Hallo RM-Anwälte,
folgender Fall:
Hatte im letzten Jahr einen Auffahrunfall, den ich nicht wahrgenommen habe. Anschließend wurde mir Fahrerflucht vorgeworfen.
Nach etlichem Hin- und Her und diversen Gutachtern kam vor einigen Wochen ein Beschluss des Amtsgerichtes, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und das Thema somit gegessen ist.
Anschließend wurde sofortige Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft eingereicht, mit der Begründung, dass auch wenn die Wahrnehmbarkeit des Auffahrunfalles nicht gegeben ist, dennoch ein Verstoß gegen §1StVO i.V.m. § 24 StVG besteht.
Was habe ich nun zu erwarten? Ich habe noch die Chance mich binnen zwei Wochen schriftlich dazu zu äußern. Wie hoch ist die Ordnungswidrigkeit, ich vermute nicht die kompletten 2 TEUR? Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten ohne Rechtsschutz?
Besten Dank
folgender Fall:
Hatte im letzten Jahr einen Auffahrunfall, den ich nicht wahrgenommen habe. Anschließend wurde mir Fahrerflucht vorgeworfen.
Nach etlichem Hin- und Her und diversen Gutachtern kam vor einigen Wochen ein Beschluss des Amtsgerichtes, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und das Thema somit gegessen ist.
Anschließend wurde sofortige Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft eingereicht, mit der Begründung, dass auch wenn die Wahrnehmbarkeit des Auffahrunfalles nicht gegeben ist, dennoch ein Verstoß gegen §1StVO i.V.m. § 24 StVG besteht.
Was habe ich nun zu erwarten? Ich habe noch die Chance mich binnen zwei Wochen schriftlich dazu zu äußern. Wie hoch ist die Ordnungswidrigkeit, ich vermute nicht die kompletten 2 TEUR? Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten ohne Rechtsschutz?
Besten Dank
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