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    Arbeitsrecht Experten gefragt

    Heyho
    ich hab ein lagerarbeiterjob neben dem studium und habe einen teilzeitvertrag über ein jahr mit 6 monaten probezeit. Ich bin in der Probezeit einmal krank geworden und mein Chef stellt es als das Drama schlechthin dar und meinte der Schichtleiter will mich eigentlich raushaben, aber er würde einschreiten (mirhelfen yayaya i am lord yayaya).
    So zunächst einmal:
    Kann man am letzten tag der probezeit gekündigt werden und die Frist dabei ist trotzdem noch 2 Wochen (Kündigungsfrist für Probezeit)?

    Der Chef hat mir jetzt angeboten, dass ein Anhangsvertrag gemacht wird, bei dem klargemacht wird, dass es so ist, als würde ich gerade erst anfangen, aka weniger Geld. (nach nem halben Jahr gibts eine kleine Gehaltserhöhung)
    Ich verstehe nicht ganz den Sinn, soweit ich weiß bringt es denen nicht viel, außer dass ich weniger Geld kriege, aber die Probezeit kann nicht verlängert werden.

    #2
    Zitat von timbuktu
    Heyho
    ich hab ein lagerarbeiterjob neben dem studium und habe einen teilzeitvertrag über ein jahr mit 6 monaten probezeit. Ich bin in der Probezeit einmal krank geworden und mein Chef stellt es als das Drama schlechthin dar und meinte der Schichtleiter will mich eigentlich raushaben, aber er würde einschreiten (mirhelfen yayaya i am lord yayaya).
    So zunächst einmal:
    Kann man am letzten tag der probezeit gekündigt werden und die Frist dabei ist trotzdem noch 2 Wochen (Kündigungsfrist für Probezeit)?

    Der Chef hat mir jetzt angeboten, dass ein Anhangsvertrag gemacht wird, bei dem klargemacht wird, dass es so ist, als würde ich gerade erst anfangen, aka weniger Geld. (nach nem halben Jahr gibts eine kleine Gehaltserhöhung)
    Ich verstehe nicht ganz den Sinn, soweit ich weiß bringt es denen nicht viel, außer dass ich weniger Geld kriege, aber die Probezeit kann nicht verlängert werden.
    probezeit kann verlängert werden, wenn sie das wollen.
    gekündigt werden kannst du auch. wenn du krank warst, ändert sich für die firma nichts gegenüber einem normalen vertrag, außer dass die lohnfortsatzzahlung auf grund der probezeit nich von der firma übernommen wird, sondern du musst das der krankenkasse melden und die differenz zahlen die dir dann. solltest halt für deine krankheitstage idR nur 67% von der firma bekommen

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      #3
      Zitat von DenRiktigaTim
      Zitat von timbuktu
      Heyho
      ich hab ein lagerarbeiterjob neben dem studium und habe einen teilzeitvertrag über ein jahr mit 6 monaten probezeit. Ich bin in der Probezeit einmal krank geworden und mein Chef stellt es als das Drama schlechthin dar und meinte der Schichtleiter will mich eigentlich raushaben, aber er würde einschreiten (mirhelfen yayaya i am lord yayaya).
      So zunächst einmal:
      Kann man am letzten tag der probezeit gekündigt werden und die Frist dabei ist trotzdem noch 2 Wochen (Kündigungsfrist für Probezeit)?

      Der Chef hat mir jetzt angeboten, dass ein Anhangsvertrag gemacht wird, bei dem klargemacht wird, dass es so ist, als würde ich gerade erst anfangen, aka weniger Geld. (nach nem halben Jahr gibts eine kleine Gehaltserhöhung)
      Ich verstehe nicht ganz den Sinn, soweit ich weiß bringt es denen nicht viel, außer dass ich weniger Geld kriege, aber die Probezeit kann nicht verlängert werden.
      probezeit kann verlängert werden, wenn sie das wollen.
      gekündigt werden kannst du auch. wenn du krank warst, ändert sich für die firma nichts gegenüber einem normalen vertrag, außer dass die lohnfortsatzzahlung auf grund der probezeit nich von der firma übernommen wird, sondern du musst das der krankenkasse melden und die differenz zahlen die dir dann. solltest halt für deine krankheitstage idR nur 67% von der firma bekommen
      Nur im 1. Monat der Beschäftigung zahlt die Firma keinen Lohn im Krankheitsfall, das hat nichts mit der Probezeit zu tun.

