Hallo,
ich werde aus meiner alten Wohnung am 01.07.2017 ausziehen. Ich habe deswegen einen Nachmieter gesucht, der meine Küche übernimmt und bezahlt. Dies hat alles soweit auch geklappt. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und die Küche bezahlt. Ich habe mit ihm mündliche vereinbart, dass er die Küche für paar Euro weniger bekommt, wenn er die Wohnung so übernimmt wie sie ist. Also ich musste nicht weiß streichen und einige Möbel wollte er auch noch übernehmen, die ich sonst entsorgen wollte.
Heute ist er vom Mietvertrag zurückgetreten und die Wohnungsbaugesellschaft hat bereits einen neuen Mieter, der die Wohnung übernimmt. Mit diesem neuen Mieter hatte ich noch keinen Kontakt.
Leider habe ich nur einen Kaufvertrag für die Küche an sich. Nicht für das mündliche Entgegenkommen
Kann mir vllt einer sagen, wie es hier rechtlich aussieht? Kann ich verpflichtet werden, die Wohnung zu streichen und komplett auszuräumen?
ich werde aus meiner alten Wohnung am 01.07.2017 ausziehen. Ich habe deswegen einen Nachmieter gesucht, der meine Küche übernimmt und bezahlt. Dies hat alles soweit auch geklappt. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und die Küche bezahlt. Ich habe mit ihm mündliche vereinbart, dass er die Küche für paar Euro weniger bekommt, wenn er die Wohnung so übernimmt wie sie ist. Also ich musste nicht weiß streichen und einige Möbel wollte er auch noch übernehmen, die ich sonst entsorgen wollte.
Heute ist er vom Mietvertrag zurückgetreten und die Wohnungsbaugesellschaft hat bereits einen neuen Mieter, der die Wohnung übernimmt. Mit diesem neuen Mieter hatte ich noch keinen Kontakt.
Leider habe ich nur einen Kaufvertrag für die Küche an sich. Nicht für das mündliche Entgegenkommen
Kann mir vllt einer sagen, wie es hier rechtlich aussieht? Kann ich verpflichtet werden, die Wohnung zu streichen und komplett auszuräumen?
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