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Entlassung vom Weiterbildungskolleg

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    Entlassung vom Weiterbildungskolleg

    Moin leute,

    ich hole aktuell mein Abitur an einem Weiterbildungskolleg nach...
    Im Krankheitsfall hab ich mein Attest immer an dem Tag wo ich wieder in der Schule war eingereicht. Teilweise auch zur nächsten Woche. Da ich niemanden habe der es für mich evtl dorthin bringen würde. Darauf hin wurde mir gesagt die Stunden gelten als Unentschuldigt und ich habe eine Abmahnung erhalten. Als ich mit der Schule darüber gesprochen habe wie ich es handhaben soll, wurde mir gesagt, ich soll eine Kopie des Attestes per Post oder Email an das Sekretariat schicken. Dann wäre es okay wenn ich das Attest abgebe wenn ich wieder in der Schule bin. Nun war ich 1 1/2 krank und habe das Attest per Email an die Schule geschickt. Dann bekomme ich diese Woche ein schreiben von der Schule... Ich wurde aufgrund von erneuten unentschuldigtem fehlen entlassen. Was nun? Ich habe im Prinzip nur so gehandelt wie mir gesagt wurde.

    Ich wollte einen Brief morgen zum Schulleiter schicken der die Sache schildert. Ansonsten wüsste ich nicht wie ich vorgehen sollte.

    Die Entlassung ist ziemlich bitter für mich... da ich damals meine Ausbildung abbrechen musste und deshalb nun ohne alles da stehe... mit 24 Jahren.


    #2
    Hingehen und mit den Leuten sprechen.
    Atteste vorzeigen und deine Situation wie hier im Fred schildern.

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      #3
      Geh halt ins Sekretariat und besprech das, vielleicht wurde deine Mail einfach übersehen. Solltest in jedem Fall nicht viel Zeit verstreichen lassen.

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        #4
        No offense aber es wurde euch doch 100% gesagt, dass das Attest spätestens am dritten Tag da sein muss. Bist also schon irgendwo selber schuld an deiner Lage, gerade in deiner Situation, sollte man dann vll mehr Wert auf die Einhaltung solcher Sachen legen.

        Wenn du die Mail wirklich geschickt hast, geh hin und erklär alles, dann sollen sie nochmal nachgucken.

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          #5
          Warum schickst du einen Brief zum Schulleiter und gehst nicht persönlich hin?
          Und würde auf jeden Fall jemanden noch mitnehmen und nicht alleine hingehen. (Ggf. ein Schüler der grade fertig geworden ist?!)


          Zitat von sgraewe
          No offense aber es wurde euch doch 100% gesagt, dass das Attest spätestens am dritten Tag da sein muss. Bist also schon irgendwo selber schuld an deiner Lage, gerade in deiner Situation, sollte man dann vll mehr Wert auf die Einhaltung solcher Sachen legen.

          Wenn du die Mail wirklich geschickt hast, geh hin und erklär alles, dann sollen sie nochmal nachgucken.
          Naja, es ist ja kein Berufsverhältnis, da ist das nicht mit dem dritten Tag in Stein gemeißelt. Es gibt Schulen die sagen, dass 7 Tage nach dem ersten Krankheitstag das Attest schriftlich vorliegen muss.
          Sofern er heute sein Attest nachreicht und die letzten 7 Tage somit entschuldigt würde er nur noch 1/2 Woche unentschuldigt fehlen. Dann müsste man sich die unentschuldigt fehlende Stundenanzahl anschauen - sofern diese unter 20 Stunden sind dürfte er eigentlich nicht rausfliegen.


          Das ist jetzt gefährliches Halbwissen aus NRW ;-)
          Vllt. wäre es gut zu wissen welche Schule, damit man sich die Schulordnung/Landesvorschriften einmal anschauen kann.

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            #6
            Hingehen werde ich auch.

            Aber auf dem Brief steht halt das ich innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch erheben kann. Deshalb werde ich dies wohl heute tun.

            Dann wollte ich dort Montag anrufen und mir einen Termin geben lassen um mit einer zuständigen Person zu reden. Das Sekretariat hat Freitags leider geschlossen von daher geht es nicht eher.

