Zitat von k0nst1
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Nachmieter vom Mietvertrag zurückgetreten
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Genau das wollte ich damit andeuten :SZitat von RastaMündliche Verträge und Beweispflicht... sind so ne Sache.Zitat von k0nst1Mit der mündlichen Abmachung hast du ja auch einen Vertrag mit dem Käufer der Küche abgeschlossen. Also müsste rein theoretisch er auch die Wohnung streichen. Ob er es macht ist was anderes.
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Unabhängig davon habe ich noch nie einen Mietvertrag gesehen wo eine Rücktrittsklausel drin war. Normalerweise ist die Kündigungsfrist drei Monate, wenn der erste Nachmieter den Mietvertrag mit der Hausverwaltung also abgeschlossen und unterschrieben hat ist er der rechtmäßige neue Mieter und die Hausverwaltung ziemlich dumm, wenn sie ihn da "einfach so" rauslässt und einen neuen anschafft.
Ist aber auch sehr merkwürdig, dass die Hausverwaltung direkt einen neuen Mieter hat und du das so kurzfristig erfährst. Der neue Mieter hätte sich die Wohnung ja zumindest mal ansehen müssen.
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Gast
Bestimmt Vitamin b am StartZitat von FRITTENANDIUnabhängig davon habe ich noch nie einen Mietvertrag gesehen wo eine Rücktrittsklausel drin war. Normalerweise ist die Kündigungsfrist drei Monate, wenn der erste Nachmieter den Mietvertrag mit der Hausverwaltung also abgeschlossen und unterschrieben hat ist er der rechtmäßige neue Mieter und die Hausverwaltung ziemlich dumm, wenn sie ihn da "einfach so" rauslässt und einen neuen anschafft.
Ist aber auch sehr merkwürdig, dass die Hausverwaltung direkt einen neuen Mieter hat und du das so kurzfristig erfährst. Der neue Mieter hätte sich die Wohnung ja zumindest mal ansehen müssen.
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Erstmal ein paar Fragen:
ist die Küche bereits bezahlt? D.h. hast du das Geld bereits erhalten? Wenn ja, ist Mieter 1 deshalb an dich herangetreten? Will er sein Geld wieder?
Zu den Verträgen ist zu sagen, dass der Rücktritt des Mieters 1 von seinem Mietvertrag den zwischen euch bestehenden Kaufvertrag über die Küche nicht antastet. D.h. um sich von dieser Absprache mit dir zu lösen müsste er ebenfalls dir gegenüber den Rücktritt erklären. (Etwas anderes gilt für verbundene Verträge, jedoch liegt ein solcher hier nicht vor.)
Was die weitere Absprache, d.h. die Entbindung von deiner Pflicht zur Renovierung der Wohnung anbelangt, so habt ihr hier eine dir gegenüber deinem Vermieter obliegende Pflicht geregelt. D.h. diese Regelung zu treffen, sodass sie gegenüber dem Vermieter Wirkung entfaltet, lag nicht im Machtbereich von Mieter 1 und dir.
Allerdings könnte diese Vereinbarung dahingehend ausgelegt werden, dass Mieter 1 die dir obliegende Renovierungspflicht auftragshalber im Gegenzug für Preisabschlag auf Küche und Möbel übernehmen wollte. D.h. er ist weiterhin verpflichtet die Arbeiten auszuführen, sowie Küche und Möbel entgegenzunehmen.
Insofern du das Bestehen dieses Vertrages beweisen kannst und daran interessiert bist, dass dieser weiterhin durchgesetzt wird, solltest du Mieter 1 auf oben genanntes Hinweisen und Vertragserfüllung verlangen.
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