Hio.
Bin hinsichtlich der Kündigungsfrist im Betrieb etwas verwirrt - daher aktuell großes Fragezeichen, auf was ich mich einstellen muss.
Konkret: Befristeter Vertrag, sechs Monate Probezeit.
Zur Kündigung heißt es:
Auf die Kündigungsfrist in der Probezeit wird nicht weiter eingegangen. Im Gesetz steht etwas von zwei Wochen.
Aktuell liest sich der Vertrag aber so als würde ich erst zum Januar dort ausscheiden können, würde man mir jetzt kündigen.
Drittes Quartal hat ja begonnen, daher erst drei Monate vor'm nächsten Quartalsende. Dann würde aber wiederum die Probezeit null Sinn ergeben, dort geht es ja explizit um eine kürzere Kündigungsfrist, falls es doch nicht optimal verläuft.
Was sagt die Juraelite?
Bin hinsichtlich der Kündigungsfrist im Betrieb etwas verwirrt - daher aktuell großes Fragezeichen, auf was ich mich einstellen muss.
Konkret: Befristeter Vertrag, sechs Monate Probezeit.
Zur Kündigung heißt es:
"Während der Befristung [...] gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende."
Aktuell liest sich der Vertrag aber so als würde ich erst zum Januar dort ausscheiden können, würde man mir jetzt kündigen.
Drittes Quartal hat ja begonnen, daher erst drei Monate vor'm nächsten Quartalsende. Dann würde aber wiederum die Probezeit null Sinn ergeben, dort geht es ja explizit um eine kürzere Kündigungsfrist, falls es doch nicht optimal verläuft.
Was sagt die Juraelite?
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