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              #7
              dein letzter satz erschütterte mich ein wenig. das tut mir sehr leid. du musst dich aber wirklich mehr dahinter klemmen. du hast sicherlich sachen unterschrieben, in denen das verhalten im krankheitsfall reguliert ist. da solltest du mit eventuellen ausreden aufpassen und dich keinenfalls als diesbezüglich unwissend hinstellen.

              der schulleiter wird dir eventuell spitzen zuschießen, wie

              - abitur, auf dem zweiten bildungsweg, ist keine rudimentäre bildungsgrundlage und erfordert mehr disziplin
              - es wurden eventuell bewerber abgelehnt, die es unter berücksichtigung deines verhaltens, wohl eher verdient hätten

              ich empfehle dir, in einem persönlichen gespräch, altersgemäße probleme wie freundin, wohnungssuche oder mögliche eltern-/großelternpflege, fein abgewogen, vorzuhalten und umgehend besserung zu geloben.

              lass dir vom sekretariat ein paar briefumschläge für die zukunft geben und kaufe dir bei nächster gelegenheit briefmarken, damit du im bedarfsfall immer das nötige porto parat hast. bei emailzustellung ist der empfangs-/lesenachweis immer etwas schwieriger, da könnte ein fax bzw. ein online-faxservice mit sendenachweis sicherer sein.

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                #8
                Hast du eine Sendungsverfolgung oder Bestätigung das die Email angekommen ist?
                Wenn ja, ist die Kündigung quasi für den Arsch.
                Hast du Angerufen als du davon wusstest das du Krank bist/wirst?

                Solltest sofort Widerspruch einlegen

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                  #9
                  Zitat von Slave
                  Hast du eine Sendungsverfolgung oder Bestätigung das die Email angekommen ist?
                  Wenn ja, ist die Kündigung quasi für den Arsch.
                  Hast du Angerufen als du davon wusstest das du Krank bist/wirst?

                  Solltest sofort Widerspruch einlegen
                  Senderungsverfolgung einer Mail...?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von slayer
                    Zitat von Slave
                    Hast du eine Sendungsverfolgung oder Bestätigung das die Email angekommen ist?
                    Wenn ja, ist die Kündigung quasi für den Arsch.
                    Hast du Angerufen als du davon wusstest das du Krank bist/wirst?

                    Solltest sofort Widerspruch einlegen
                    Senderungsverfolgung einer Mail...?
                    meinte natürlich Übermittlungsbestätigung

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Slave
                      Zitat von slayer
                      Zitat von Slave
                      Hast du eine Sendungsverfolgung oder Bestätigung das die Email angekommen ist?
                      Wenn ja, ist die Kündigung quasi für den Arsch.
                      Hast du Angerufen als du davon wusstest das du Krank bist/wirst?

                      Solltest sofort Widerspruch einlegen
                      Senderungsverfolgung einer Mail...?
                      meinte natürlich Übermittlungsbestätigung
                      Gibts bei Email nicht. Email ist kein Transaktionssicheres Medium. Das einzige, was ihn "rechtlich" vor der Kündigung schützen würde, wäre ein Fax mit einer Versandquittung. Hier wird die Übertragung entsprechend quittiert.

                      Die einzige Chance die der TE hat ist der Goodwill der Verantwortlichen der Einrichtung.

                      @TE:
                      Wie wird das denn dort sonst gehandhabt? Kann ja nicht sein, dass du der einzige bist, der krank wird?

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                        #12
                        Zitat von WSKonFire
                        Zitat von sgraewe
                        No offense aber es wurde euch doch 100% gesagt, dass das Attest spätestens am dritten Tag da sein muss. Bist also schon irgendwo selber schuld an deiner Lage, gerade in deiner Situation, sollte man dann vll mehr Wert auf die Einhaltung solcher Sachen legen.

                        Wenn du die Mail wirklich geschickt hast, geh hin und erklär alles, dann sollen sie nochmal nachgucken.
                        Naja, es ist ja kein Berufsverhältnis, da ist das nicht mit dem dritten Tag in Stein gemeißelt. Es gibt Schulen die sagen, dass 7 Tage nach dem ersten Krankheitstag das Attest schriftlich vorliegen muss.
                        Würde es ja nur noch schlimmer machen :D
                        Wer es mit 24 nicht schafft, innerhalb von 7 tagen, nen Attest vorzulegen, ist halt schon selber schuld. Zumal das ja schon einiges an Fehlstunden sein müssen um von der Schule zu fliegen.

