #8
                ne ist nen startup mit ~10 Mitarbeitern, deswegen bin ich auch vorsichtig

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                  #9
                  Schon witzig, wie du essentielle Bestandteile wie den Lohn nicht angibst als ob du der Kaiser von China wärst und nicht N.N. Hans Wurst. Vielleicht ist dein Chef ein Genie und kann einen Kalender lesen und weiß, dass im November 2x ein Mittwoch ein Feiertag ist. Ansonsten fehlen einfach ein paar Infos.

                  Als Tipp: Grundsätzlich ist der Wille in einem Vertrag zu ermitteln, wenn der Inhalt Mal unklar ist, nach § 133,157 BGB. Wenn der Inhalt perplex ist, es sich also zwei widersprechende Rechnungsarten gibt, dann ist der Vertrag nichtig.

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                    #10
                    Ähm, dass ist doch ganz normal oder? Ich werde ja auch für eine 40h Woche bezahlt, in einem Monat arbeitet man für seinen fixen Lohn mal mehr, mal weniger.

                    In einem Monat arbeite ich 20 Tage, in einem anderen Monat sind es 23 Tage. Für den gleichen Lohn. Ist ja nichts anderes bei dir ... Eventuell drückt sich der AG im Vertrag falsch aus, aber ist vollkommen normal. Du wirst halt für den Monat bezahlt.

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                      #11
                      Muss, da es ein Werkstudentenvertrag ist, dieser X Stunden á Y Euro-Mist drin stehen? Wenn das Gehalt sowieso fix ist, dann kann man doch einfach sagen, dass Summe X der Monatsbruttolohn für 15 Wochenstunden ist oder? Dazu dann X Stunden als Überstunden, die im Monatsbruttolohn enthalten sind und fertig. Alles darüber muss dann durch Arbeitszeitausgleich (=frei) ausgeglichen oder eben entlohnt werden.

                      Oder müssen bei einem Werkstudenten die Stunden so dargestellt werden? Ist für mich irgendwie widersprüchlich. Entweder X Euro pro Stunde oder eine feste Summe pro Monat mit einer gewissen Anzahl inkludierter Überstunden und darüber hinaus dann eben die oben genannten Lösungen. So wie es oben steht, sieht das für mich nach einer Hybrid-Lösung aus :D

                      @Lillet: Das gleiche Szenario gibt es dann aber wieder im Mai und zumindest mit einem zusätzlichen Tag in diversen anderen Monaten. Weniger als diese 4x2 Tage gibt es nicht, also wäre da ein Ausgleich nicht möglich.

                      @KiLLa: So normal ist das glaube ich nicht. Bei meinem Verträgen als Werkstudent wurde pro Stunde gezahlt. Ich hatte XX EUR pro Stunde und musste dann natürlich festhalten, wann ich gearbeitet habe und wann nicht. Überstunden wurden ab der ersten Minute bezahlt. Ist ja doch noch anders als der Vertrag eines normalen Angestellten. Hatte ich im Monat eben keine 60 Stunden, sondern nur 58, wurden auch nur die 58 bezahlt. So konnte man in Monaten mit Prüfungen etwas weniger arbeiten und hat natürlich weniger verdient. Dafür war es dann in den Semesterferien easy, auch mal richtig viele Stunden zu machen und entsprechend mehr zu bekommen.

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                        #12
                        @killa, bei normaler vollzeit rechnet man (insofern ich mich nicht täusche) 4,3 Wochen pro Monat. also 40h x 4,3 x stundenlohn. das gleicht sich dann über das jahr aus.

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                          #13
                          Ich Wette deine Chefs / zuständige Person, wird selber kP haben wie es sich damit verhält. Einfach ansprechen und klären, sollte in nem Start up ez pz drin sein. Stunden sammeln und bei Prüfungen frei nehmen? Auf eine Auszahlung in Form von Bionade und frischem Obst würde ich nicht eingehen.

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                            #14
                            Man kann einen Studentenvertrag schlecht mit einem festen Arbeitsvertrag vergleichen. Kann seine bedenken schon verstehen, da er jährlich nicht über die 8xxx€ kommen sollte und natürlich auch nicht "umsonst" arbeiten möchte.

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                              #15
                              Ich denke, dass der Stundenlohn einfach nur da ist, dass du ihn nicht selber ausrechnen musst. Ist zwar unnötig, aber ansonsten sehe ich da keinen plausible Grund. Du bekommst also ein Monatsgehalt und wenn du mal Überstunden machen solltest, dann werden die dir ausbezahlt - was i.d.R nicht der fall sein sollte. So ist das zumindest bei uns mit den studentischen Aushilfen.

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