      http://www.karrierepropeller.de/lohnfortzahlung-im-ersten-monat-krank/

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        #4
        Zitat von slayer
        Zitat von DenRiktigaTim
        Zitat von timbuktu
        Heyho
        ich hab ein lagerarbeiterjob neben dem studium und habe einen teilzeitvertrag über ein jahr mit 6 monaten probezeit. Ich bin in der Probezeit einmal krank geworden und mein Chef stellt es als das Drama schlechthin dar und meinte der Schichtleiter will mich eigentlich raushaben, aber er würde einschreiten (mirhelfen yayaya i am lord yayaya).
        So zunächst einmal:
        Kann man am letzten tag der probezeit gekündigt werden und die Frist dabei ist trotzdem noch 2 Wochen (Kündigungsfrist für Probezeit)?

        Der Chef hat mir jetzt angeboten, dass ein Anhangsvertrag gemacht wird, bei dem klargemacht wird, dass es so ist, als würde ich gerade erst anfangen, aka weniger Geld. (nach nem halben Jahr gibts eine kleine Gehaltserhöhung)
        Ich verstehe nicht ganz den Sinn, soweit ich weiß bringt es denen nicht viel, außer dass ich weniger Geld kriege, aber die Probezeit kann nicht verlängert werden.
        probezeit kann verlängert werden, wenn sie das wollen.
        gekündigt werden kannst du auch. wenn du krank warst, ändert sich für die firma nichts gegenüber einem normalen vertrag, außer dass die lohnfortsatzzahlung auf grund der probezeit nich von der firma übernommen wird, sondern du musst das der krankenkasse melden und die differenz zahlen die dir dann. solltest halt für deine krankheitstage idR nur 67% von der firma bekommen
        Nur im 1. Monat der Beschäftigung zahlt die Firma keinen Lohn im Krankheitsfall, das hat nichts mit der Probezeit zu tun.

        http://www.karrierepropeller.de/lohnfortzahlung-im-ersten-monat-krank/
        den lohnt zahlt sie zu 67%. hab doch freitag erst mit der lohnbuchhalterin gesprochen. nur die differenz, wie oben erwähnt, trägt die krankenkasse.

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          #5
          und die 2 wochen kündigungsfrist?

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            #6
            Zitat von timbuktu
            und die 2 wochen kündigungsfrist?
            http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-10/arbeitsrecht-kuendigungsfrist-probezeit

            da stehts noch mal.

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              #7
              Nur weil deine Lohnbuchhalterin das so sagt, wirds nicht richtiger :)

              http://www.aok-business.de/niedersachsen/tools-service/fuer-ihre-mitarbeiter/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/

              Während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten. Vielmehr zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt der Arbeitgeber nach dieser Wartezeit die Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen.
              https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/60554/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall.pdf

              Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinaus, zahlen Sie als Arbeit - geber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort.
              /Edit:
              Gab hier auf rm sogar vor nicht allzu langer Zeit einen Fall, der genau hier rein passte. Da wurde es versäumt die Krankmeldung rechtzeitig an die Kasse zu schicken und diese verweigerte die Zahlung, womit ein Monat Gehalt ausfiel.

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                #8
                Zitat von DenRiktigaTim
                Zitat von timbuktu
                und die 2 wochen kündigungsfrist?
                http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-10/arbeitsrecht-kuendigungsfrist-probezeit

                da stehts noch mal.
                ok super vielen dank, hab ich mir schon gedacht
                wie läuft das denn
                der 30. januar war mein erster arbeitstag. ist dann der 29. juli mein letzter arbeitstag der probezeit?
                also montag könnte man mich nicht mehr kündigen und ich müsste in dem fall keinen anhang unterschreiben, weil außerhalb der probezeit

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                  #9
                  Zudem ist im Falle einer Kündigung der Zugang der Kündigung ausschlaggebend, nicht das Kündigungsende. Die Folge: Arbeitgeber (oder auch Mitarbeiter) können noch am letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