                        Kenne btw nur die 3 Tages-Regel, komme auch aus nrw

                        @trx: zur not such dir halt nen neues berufskolleg, mit 24 ist doch noch alles drin und mit dem alter wärste in meiner abi klasse noch bei weitem nicht der älteste gewesen ^^

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                          #13
                          Vielleicht sind die anderen einfach zuverlässiger und machen es gleich immer mit der Post

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Leroyal
                            Zitat von Slave
                            Zitat von slayer
                            Zitat von Slave
                            Hast du eine Sendungsverfolgung oder Bestätigung das die Email angekommen ist?
                            Wenn ja, ist die Kündigung quasi für den Arsch.
                            Hast du Angerufen als du davon wusstest das du Krank bist/wirst?

                            Solltest sofort Widerspruch einlegen
                            Senderungsverfolgung einer Mail...?
                            meinte natürlich Übermittlungsbestätigung
                            Gibts bei Email nicht. Email ist kein Transaktionssicheres Medium. Das einzige, was ihn "rechtlich" vor der Kündigung schützen würde, wäre ein Fax mit einer Versandquittung. Hier wird die Übertragung entsprechend quittiert.

                            Die einzige Chance die der TE hat ist der Goodwill der Verantwortlichen der Einrichtung.

                            @TE:
                            Wie wird das denn dort sonst gehandhabt? Kann ja nicht sein, dass du der einzige bist, der krank wird?
                            Frage: „Darf ich mich per E-Mail krank melden?“ Antwort: Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wie das zu geschehen hat, steht nicht im Gesetz. Deshalb ist auch eine Mitteilung per E-Mail oder SMS genau so möglich, wie ein Telefonanruf oder ein Telefax.
                            Natürlich ist es Besser persönlich oder per Post / Fax. Bei der Post müsst es Quasi einschreiben mit Unterschrift sein, selbst Fax wurde schon angezweifelt.

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                              #15
                              Zitat von Slave
                              Zitat von Leroyal
                              Zitat von Slave
                              Zitat von slayer
                              Zitat von Slave
                              Hast du eine Sendungsverfolgung oder Bestätigung das die Email angekommen ist?
                              Wenn ja, ist die Kündigung quasi für den Arsch.
                              Hast du Angerufen als du davon wusstest das du Krank bist/wirst?

                              Solltest sofort Widerspruch einlegen
                              Senderungsverfolgung einer Mail...?
                              meinte natürlich Übermittlungsbestätigung
                              Gibts bei Email nicht. Email ist kein Transaktionssicheres Medium. Das einzige, was ihn "rechtlich" vor der Kündigung schützen würde, wäre ein Fax mit einer Versandquittung. Hier wird die Übertragung entsprechend quittiert.

                              Die einzige Chance die der TE hat ist der Goodwill der Verantwortlichen der Einrichtung.

                              @TE:
                              Wie wird das denn dort sonst gehandhabt? Kann ja nicht sein, dass du der einzige bist, der krank wird?
                              Frage: „Darf ich mich per E-Mail krank melden?“ Antwort: Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wie das zu geschehen hat, steht nicht im Gesetz. Deshalb ist auch eine Mitteilung per E-Mail oder SMS genau so möglich, wie ein Telefonanruf oder ein Telefax.
                              Natürlich ist es Besser persönlich oder per Post / Fax. Bei der Post müsst es Quasi einschreiben mit Unterschrift sein, selbst Fax wurde schon angezweifelt.
                              Deswegen betone ich rechtlich. Natürlich kannste das machen. Ich mach das hier bei meinem AG auch per Email. Das kläre ich aber halt initial vor meiner ersten Krankheit und nicht erst wenn es Stress gibt und dann nur mündlich. Wenn es bestehende Regeln gibt, die durch den TE auf Grund von Umstand X nicht erfüllt werden können, dann muss man das schriftlich machen sonst bist du einfach selbst schuld.

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