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Nachmieter vom Mietvertrag zurückgetreten

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    Nachmieter vom Mietvertrag zurückgetreten

    Hallo,

    ich werde aus meiner alten Wohnung am 01.07.2017 ausziehen. Ich habe deswegen einen Nachmieter gesucht, der meine Küche übernimmt und bezahlt. Dies hat alles soweit auch geklappt. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und die Küche bezahlt. Ich habe mit ihm mündliche vereinbart, dass er die Küche für paar Euro weniger bekommt, wenn er die Wohnung so übernimmt wie sie ist. Also ich musste nicht weiß streichen und einige Möbel wollte er auch noch übernehmen, die ich sonst entsorgen wollte.

    Heute ist er vom Mietvertrag zurückgetreten und die Wohnungsbaugesellschaft hat bereits einen neuen Mieter, der die Wohnung übernimmt. Mit diesem neuen Mieter hatte ich noch keinen Kontakt.

    Leider habe ich nur einen Kaufvertrag für die Küche an sich. Nicht für das mündliche Entgegenkommen

    Kann mir vllt einer sagen, wie es hier rechtlich aussieht? Kann ich verpflichtet werden, die Wohnung zu streichen und komplett auszuräumen?

    #2
    Wenn das in deinem eigenen Mietvertrag drin steht: ja.

    Alles was du mit deinem geplanten Nachmieter besprochen hattest ist ja anfällig.

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      #3
      Sofern du mit dem neuen Nachmieter keine ähnliche Vereinbarung bzgl. der Möbel, du ihm/ihr quasi schenken würdest, und er im Gegenzug dafür das Streichen etc. übernimmt, treffen kannst, bleibt das alles an dir hängen. Wenn die Möbel, um die es geht, nicht totaler Schrott sind, findet ihr ja bestimmt einen Kompromiss.

      Diese mündliche Vereinbarung, die ihr getroffen habt, ist m.E. theoretisch zwar schon bindend, allerdings kannst du das ja nicht beweisen, solltest du klagen wollen.

      E: Bin aber kein Jurist, nur selbst schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

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        #4
        Zitat von Nippy
        Wenn das in deinem eigenen Mietvertrag drin steht: ja.

        Alles was du mit deinem geplanten Nachmieter besprochen hattest ist ja anfällig.
        Meinten Sie: hinfällig

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          #5
          "Mein" Nachmieter hatte den Mietvertrag unterschrieben. Das hat mir der Vermieter bestätigt. Damit geht doch die Pflicht die Wohnung in einem renovierten Zustand auf ihn über, wenn er diese jetzt an den 2.Nachmieter übergibt. Er kann doch nicht einfach sagen, dass er die Wohnung nicht mehr will und alles bei mir hängen bleibt...

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            #6
            kannst ja klagen.

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              #7
              Zitat von TFS|Fear
              "Mein" Nachmieter hatte den Mietvertrag unterschrieben. Das hat mir der Vermieter bestätigt. Damit geht doch die Pflicht die Wohnung in einem renovierten Zustand auf ihn über, wenn er diese jetzt an den 2.Nachmieter übergibt. Er kann doch nicht einfach sagen, dass er die Wohnung nicht mehr will und alles bei mir hängen bleibt...
              Doch...!?!

              Er ist zurückgetreten, Wohnungsbaugesellschaft hat wohl zugestimmt und neuen Mieter organisiert. Daher alles zurück auf "0"... Problem ist nun wo? Achja... du müsstest den Pinsel schwingen... Hartes leben is hart!

              PS: Streichen is so 2000... das doch idR. hinfällig (gibt Sonderfälle), normal reicht es die Löcher zu zumachen und thats it, wenn du net gerade die weiße Wand gegen eine schwarze Wand ausgetauscht hast. Bin aber auch net 100% vertraut mit dem Thema.

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                #8
                Das Problem ist eher, dass ich die Küche für paar hundert euro weniger verkauft habe. Das ist noch zu verschmerzen. Das andere die Übergabe am Freitag steht, da ich dann im Urlaub bin. In einem Tag die komplette Wohnung zu streichen, ist nicht machbar.

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                  #9
                  Zitat von TFS|Fear
                  "Mein" Nachmieter hatte den Mietvertrag unterschrieben. Das hat mir der Vermieter bestätigt. Damit geht doch die Pflicht die Wohnung in einem renovierten Zustand auf ihn über, wenn er diese jetzt an den 2.Nachmieter übergibt. Er kann doch nicht einfach sagen, dass er die Wohnung nicht mehr will und alles bei mir hängen bleibt...
                  Rechtlich gesehen, warst du aus dem Mietvertrag schon raus mit der Unterschrift des Nachmieters?
                  Wenn du vertraglich nicht mehr gebunden bist, dann hast du Gluck und bist sauber. Geht dich die Wohnung und alles Geraffel darin nichts mehr an.
                  Wenn du aber noch nen laufenden Vertag hattest, der unabhängig vom Nachmieter lief, hast du leider Pech gehabt.

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                    #10
                    naja, halten wir fest: der als erstes vorgesehene nachmieter wird mit sicherheit auch nicht streichen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Apfelholo
                      naja, halten wir fest: der als erstes vorgesehene nachmieter wird mit sicherheit auch nicht streichen.
                      davon ist auszugehen :D

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                        #12
                        Und die Küche nimmt er sicher auch nicht oder?

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                          #13
                          Zitat von GeoSCH
                          Und die Küche nimmt er sicher auch nicht oder?
                          Die Küche hatte er komplett bezahlt. Eigentlich müsste der 1. Nachmieter mit dem 2. Nachmieter wieder einen Kaufvertrag abschließen.

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                            #14
                            Ah dann hast ja doch zum Teil Glück

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                              #15
                              Mit der mündlichen Abmachung hast du ja auch einen Vertrag mit dem Käufer der Küche abgeschlossen. Also müsste rein theoretisch er auch die Wohnung streichen. Ob er es macht ist was anderes.

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