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StVO §24 - Auffahrunfall?

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    #16
    Zitat von shine
    Zitat von Marcel1907
    War bei einem ähnlichen Fall als Zeuge geladen...

    Hatte beobachtet, wie eine Frau beim Ausparken ein anderes Auto hinten an der Stoßstange gestriffen hat.

    Sie ist sofort abgehauen...hab das Kennzeichen notiert und die Polizei gerufen.

    Die Geschichte ging dann wie gesagt vor Gericht...sie hat ausgesagt nichts gemerkt zu haben.

    Bla bla bla... sie musste 600 Euro an einen Kindergarten latzen und 10 Sozialstunden im Kindergarten leisten.
    Netter randel.

    scheint mit eher eine abzocke zu sein. Wuerde nichts bezahlen wenn was kommt. Erstmal beweise verlangen
    du bist sicher so ne coole socke, dass du einen potentiellen schaden an deinem auto easy weglächeln würdest und der person die fahrerflucht gönnen würdest, aber sonst hat er alles richtig gemacht :)

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      #17
      Bevor man die Versicherung sowas regeln lässt soll die Gegnerseite erstmal beweisen, dass man es war.
      Sons sieht das nämlich wie aus wie Slave sagte:

      Zitat von Slave
      Da kann ja jeder kommen..

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        #18
        Wenn die Straftat nicht verfolgt wird/eingestellt wird, wird auf die begangene VOWi zurückgegriffen. Auch dazu kannst du natürlich einspruch einlegen.

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          #19
          "sie waren zu schnell"
          "was erwartet mich?"
          "moment, da schau cih gerade mal in meiner bußgeld-app nach"

          lol

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