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    #16
    Da die Behandlungskosten komplett von Berufsgenossenschaft bzw. nach sechs Wochen von deiner Krankenkasse übernommen werden, hast du doch gar keinen Schaden erlitten, den du geltend machen kannst. Alles weitere - Folgebehandlungen, Operationen, etc. - ist ebenfalls erfasst.

    Die Frage nach einem Schuldigen interessiert somit die Krankenversicherung tausendmal mehr, als dich, denn sie ist diejenige, die ordentlich Regress für deine Behandlungskosten bekommen könnte.


    Ich kann dein Interesse nach einem Schuldigen jedoch vor allem deshalb gut nachvollziehen, da du nach sechs Wochen aus der Lohnfortzahlung der Berufsgenossenschaft ausfällst und sog. Krankengeld von deiner Krankenkasse bekommst. Dies beträgt nicht 100% deines durchschnittlichen Bruttolohns, sondern lediglich 80% - schon deutlich spürbar also.

    Daneben hättest du selbstverständlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wer auch immer den Stein dort platziert/gelassen hat, wird die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben - d.h. zumindest fahrlässig gehandelt haben. Das reicht für einen Schadensersatzanspruch aus. D.h. du könntest dich auf die Suche nach dem Sub machen, der den Durchbruch durchgeführt hat und diesen auf Schmerzensgeld verklagen. Dabei bist du beweispflichtig dafür, dass der Sub den Stein dort platziert/gelassen hat. Ich weiß nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass der Stein dort schon jahrelang lag. Jedenfalls könntest du mit dieser Beweisführung sehr arge Probleme bekommen.

    Ich will dir an dieser Stelle vor allem wegen den wenigen vorliegenden Informationen (Was für ein Gebäude ist das? Wird es neu gebaut? WIe viele Subunternehmer sind vor ort? Gleichzeitig?) zu einem Rechtsstreit weder zu- noch abraten, aber den Gang zum Anwalt würde ich definitiv machen.


    Ob der Kunde was dafür kann, bezweifle ich sehr stark. Zwar haftet ein Gebäudebesitzer nach §§ 836, 837 BGB für derartige Verletzungen, doch wird meistens die erforderliche Sorgfalt gem. § 836 Abs. 1 S. 2 BGB gewahrt worden sein. Ich weiß nicht, wie man diese konkret nachweist, aber ich kann mir vorstellen, dass es reichen wird, die Rechnungen der am Bau beteiligten Unternehmen vorzuzeigen. War es hingegen ein Schwarzbau ohne Rechnung, steigen deine Chancen in meinen Augen immens. Hierzu sollte man auch einen Anwalt zu Rate ziehen.


    Unterm Strich musst du dich fragen, ob dir der Stress mit einem möglichen, jahrelangen Prozess zum jetztigen Zeitpunkt wert ist. Schadensersatzansprüche nach Körperverletzungen verjähren erst nach 30 Jahren, d.h. du hättest noch eine menge Zeit und könntest abwarten, ob der Heilungsprozess dermaßen lange dauert, dass eine Klage "es wert" wäre. Allerdings musst du beachten, dass mit dem Lauf der Zeit selbstverständlich die Wahrscheinlichkeit der effektiven Beweisführung sinkt.


    Das alles schreit nach Anwalt. Ich würde mit dieser Verletzung nicht spaßen und gerade wegen Folgeschäden - eventuell gar Berufsunfähigkeit - schnellstmöglichst Fakten schaffen.

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      #17
      Zitat von Der Ollie
      Da die Behandlungskosten komplett von Berufsgenossenschaft bzw. nach sechs Wochen von deiner Krankenkasse übernommen werden, hast du doch gar keinen Schaden erlitten, den du geltend machen kannst. Alles weitere - Folgebehandlungen, Operationen, etc. - ist ebenfalls erfasst.

      Die Frage nach einem Schuldigen interessiert somit die Krankenversicherung tausendmal mehr, als dich, denn sie ist diejenige, die ordentlich Regress für deine Behandlungskosten bekommen könnte.


      Ich kann dein Interesse nach einem Schuldigen jedoch vor allem deshalb gut nachvollziehen, da du nach sechs Wochen aus der Lohnfortzahlung der Berufsgenossenschaft ausfällst und sog. Krankengeld von deiner Krankenkasse bekommst. Dies beträgt nicht 100% deines durchschnittlichen Bruttolohns, sondern lediglich 80% - schon deutlich spürbar also.