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                    #10
                    ich bin nur noch verwirrt, weil ich nicht am monatsanfgang zu arbeiten angefangen habe,
                    ich versuche zu verstehen, welcher der letzte tag meiner probezeit ist. rein logisch ja der 29. aber weiß nicht, ob es für so etwas extra regeln gibt

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                      #11
                      Zitat von slayer
                      Nur weil deine Lohnbuchhalterin das so sagt, wirds nicht richtiger :)

                      http://www.aok-business.de/niedersachsen/tools-service/fuer-ihre-mitarbeiter/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/

                      Während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten. Vielmehr zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt der Arbeitgeber nach dieser Wartezeit die Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen.
                      https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/60554/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall.pdf

                      Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinaus, zahlen Sie als Arbeit - geber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort.
                      /Edit:
                      Gab hier auf rm sogar vor nicht allzu langer Zeit einen Fall, der genau hier rein passte. Da wurde es versäumt die Krankmeldung rechtzeitig an die Kasse zu schicken und diese verweigerte die Zahlung, womit ein Monat Gehalt ausfiel.
                      da war ich mit inbegriffen, glaube ich. hatte diese diskussion mit dir schon mal geführt :D

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                        #12
                        Das war ich :P
                        (Alter Acc)

                        http://www.readmore.de/forums/89-offtopic/11-offtopic/138636-krankengeld-erste-4-wochen-des-beschaeftigungsverhaeltnisses

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                          #13
                          so einen job findest du auch noch woanders, ist obvious schikane um noch nen euro zu sparen

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                            #14
                            Zitat von DenRiktigaTim
                            Zitat von timbuktu
                            Heyho
                            ich hab ein lagerarbeiterjob neben dem studium und habe einen teilzeitvertrag über ein jahr mit 6 monaten probezeit. Ich bin in der Probezeit einmal krank geworden und mein Chef stellt es als das Drama schlechthin dar und meinte der Schichtleiter will mich eigentlich raushaben, aber er würde einschreiten (mirhelfen yayaya i am lord yayaya).
                            So zunächst einmal:
                            Kann man am letzten tag der probezeit gekündigt werden und die Frist dabei ist trotzdem noch 2 Wochen (Kündigungsfrist für Probezeit)?

                            Der Chef hat mir jetzt angeboten, dass ein Anhangsvertrag gemacht wird, bei dem klargemacht wird, dass es so ist, als würde ich gerade erst anfangen, aka weniger Geld. (nach nem halben Jahr gibts eine kleine Gehaltserhöhung)
                            Ich verstehe nicht ganz den Sinn, soweit ich weiß bringt es denen nicht viel, außer dass ich weniger Geld kriege, aber die Probezeit kann nicht verlängert werden.
                            probezeit kann verlängert werden, wenn sie das wollen.
                            gekündigt werden kannst du auch. wenn du krank warst, ändert sich für die firma nichts gegenüber einem normalen vertrag, außer dass die lohnfortsatzzahlung auf grund der probezeit nich von der firma übernommen wird, sondern du musst das der krankenkasse melden und die differenz zahlen die dir dann. solltest halt für deine krankheitstage idR nur 67% von der firma bekommen
                            bei der Lohnfortzahlung wurdest du ja schon korrigiert, aber auch bei der Verlängerung der Probezeit muss man einschränken:
                            6 Monate ist eigentlich die längste mögliche Probezeit, eine Verlängerung auf über 6 Monate ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit krank war - ein Kennenlernen als nur eingeschränkt möglich.

                            Ein Anhangsvertrag mit Gehaltsreduzierung ist zwar meiner Meinung nach unsauber, aber legal problemlos möglich. Wenn du am letzten Tag der Probezeit gekündigt wirst endet dein AV 14 Tage später (also 13.08. oder so in deinem Fall). Das kann natürlich Masche des Arbeitgeber sein, aber das nach der Probezeit Änderung am AV vorgenommen werden ist problemlos möglich. Prinzipiell könnte auch der Arbeitnehmer sagen dass er die Arbeit nur mit Gehalt+15% machen würde

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