Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

StVO §24 - Auffahrunfall?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    StVO §24 - Auffahrunfall?

    Hallo RM-Anwälte,

    folgender Fall:

    Hatte im letzten Jahr einen Auffahrunfall, den ich nicht wahrgenommen habe. Anschließend wurde mir Fahrerflucht vorgeworfen.

    Nach etlichem Hin- und Her und diversen Gutachtern kam vor einigen Wochen ein Beschluss des Amtsgerichtes, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und das Thema somit gegessen ist.

    Anschließend wurde sofortige Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft eingereicht, mit der Begründung, dass auch wenn die Wahrnehmbarkeit des Auffahrunfalles nicht gegeben ist, dennoch ein Verstoß gegen §1StVO i.V.m. § 24 StVG besteht.

    Was habe ich nun zu erwarten? Ich habe noch die Chance mich binnen zwei Wochen schriftlich dazu zu äußern. Wie hoch ist die Ordnungswidrigkeit, ich vermute nicht die kompletten 2 TEUR? Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten ohne Rechtsschutz?

    Besten Dank

    Spoiler: 

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    § 24 Verkehrsordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

    #2
    wie nimmt man denn einen auffahrunfall nicht wahr? :D

    Kommentar


      #3
      und wie soll man danach fahrerflucht begehen, vor dir steht doch dann ein auto^^ netter troll xD

      Kommentar


        #4
        Zitat von lib
        und wie soll man danach fahrerflucht begehen, vor dir steht doch dann ein auto^^ netter troll xD
        Man kann beim Ausparken auch auffahren. Auch Rückwärts rollen und das hintere Auto berühren ist auffahren.

        Kommentar


          #5
          Zitat von lib
          und wie soll man danach fahrerflucht begehen, vor dir steht doch dann ein auto^^ netter troll xD
          Konnte durch die starke Bremsung nicht sicher sagen, ob ich das vor mir fahrende Auto nun berührt habe oder nicht. Das Auto vor mir ist auch einfach weiter gefahren. Hat im Anschluss aber wohl die Polizei gerufen und mein Kennzeichen durchgegeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Grup Tekkan
            Zitat von lib
            und wie soll man danach fahrerflucht begehen, vor dir steht doch dann ein auto^^ netter troll xD
            Konnte durch die starke Bremsung nicht sicher sagen, ob ich das vor mir fahrende Auto nun berührt habe oder nicht. Das Auto vor mir ist auch einfach weiter gefahren. Hat im Anschluss aber wohl die Polizei gerufen und mein Kennzeichen durchgegeben.
            Da kann ja jeder kommen, kein Wunder dass es bei Gericht nicht durch kommt. In solchen Fällen ist das Geld für einen Anwalt aber gut angelegt. Rechtschutz regelt mein lieber !

            Kommentar


              #7
              Gibt es denn Gutachten, o.ä., die beweisen, dass du einen Auffahrunfall hattest? Also Schäden am Gegnerfahrzeug, die zu Schäden an deinem Fahrzeug passen?

              Kommentar


                #8
                Zitat von slayer
                Gibt es denn Gutachten, o.ä., die beweisen, dass du einen Auffahrunfall hattest? Also Schäden am Gegnerfahrzeug, die zu Schäden an deinem Fahrzeug passen?
                Es hat Schäden am gegnerischen Fahrzeug gegeben, welche durch meine Versicherung reguliert wurden. Wahrgenommen habe ich das allerdings nicht. Hatte auch keinen Schaden am eigenen PKW, bzw. war das auch an einer stark befahrenen Kreuzung mit erhöhter Geräuschkulisse.

                Kommentar


                  #9
                  Wieso zum teufel stellt sich die Staatsanwaltschaft so an? :D

                  Kommentar


                    #10
                    Fahre auch immer weg wenn mir jemand hinten drauf fährt und rufe dann die Polizei an???

                    Sicher dass der Geschädigte nicht einfach schnell von der Kreuzung runterwollte und n sicheren Ort zum abstellen gesucht hat

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Grup Tekkan
                      Zitat von slayer
                      Gibt es denn Gutachten, o.ä., die beweisen, dass du einen Auffahrunfall hattest? Also Schäden am Gegnerfahrzeug, die zu Schäden an deinem Fahrzeug passen?
                      Es hat Schäden am gegnerischen Fahrzeug gegeben, welche durch meine Versicherung reguliert wurden. Wahrgenommen habe ich das allerdings nicht. Hatte auch keinen Schaden am eigenen PKW, bzw. war das auch an einer stark befahrenen Kreuzung mit erhöhter Geräuschkulisse.
                      D.h. also du und deine Versicherung haben "zugegeben", dass du den Schaden verursacht hast (unabhängig von der Bemerkung des Unfalls zum Zeitpunkt). Damit ist ja die Schuldfrage schon geklärt.

                      Das müsste es sein:

                      Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Sachbeschädigung: 35€

                      Kommentar


                        #12
                        War bei einem ähnlichen Fall als Zeuge geladen...

                        Hatte beobachtet, wie eine Frau beim Ausparken ein anderes Auto hinten an der Stoßstange gestriffen hat.

                        Sie ist sofort abgehauen...hab das Kennzeichen notiert und die Polizei gerufen.

                        Die Geschichte ging dann wie gesagt vor Gericht...sie hat ausgesagt nichts gemerkt zu haben.

                        Bla bla bla... sie musste 600 Euro an einen Kindergarten latzen und 10 Sozialstunden im Kindergarten leisten.

                        Kommentar


                          #13
                          Und wie wurde jetzt überhaupt bewiesen, dass du ihm aufgefahren bist?

                          Kommentar


                            #14
                            edit: Was passieren wird ist sonen Thread nicht wert. Minibestrafung für wegfahren obwohl nicht bemerkt. Fertig.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Marcel1907
                              War bei einem ähnlichen Fall als Zeuge geladen...

                              Hatte beobachtet, wie eine Frau beim Ausparken ein anderes Auto hinten an der Stoßstange gestriffen hat.

                              Sie ist sofort abgehauen...hab das Kennzeichen notiert und die Polizei gerufen.

                              Die Geschichte ging dann wie gesagt vor Gericht...sie hat ausgesagt nichts gemerkt zu haben.

                              Bla bla bla... sie musste 600 Euro an einen Kindergarten latzen und 10 Sozialstunden im Kindergarten leisten.
                              Netter randel.

                              scheint mit eher eine abzocke zu sein. Wuerde nichts bezahlen wenn was kommt. Erstmal beweise verlangen

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X