      Daneben hättest du selbstverständlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wer auch immer den Stein dort platziert/gelassen hat, wird die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben - d.h. zumindest fahrlässig gehandelt haben. Das reicht für einen Schadensersatzanspruch aus. D.h. du könntest dich auf die Suche nach dem Sub machen, der den Durchbruch durchgeführt hat und diesen auf Schmerzensgeld verklagen. Dabei bist du beweispflichtig dafür, dass der Sub den Stein dort platziert/gelassen hat. Ich weiß nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass der Stein dort schon jahrelang lag. Jedenfalls könntest du mit dieser Beweisführung sehr arge Probleme bekommen.

      Ich will dir an dieser Stelle vor allem wegen den wenigen vorliegenden Informationen (Was für ein Gebäude ist das? Wird es neu gebaut? WIe viele Subunternehmer sind vor ort? Gleichzeitig?) zu einem Rechtsstreit weder zu- noch abraten, aber den Gang zum Anwalt würde ich definitiv machen.


      Ob der Kunde was dafür kann, bezweifle ich sehr stark. Zwar haftet ein Gebäudebesitzer nach §§ 836, 837 BGB für derartige Verletzungen, doch wird meistens die erforderliche Sorgfalt gem. § 836 Abs. 1 S. 2 BGB gewahrt worden sein. Ich weiß nicht, wie man diese konkret nachweist, aber ich kann mir vorstellen, dass es reichen wird, die Rechnungen der am Bau beteiligten Unternehmen vorzuzeigen. War es hingegen ein Schwarzbau ohne Rechnung, steigen deine Chancen in meinen Augen immens. Hierzu sollte man auch einen Anwalt zu Rate ziehen.


      Unterm Strich musst du dich fragen, ob dir der Stress mit einem möglichen, jahrelangen Prozess zum jetztigen Zeitpunkt wert ist. Schadensersatzansprüche nach Körperverletzungen verjähren erst nach 30 Jahren, d.h. du hättest noch eine menge Zeit und könntest abwarten, ob der Heilungsprozess dermaßen lange dauert, dass eine Klage "es wert" wäre. Allerdings musst du beachten, dass mit dem Lauf der Zeit selbstverständlich die Wahrscheinlichkeit der effektiven Beweisführung sinkt.


      Das alles schreit nach Anwalt. Ich würde mit dieser Verletzung nicht spaßen und gerade wegen Folgeschäden - eventuell gar Berufsunfähigkeit - schnellstmöglichst Fakten schaffen.
      danke erstmal :)


      Zitat von slayer
      Zitat von f l e X Q Z
      schilder mal den sachverhalt etwas genauer bitte.
      Das hast du doch nur geschrieben, damit er mehr tippen muss... :D
      wenn das der grund war dann wp

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        #18
        Mal ganz nebenbei am Rande bemerkt - du hast Glück gehabt, dass der Stein dur nicht auf den Kopf gefallen ist

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          #19
          Zitat von me again
          Mal ganz nebenbei am Rande bemerkt - du hast Glück gehabt, dass der Stein dur nicht auf den Kopf gefallen ist
          !!

          Oder ins Auge!

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            #20
            Zitat von Leroyal
            Zitat von me again
            Mal ganz nebenbei am Rande bemerkt - du hast Glück gehabt, dass der Stein dur nicht auf den Kopf gefallen ist
            !!

            Oder ins Auge!
            Yoo hoo Piraten habens guut.

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              #21
              Zitat von Leroyal
              Zitat von me again
              Mal ganz nebenbei am Rande bemerkt - du hast Glück gehabt, dass der Stein dur nicht auf den Kopf gefallen ist
              !!

              Oder ins Auge!
              ist auge? wurde von dir schon für weniger gesperrt

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                #22
                Die BG wird für deinen Unfall zahlen (Reha-Maßnahmen o.ä. und den Rest mit der KK aushandeln bzw. idR. haben die irgendwelche Vereinbarungen) und selber de Auftraggeber oder wer auch immer für den Stein zu haften hatte in Regress nehmen.

                e/ so ca. Schadenersatz in dem Sinne kannst du nicht erklagen soweit ich weiß. Müsste doch auch als Bereicherung zählen?

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