Hallo Freunde der deutschen Rechtskultur,
ich benötige eure Hilfe bei meiner Hausarbeit im Schuldrecht.
Es geht darum, dass ein Kaufvertrag über die Internetplattform Ebay.de zustande kommt. In diversen Urteilen (u.a. BGH) steht drin, dass die gegenseitigen Willenserklärungen Ebay als Empfangsvertreter zugehen. Wenn ich die Merkmale des Empfangsvertreters durchprüfe komme ich bei dem Prüfungspunkt "Handeln mit Vertretungsmacht" nicht weiter. Woraus ergibt sich die Vertretungsmacht für ebay?
In den AGB's von ebay habe ich nichts gefunden.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
ich benötige eure Hilfe bei meiner Hausarbeit im Schuldrecht.
Es geht darum, dass ein Kaufvertrag über die Internetplattform Ebay.de zustande kommt. In diversen Urteilen (u.a. BGH) steht drin, dass die gegenseitigen Willenserklärungen Ebay als Empfangsvertreter zugehen. Wenn ich die Merkmale des Empfangsvertreters durchprüfe komme ich bei dem Prüfungspunkt "Handeln mit Vertretungsmacht" nicht weiter. Woraus ergibt sich die Vertretungsmacht für ebay?
In den AGB's von ebay habe ich nichts gefunden.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
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